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Kündigung, 7) —, 8) 1200 Mt. Gehalt jährlich, 9) ja,
bon 3 zuss FJahren um 100 Mk. bis zum Höshstbetrage
on 1900 Mi. 10) die Stelle ist pensionsberechtigt, die
Militärdienstzeit kommt bei der Pensionierung nicht in
Anrechnung der Anzustellende hat die Bedienung des Haus—
lelephons und die Beaufsichtigung der Reinigung der
Verwaltungsräume zu übernehmen.
5. 2) sofort, Saarlonis, Konigl. Artilleriedepot, 3)
dilfsschreiber, 4) gute deutliche und geläufige Handschrift,
Sicherheit in der neuen Rechtschreibung, Nüchternheit und
Zuverlässigkeit, 5) —, 6) auf 4 wöchige Kündigung, 7)
, 8 3 Mt. 50 Pfg. für den Arbeitstag, 9) —, 10) die
Stelle ist nicht penfionsberechtigt, Bewerbungsgesuche find
unter Beifügung des Lebenslaufs, Zivilversorgungsscheins
und der Führungszeugnisse an das Artilleriedepot Saarlouis
zu richten.
6. 9) 1. Juli 1903, wird bei der Einberufung be⸗
ftimmt, Koönigl. Eisenbahndirektion St. Johann⸗Saarbrücken,
5) 15 Anwärter für den- Bahnwärter- uund Weichensteller⸗
dienst, 4 Bewerber dürfen das 40. Lebensjahr nicht über⸗
schrilien haben, müssen körperlich gesund, rüstig und gewandt
ein, namentlich ein ausreichendes Höres, Seh— und Farben⸗
unterscheidungsvermögen besitzen, sie müfsfen die Gegenstände
des Boltsunserrichts kennen, insbesondere in deutschen und
lateinischen Buchstaben, Gedrucktes und Geschriebenes lesen,
deutsch leserlich schreiben, sowie in den 4 Grundarten mit
ganzen benannten Zahlen rechnen können, 5) 6 Monate,
nach deren Ablauf die Prüfung zum Bahnwärter abgelegt
werden muß, 6) nach bestandener Prüfung auf 1monatige
fündigung, 7) —, 8) zunächst je 700 Mk. diätarische Jahres⸗
besoldung, bei der Anstellung als etatsmäßiger Bahnwärter
700 Mk. Jahresgehalt und der tarifmäßige Wohnungsgeld⸗
zuschuß hährlich 60 bis 240 Mk.) oder Dienstwohnung;
ine Aenberung der vorstehenden Besoldungssätze nach den
jeweilig geltenden Vorschriften bleibt vorbehalten, 9) das
Jahresgehalt der etatsmäßigen Bahnwärter steigt von 700
dis 1000 Mk. bei vorhandener Geeignetheit und das Be—
ttehen der vorgeschriebenen weiteren Prüfungen vorausgesetzt,
kann auch die Beförderung zum Weichensteller und Weichen⸗
eller J. Klasse erfolgen; außerdem tarifsmäßigen Wohnungszeldzuschuß
Gährlich 60 bis 240 Mk.), an dessen Stelle
ine Dienfiwohaung treten kann, beziehen die Weichensteller
300 bis 1400 Mk. 'und die Weichensteller J. Klasse 1200 bis
1600 Mk. Jahresgehalt, 10) vor der Annahme ist eine Vor⸗
— D haben,
daß sie die notwendige allgemeine Vorbildung, insbesondere die
anler 4 bezeichneten Kenntnisse besitzen, die Vorprüfung erfolgt
bei der vom Wohnorte der Bewerber zunächst erreichbaren Eisen⸗
bahndirekion oder-Inspektion, welche den Bewerbern bezeichnet
verden wird; für die Reise dorthin wird freie Fahrt auf den
unter Königl. Preußischer Verwaltung stehenden Bahnen
und auf den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen bewilligt;
der Bewerbung sind beizufügen: ein beantworteter Frage—
— ED
valtung oder von einem Staatsmedizinalbeamten ausgestelltes
Zeugnis und die im Fragebogen bezeichneten Ausweise;
Vordrucke zum Fragebogen und zum ärztlichen Zeugnis sind
dom Zentralbureau der Königl. Eisenbahndirektion zu erbitten.
7. 2) 1. Juli 1908, wird bei der Einberufung be—
dimmt, Königl. Eisenbahndirektion St. Johann-Saarbrücken,
3) Stationsnachmwächter, 4) wie bei Ifo. Nr. 10, 5) 8 Monate,
nach deren Ablauf die Prüfung zum Stationsnachtwächter
ibgelegt werden muß, 6) nach bestandener Prüfung auf
imonotige Kundigung, 7) —, 8) zunächst 700 Mk. diätarische
Jahresbesoldung; bei der Anftellung als etatmäßiger Nacht—
vächter 700 Mk. Jahresgehalt und der tarifmäßige Wohnungs⸗
geldzuschuß (jährlich 72 bis 240 Mk.), an dessen Stelle eine
Dieustwohnung treten kann; eine Aenderung der vorstehenden
Besoldungssätze nach den jeweilig geltenden Vorschriften bleibt
vorbehalten, 9) das Jahresgehalt der etatsmäßigen Nacht⸗
wächter steigt von 700 bis 1000 Mk., 10) wie bei Ufd Nr 10.
Saarbrücken, den 5. Juni 1903.
Der Königliche Landrat, von Fidler.
Oeffentscher Anzeiger.
—A
Der Metzger Heinrich Zülch in Bischmisheim beabsichtig
zuf seinem Gruͤndstück, Flur 1 Parzelle Nr. 930/38 und 818/38 Bann
Bischmisheim ein
Schlachthaus
u errichten.
Dieses Unternehmen wird hiermit in Gemäßheit des 8 17. der
hewerbeordnung und der zur Ausführung derselben ergangenen
ninisteriellen Aaweisung vom9. August 1899 mit der Aufforderung
ur öffentlichen Kenntnis gebracht, etwaige Einwendungen, welche nicht
zuf privatrechtlichen Titeln beruhen, binnen 14 Tagea schriftlich in
weifacher Ausfertigung, oder zu Protokoll bei dem Unterzeichneten an⸗
ubringen.
Zeichnungen und Beschreibungen liegen in meiner Amtsstube während
der Dienststunden offen.
Die Einspruchsfrift nimmt ihren Anfang mit dem Tage, an welchem
die diese Bekanntmachung enthaltende Nummer des Saarbrücker Kreis⸗
hlattes ausgegeben wird. Nach Ablauf dieser Frist können Einsprüche
anicht mehr angebracht werden.
Zur mündlichen Erorterung der fristgerecht erhobenen Einwendungen
habe ich Termin auf
Montag, den 22. Juni er., vormittags 11 Uhr
in meiner Amtsstube anberaumt. Ich bemerke noch ausdrücklich, daß
im Falle des Ausbleibens einer der Parteien gleichwohl mit der Er—
zrterung der Einwendungen vorgegangen werden wird.
Brebach, den 26. Mai 1908.
Die Polizeiverwaltung.
Der Buͤrgermeister.
Fritach.
Bekanntmachung.
Der Plan über die Ausrüstung der Fernsprechlinie an
der Gemeindestraße von Saarbrücken über Gersweiler bis
zur Brücke bei Louisenthal mit Querträgern liegt bei dem
Postamt in Saarbrücken aus.
Trier, den 26. Mai 1903.
Kaiserliche Ober⸗Postdirektion.
Ry V.: RIABSE.
18
Spareiĩ Iagen
vwerden je nach Kündigung bie
2 verzinst beim Vorsohussverein
Jichen, eing. bGen,. m.
anhbeschr. Haftpslieht xu Jüchen.
Jeschaftsberient undd Sparbelingungen
franco zu Diensten.
3pareinlagen könpnen auch per
Post éingesaundt werden. 518
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stets vorrätig bei
Gebr. Hofor
Saurbrücken.
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Redattion des nicht- amtlichen Teils. Druck und Verlaa von Gebrüder Hoefer in Saarbrücken.