Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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dieser Verpflichtung, sofern die Gewährung der freien Fahrt
nicht konzessionsmaͤßig verboten ist, und die letztere Ver⸗
zünstigung, verbunden mit den sonstigen Leistungen des Klein⸗
bahnunternehmers, ein gleichwertiges Entgeld für die Wege—
hbenutzung darstellt, ein Anspruch auf Erstattung der für
Dienstreifen der etatsmäßigen Gemeindebeamten verausgabten
Fahrgeldbeträge zustehe. Ich mache nunmehr unter Hinweis
zuf den vorletzten Absatz des Runderlasses vom 28. Juli 1900
darauf aufmerksam, daß durch die Eingangs genannten Erlafse
diese privatrechtliche Frage bezüglich solcher Erstattungs⸗
ansprüche nicht entschieden werden sollte noch konnte.
Um den öffentlich-rechtlichen Grundsatz der Oeffentlich—
keit und Gleichheit der Kleinbahntarife zur Durchführung
zu bringen, ersuche ich im Einverständnis mit dem Herrn
Finanzminister und dem Herrn Minister des Innern, künftig
a) in jede neue Genehmigungsurkunde für Kleinbahnen
eine Bestimmung aufzunehmen, wonach Zusicherungen,
abweichend von den tarifarischen Preisen das Entgeld
ur die Beförderung zu bestimmen, verboten sind.
Bei schon genehmigten Kleinbahnen würde die Auf—
nahme dieser Bestimmung, welche übrigens sich selbst⸗
oerständlich auch auf die Zusicherung der freien Fahrt
erstreckt, dabei aber die im Runderlasse vom 14. März
1901 mitgeteilten tarifarischen Voraussetzungen für
die Ermäßigung oder den Erlaß des Transportpreises
zu milden und öffentlichen Zwecken unberührt läßt,
zelegentlich der Genehmigung wesentlicher Aenderungen
Ider Ergänzungen nachzuholen sein.
vor Erteilung der Genehmigung für Kleinbahnen oder
für wesentliche Aenderungen und Ergänzungen derselben
die Zustimmungserklärungen von Wegeunterhaltungs⸗
oflichtigen u. s. w. auf das Vorhandensein derartiger
inzulässiger Zusicherungen (wie unter 2) zu prüfen
ind die Entfernung der letzteren dem die Kleinbahn⸗
zenehmigung nachsuchenden Unternehmer aufzugeben.
Den Kleinbahnunternehmern und beteiligten Kommunal-—
»erbänden ihres Bezirks ist eine entsprechende Mitteilung zu
nachen.
Berlin, den 7. März 1903.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten.
Budde.
An die Herren Regierungs⸗-Präsidenten.

der

Vorstehender Ministerialerlaß wird hierdurch zur Kenntnis
beteiligten Kommunalverbände gebracht.
Saarbrücken, den 25. Mai 1908.
Der Königliche Landrat.
J. V.:
Dr. von Brandt, Regierungs-⸗-Assessor.

Der Herr Minister des Innern hat aus den ihm er⸗
statteten Berichten, betreffend die mit ki oder ky endigenden
Familiennamen und die Umwandlung dieser Schlußsilbe bei
khefrauen und Töchtern in ka, ersehen, daß die Stellung⸗
nahme der Standesbeamten in dieser Beziehung bisher keine
einheitliche gewesen ist. Zur Beseitigung der hervorgetretenen
Verschiedenheiten werden die Herren Standesbeamten ersucht
darauf zu achten, daß eine solche Umwandlung in standes⸗
amtlichen Beurkundungen in der Regel unterbleibt und nur
dann stattzufinden hat, wenn ein ausdrücklicher Antrag vor⸗
liegt und zugleich der Nachweis erbracht wird, daß es sich

um einen Namen polnischen Ursprungs handelt, dessen Eigen⸗
art in der Veränderung der Endsilbe sich erhalten hat. Für
die Art, wie dieser Nachweis zu erbringen ist, findet das in
der Rundverfügung vom 11. März d. Is. (Just.-Min. L.
1494, M. d. J. J. A. 1912, Minist.Blatt 1888 S. 58)
Bemerkte sinngemäß Anwendung.
Saarbrücken, den 19. Mai 1903.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
J. A.:
Dr. von Brandt, Regierungs-Assessor.

Neue farbige Bildnisse Ihrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin
Die durch die Güte ihrer künstlerischen Vervielfältigungen
bekannte Firma Georg Büxenstein & Comp., Berlin S. W.
18, hat mit Allerhöchster Genehmigung durch Professor
hanns Fechner Porträts Seiner Majestät des Kaisers und
Ihrer Majestät der Kaiserin malen lassen und dieselben
arbig in der Größe von 53 em: 40 em reproduziert.
Diese Bildnisse geben in Zeichnung und Farbe den künstlerischen
Findruck der hervorragenden Gemälde täuschend wieder.
ZSeine Majestät der Kaiser, welcher die Bilder als außer—
ordentlich ähnlich bezeichnete, hat auch der Ausführung
dieser Vervielfältigungen den Allerhöchsten Beifall gezollt.
Im Interresse der möglichst weiten Verbreitung dieser Bilder
ist der Preis auf nur 1 Mark pro Bild festgesetzt worden
Wir stehen nicht an, die Ausführung als mustergültig zu
hezeichnen und zu erklären, daß durch diese Kunstblätter jedem
Patrioten die Gelegenheit gegeben ist, sein Heim mit guten
Hildern seines Kaisers und seiner Kaiserin zu schmücken.

Vorstehenden Abdruck veröffentliche ich hierdurch mit
dem Bemerken, daß ich sowohl als auch die Herren Bürgerneister
 bereit sind, im Interifse der Verbilligung für den
einzelnen Abnehmer eine gemeinschaftliche Bestellung der
Bilder, von welchen einige eingerahmte Exemplare auf
hiefigem Landratsamte zur Ansicht ausliegen, zu vermitteln.
Saarbrücken, den 28. Mai 1903.
Der Königliche Landrat.
J. V.:
Dr. von Brandt, Regierungs⸗Assessor

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Unter Nr. 18 des Vereinsregisters wurde heute ein⸗
getragen der evangelische Krankenpflege⸗Verein mit dem Sitze
ju St. Johann.
Saarbrücken, den 17. Mai 19038.
Königliches Amtsgericht J

Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom
21. März d. Is. (Kreisblatt Nr. 18) betr. Kreiskonferenzen,
teile ich den Herren Ortsschulinspektoren, Rektoren ⁊c. zur
Weitergabe an die Lehrer (Lehrerinnen) das Nachstehende mit:
Die Konferenz für die Lehrer wird am Dienstag,
den 23. d. Mis. diejenige für die Lehrerinnen am Donnerstag,
den 25. d. Mts., je 10 Uhr morgens im „Tannhäuser“ zu
St. Johann, Kaiserstraße stattfinden. Hinsichtlich der Lehr⸗
proben und Vorträge verweise ich auf die wörtliche Beachtung
der oben angezogenen Bekanutmachung vom 21. März d. Is.
            
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