Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Amtliches Anzeigeblatt für

Ir. 23. Freitag, den 5. Juni
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.

18085.

Dienstag der Monate Mai und Soeptember anstehenden
Krammärkte verbundenen Viehmärkte gestattet worden.
Trier, den 21. Mai 1903.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Hagen.

Bekanntmachung,
zen Lehrgang in der Husbeschlagschmiede hierselbst betreffend.
Es wird hiermit bekannt gegeben, daß der nächste Lehr⸗
zjzang in der Hufbeschlag-Lehrschmiede hierselbst
am 6. Juli d. Is.
—RD
Die Lehrschmiede hat den Zweck, künftigen Beschlag⸗
chmieden die Gelegenheit zur Erwerbung derjenigen Kenntnisse
m Hufbeschlage zu geben, welche zum Bestehen der im
Besetze vom 18. Juni 1884, betreffend die Ausuübung des
hufbeschlaggewerbes, vorgeschriebenen Prüfung und zur
Ausübung des Hufbeschlages erforderlich sind.
Als Schüler werden in der Regel nur solche Personen
wfgenommen, welche die Zurücklegung einer mindestens
ünfjiährigen erfolgreichen Beschäftigung als Lehrling, Geselle
»der Gehülfe im Hufschmiedegewerbe nachzuweisen vermögen.
Ausnahmen können in besonderen Fällen von der ständigen
Aufsichtsbehörde der Lehrschmiede zugestanden werden.
Die Gesuche um Aufnahme in einen Lehrgang sind unter
Beifügung der erforderlichen Zeugnisse mindestens 14 Tage
vor Beginn des Kursfus an die ständige Aufsichtsbehörde der
dehrschmiede, zu Händen des Obermeisters der Schmiede—
Innung zu Trier, Schmiedemeister A. Nusbaum, Pferde—
narkt Nr. 5 hierselbst, zu richten, welche über die Auf—
nahme zu befinden hat.
Mehr als acht Schüler werden gleichzeitig nicht auf⸗—
jenommen. Der Lehrgang umfaßt einen Zeitraum von acht
Wochen. Es findet in jedem Vierteljahr ein solcher statt,
essen Schluß jedesmal mit der von der staatlichen Prüfungs—
ꝛehörde sür Hufschmiede anberaumten, in dem Amtsblatt
dekannt gemachten Prüfung zusammenfällt.
Die Schüler erhalten den Unterricht und ihre praktische
Ausbildung unentgeltlich. Für ihren Unterhalt haben die—
elben selbst zu sorgen.
Mit Rücksicht auf die hohen Anforderungen, welche
zei den Prüfungen für das Hufbeschlaggewerbe in stets
teigendem Maße gestellt werden, kann der rege Besuch der
Lehrschmiede nicht dringend genug empfohlen werden.
Trier, den 19. Mai 19083.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Spring.

Bekanntmachungen des Kgl. Landratsamtes.
Mit Rucksicht auf die Bestimmungen des 8 119 Abs. 3
des Gewerbe⸗Unfallversicherungsgesetzes vom 80. Juni 1900
bringe ich zur Kenntnis der beteiligten Betriebsunternehmer,
daß der Ingenieur Friedrich Schulte zu Dortmund, Prinz
Wilhelmstraße 8 von der Müulllerei-Berufsgenossenschaft zu
Berlin-Friedenau zum technischen Aufsichts- und Rechnungs—
beamten für den hiesigen Bezirk bestellt worden ist.
Saarbrücken, den 2. Juni 1903.
Der Königliche Landrat.
J. A.:
Dr. von Brandt, Regierungs-Assessor.

Die in meiner Kreisblattbekanntmachung vom 23. Mai
d. Is. (Kreisblatt Nr. 22 vom 27. Mai d. Is. Seite 96)
enthaltene Veröffentlichung des Wahllokals für den Wahl⸗
bezirk der Gemeinde Kleinblittersdorf zu der am
16. Juni d. Is. stattfindenden Reichstagswahl wird hier⸗
durch dahin berichtigt, daß als
Wahllokal
der Schulsaal im Erdgeschoß des neuen
Schulhauses in Kleinblittersdori
bestimmt ist.
Dies wird hiermit in Gemäßheit des 8 8 des Reglements
vom 28. Mai 1870 zur Ausführung des Wahlgesetzes vom
31. Mai 1869 zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Den Herrn Bürgermeister von Kleinblittersdorf ersuche
ch, für die durch 8 8 des erwähnten Reglements vorge—
chriebene ortsübliche Bekanntmachung Sorge zu tragen.
Saarbrücken, den 5. Juni 190838.
Der Königliche Landrat,
von Fidler.

Der Gemeinde Ludweiler im Kreise Saarbrücken ift
eitens des Provinzialrates der Rheinprovinz durch Erlaß
vom 11. Mai d. Is. die Aufhebung der mit den am dritten
            
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