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S II.
Nach bewirkter Prüfung erfolgt die Veranlagung der
Steuer durch den Gemeindevorstand, worüber dem Sfeuer⸗
yflichtigen ein schriftlicher Bescheid zuzustellen ist.
Die Steuer ist innerhalb vier Wochen an die Gemeinde—
sasse zu entrichten. Nach vergeblicher Aufforderung zur
Zahlung erfolgt die Einziehung der Steuer im Verwaltungs-Zwangsverfahren.
8 12.
Der Einspruch gegen die Veranlagung ist binnen einer
Frist von vier Wochen nach Zustellung des Veranlagungs-Bescheides
beim Gemeindevorstand schriftlich anzubringen.
Ueber den Einspruch beschließt der Gemeindevorstand.
Begen dessen Beschluß steht dem Steuerpflichtigen binnen
einer mit dem ersten Tage nach erfolgter Zustellung be—
zinnenden Frist von zwei Wochen die Klage im Verwaltungs—
reitverfahren an den Kreisausschuß offen.
8 18.
Wer eine ihm nach 89 dieser Ordnung obliegende
Anzeige oder Auskunft nicht rechtzeitig oder nicht in der vor—
geschriebenen Form erstattet, wird, insofern nicht nach den
zestehenden Gesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit
einer Geldstrafe von drei bis dreißig Mark bestraft.
8 14.
Diese Ordnung tritt mit dem 1. April 1802 in Kraft.
Ldudweiler, den 31. August 1901.
Der Bürgermeister.
W. Poller.
Nr. 535.
Genehmigt. Beschluß vom 18. v. Mis.
Saarbrücken, den 26. Februar 1902.
Der Kreisausschuß.
(L. 8.) J. A.: Dr. von Brandt.
Vorstehende von dem Herrn Regierungs-Präsidenten zu
Trier unterm 8. März 1908 J. B. 2826 genehmigte Steuer⸗
sxdnung wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Ludweiler, den 7. April 1902.
Der Bürgermeister.
W. Poller.
Bekanntmachung.
Von den in den Jahren 1888 bis 1893 ausgegebenen
Anleihescheinen der Stadt Malstatt-Burbach sind ausgeloost
und werden hiermit zum 1. Juli 1902 gekündigt:
Buchstabe B zu 500 Mark:
Nr. 12, 76, 132, 156, 165, 171, 188, 195, 241.
244, 251, 257, 318, 351 und 362.
Die Rückzahlung findet gegen Einlieferung der Schuld—
scheine, nebst den nicht fälligen Zinsscheinen und Talons bei
den Stadtkassen statt.
Vom 1. Juli 1902 ab hört die Verzinsung der aus—
geloosten Anleihescheine auf.
Malstatt-Burbach, den 28. November 1901.
Der Bürgermeister,
Schmock.
Bekanntmachung.
Unter dem Geflügelbestande des Hüttenarbeiters Heinrich
Herber zu Völklingen, Kreppstraße 3, herrscht die Geflügel⸗
chholera, weßhalb uͤber dieses Gehöft die Sperre verhängt
worden ist.
Völklingen den 12. April 1902.
Die Polizei-Verwaltung
Der Bürgermeister,
Stürmer.
Bekanntmachung.
Die Schweineseuche unter dem Viehbestande des Ar—
beiters Albert Albrecht zu Gersweiler ist erloschen; die an⸗
geordneten Schutzmaßregeln werden aufgehoben.
Gersweiler, den 15. April 1902.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister
A. Müller.
Saarbrücken, den 21. April 1902
Der Königliche Landrath, von Fidler.
Deffentlicher Anzeiger.
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Rudolf Mosse in Stuttgart. 11
Vorrãtig sino:
an die untere Verwaltungs-Behörde auf
Grund des 8 35 des Gewerbe⸗Unfall-Versicherungs⸗Gesetzes
vom 30. Juni 1900
zur Aumeldung der unfallversicherungs⸗
pflichtigen Betriebe.
(Giehe Bekanntmachung des Reichs-VYersicherungsamtees
in Ur. 284 Erstes Blatt der „Saarbrücker Zeitung!“
nebst Anleitung der Verwaltungsbehörde).
Buchdrutkerei Göbr. Hofer, Guarbrücken.
Weodaklion des nict-anmich— Fsens Frug und VBerlag von Gebrüder Hofer in Saarbrücken