Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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1. Lauterbach — Völklingen rund 10 kKm
2. Völklingen-Heusweiler, 11 zusammen
3. Brebach —Saargemüund, 14, rund 45 km.
1. Saarbrücken -Wehrden, 10
Die Unterhaltung gepflasterter Dorfstraßen und Rinnen⸗
anlagen verbleibt den Gemeinden.
Zu den Unterhaltungskosten tragen die Gemeinden die
Hälfte nach einem für jeden Weg festgestellten festen Satze
hei. Dieser Satz ist vorläufig für jedes Kilometer der
Wege zu 1 und 4 sowie derjenigen in den Bännen Auers⸗
macher und zur Hälfte Rilchingen-Hanweiler auf jährlich
300 Mk., im Uebrigen auf jährlich 800 Mk. angenommen.
Der Kreis verpflichtet sfich, mindestens den gesammten
von jeder Gemeinde aufgebrachten Betrag innerhalb des
fünfjährigen Zeitraumes auf der in dem Banne der be—⸗
treffenden Gemeinde liegenden Wegestrecke zu verwenden.
Ueber die Verwendung der vom Kreise aufgebrachten Hälfte
der Kosten bestimmt er nach freiem Ermessen, je nachdem
die Abnutzung der einzelnen Theile des Weges es erfordert.
Die Unterhaltung erfolgt nur bis zum Betrage der hiernach
verfügbaren Mitlel, jedoch verpflichtet sich der Kreis, die an
die betheiligten Gemeinden etwa gestellten besonderen wr ege⸗
polizeilichen Anforderungen seinerseits zu erfüllen.
Die Gemeinden bleiben im Genusse der von ihnen auf
Grund von besonderen Vereinbarungen oder des Gesetzes
bom 4. August 1891 (G.S. S. 334) erhobenen besonderen
Wegeunterhaltungsbeiträge (Vorausleistungen). Nur soweit
diese den vierten Theil der jährlich, wie oben angegeben,
festgesetzten Gesammi⸗Unterhaltungskosten übersteigen, wird
der überschießende Betrag zwischen Kreis und Gemeinde
getheilt.
Die Gemeinden bleiben im gesetzlichen Sinne unter⸗
haltungspflichtig und im Befitze aller Eigenthums⸗ und
sonstigen Rechte. Die vorläufig fünfjährige Uebernahme der
Anterhaltung durch den Kreis erfolgt auf Grund vertrags⸗
näßiger Vereinbarungen mit den Gemeinden.
Die jährlichen Gesammtkosten der Unterhaltung der
bezeichneten Wege einschließlich derjenigen für je einen vom
Kreise für jeden Wegezug anzustellenden Wegewärter sind
auf rund 35 000 Mk. veranschlagt, von welchen auf den
streis 17 500 Mk. fallen. Da der Kreis in den letzten
Jahren ca. 35 000 Mk. für Wegezwecke aufgewendet hat, so
bleiben, bei Annahme ähnlicher verfügbarer Mittel, immer
noch 17500 Mk. übrig. Diese Summe wird zu Subventionen
für kostspielige größere Wegeneubauten und zu Beihülfen
für die laufende Wegeunterhaltung an diejenigen Gemeinden
vertheilt, welche von der Uebernahme der oben bezeichneten
Wege durch den Kreis keinen Vortheil haben.
Die Mehrzahl der betheiligten Gemeinden sind nach
den gepflogenen Verhandlungen einverstanden. Es wird er⸗
vartet, daß auch die zur Zeit noch widerstrebenden Gemeinden
sich noch bereit finden lassen werden. Soweit dies wider
Erwarten nicht zu erreichen, ist der Kreisausschuß ermächtigt,
die verfügbar bleibenden Mittel besonders unterstützungs⸗
bedürftigen Gemeinden als Beihulfe zu ihren laufenden
Wegeunterhaltungen zuzuwenden.
An die Gewährung der Beihülfen hierzu wie auch des
übrigen Wegebaues sind, wie im Vorjahre bereits geschehen.
folgende Bedingungen geknüpft:
. Die Gemeinden haben vor Inangriffnahme der
Arbeiten einen ordnungsmäßigen, über Art und Umfang
der heabsichtiaten Arbeiten und die BReschaffung der

Materialien Aufschluß gebenden Kostenanschlag dem Kreis⸗
ausschuß zur Genehmigung einzureichen.
2. Die Zuschlagsertheilung zur Vergebung der Arbeiten
und der Materiallieferung auf Grund des genehmigten An—
schlages ist von der Zustimmung des Kreisausschusses ab⸗
hängig zu machen.
3. Nach erfolgter Zustimmung zu 2 ist der Beginn
der Arbeiten und Materiallieferungen dem Kreisausschuß
anzuzeigen.
4. Bei Ausfuührung der Arbeiten haben sich die Unter—
nehmer oder die Gemeinden, sofern diese die Arbeiten oder
Materiallieferungen selbst ausführen, den Anweisungen des
Kreisbaumeisters oder der sonstigen Beauftragten des Kreis⸗
ausschusses bezw. der Organe des Kreisbaumeisters zu
unterwerfen.
5. Von der Beendigung der Arbeiten ist dem Kreis—
ausschuß sofort Anzeige zwecks Betheiligung bei der Schluß—
abnahme und Prüfung, ob der Auszahlung der Beihülfen
Bedenken nicht entgegen stehen, zu machen.
V. Der Gemeinde Dudweiler wurde die von derselben
in 1901 erhobene Wanderlagersteuer von 80 Mk. über—
wiesen.
VI. Als stellvertretender Vorsitzender der Zuchtstier—
Körkommission (52 Abs. 2 der Körordnung vom 28. Dezember
1895, Kreisbl. S. 52) wurde das Mitglied genannter Kom—
mission, Ortsvorsteher P. Klein aus Eiweiler, gewählt.
VII. Als Vertrauensmänner zur Bildung der Aus—
schüsse für die Aufstellung der Schöffen⸗ und Geschworenen—
disten füͤr 1902 (88 40 und 87 des Gerichtsverfafsungs—
Gesetzes vom 27. Janunar 1877) bei den Amtsgerichten des
Kreises wurden gewählt:
a) für Saarbrücken:
1. Ludwig Klein, Hilschbach,
2. Paul Röchling, hier,
3. Friedrich Rexroth jun., St. Johann
4. Heinrich Köhl, Malstatt-Burbach,
5. Fritz Dill, hier,
6. Karl Schröder, Brebach,
7. Heinrich Herrmann, Gersweiler
b) für Sulzbach:
1. Louis Vopelius, Sulzbach,
2. Heinrich Simon, Sulzbach,
3. Friedrich Thiele, Friedrichsthal
4. Ernst Wentzel, Friedrichsthal,
5. Friedrich Schmidt jun. Holz,
6. Hermann Köhl, Quierschied,
7. Altxander Bauer, Hof Großwald
c) für Völklingen:
1. Eduard Raspiller, Fenne,
2. Louis Röchling, Völklingen,
3. Gastwirth Göbel, Carlsbrunn,
4. Wirth Johann Sander, Püttlingen,
5. Maschinenwerkmeister Röller, Obervölklingen.
6. Nikolaus Koch, Ritterstraße,
7. Ortsvorsteher Schaäfer, Geislautern.
VIII. Es wurde eine Kommission gewählt, welche den
Kreistage für dessen nächste Tagung weitere Vorschläge übe'
die Verwendung der dem Kreise von dem verstorbener
Fräulein Luise Pfähler in Wiesbaden vererbten rund
500 000 Mk. unterbreiten soll. In diese Kommission wurder
die Kreistagsmitglieder Boltz, Zillessen, Dr. Neff, Raabe
Althans und Wenktzel gewählt.
            
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