30
Die von Seiner Majestät dem Kaiser und König be—
sohlenen, unter Leitung der Chefs der Trigonometrischen
uind Topographischen Abteilung der Landes-Aufnahme statt—
findenden Vermessungsarbeiten finden in diesem Jahre auch
in dem Regierungsdezirke Trier statt. Zur Ausführung
dieses gemeinnützigen und wissenschaftlichen Unternehmens
ist die Mitwirkung der Grundeigenthümer und Einsassen,
der Geistlichen, der Landesverwaltungsbehörden und-Beamten,
sowie der Forstbeamten erforderlich. Es werden deshalb diese
Behörden und Personen hierdurch aufgefordert, zur Erreichung
der Allerhöchsten Absicht auch ihrerseits kräftig mitzuwirken.
Die den Herren Abtheilungschefs sowie den ihnen unter
stellten Offizieren und Beamten zu gewährenden Hülfsleistungen
bestehen vorzüglich in Folgenden:
.Bei Besichtigung der Gegenden sind auf Verlangen
ortskundige, verständige Führer gegen ortsübliche Lohn—
zahlung zu stellen, ebenso Arbeiter für anderweitig noth⸗
vendige Arbeiten oder Botengänge.
2. Die zur Besteigung von Thürmen und zur Her—
stellung von Beobachtungseinrichtungen auf diesen etwa er⸗
iorderlichen Anstalten sind zu gestatten.
3. Das zur Errichtung der Signale erforderliche Holz
st von den Forstbeamten aus den Königlichen Forsten gegen
Bezahlung nach der Forsttoxe zu verabfolgen, die Neben⸗
kosten (Hauer⸗ und etwaige Rückerlöhne bis zum Abfuhr⸗
vege) werden der Forstkasse ebenfalls erstattet.
Die Königlichen Forstbeamten werden angewiesen, bei
den zur Gewinnung von Durchsichten unumgänglich noth—
vendigen Durchhauen Unterstützung zu leisten.
4. Wo Holzbeschaffung aus Königlichen Forsten des
Zeitverlustes oder der unverhältnißmäßig großen Aufuhr—
sosten wegen nicht möglich ist, werden die Grundbesitz r auf⸗
zefordert, die erforderliche Menge aus ihrem Gehölze gegen
den üblichen Preis abzugeben.
5. Alle Behörden und Beamten, welche Karten und
ufnahmen von Theilen des aufzunehmenden oder zu er—⸗
fundenden Geländes besitzen, werden angewiesen, diese auf
Erfordern zur Einsicht und falls nöthig Abzeichnung mitzu—⸗
theilen, sowie die erforderlichen Notizen zur Anfertigung
genauer statistischer Bemerkungen so ausführlich wie mög⸗—
lich zu geben.
6. Bei dienstlichen Veranlassungen haben die Obrig—
keiten auf Antrag Miethsfuhrwerke für die ortsüblichen
Preise, die sofort baar bezahlt werden, zu beschaffen und
überhaupt für schnelles und sicheres Fortkommen zu sorgen.
7. Gegen Vorzeigung dieses offenen Ausweises sind
Offiziere und Beamte, für sich, ihre Burschen und Gehülfen
und für ihre Dienstpferde mit Quartier und Verpflegung
gegen unmittelbare angemessene Bezahlung zu versehen. Die
Fourage für die Pferde ist auf Wunsch auch gegen die
dorschriftsmäßige Quittung durch die Gemeinde zu ver⸗
abfolgen.
3. Die Stationsvorsteher der Preußischen Eisenbahnen
werden angewiesen, die Benutzung fahrplanmäßiger Güter⸗
züge auf den Staats- und unter Staatsverwaltung stehenden
Eisenbahnen gegen Zahlung des Fahrpreises II. Klasse zu
gestatten.
Schließlich wird auch sonst auf bereitwillige Unter—
stützung dieser Offiziere und Beamten zur Erleichterung ihrer
sichwierigen Aufgabe, insbesondere durch die Grundbesitzer,
Feion des ontlien Tbeie SDrut ud
Geistlichen, Lehrer ꝛc. den Allerhöchsten Wünschen ent
sprechend, gerechnet.
Berlin, den 25. Januar 1902.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten.
J. A.: gez. Möllhausen.
Der Minister für Landwirthschaft, Domänen
und Forsten.
J. A.: gez. Hermes.
Der Minister des Innern.
J. A.: gez. Peters.
Vorstehenden Erlaß bringe ich hiermit zur öffentliche
Kenntniß.
Saarbrücken, den 4. April 1902.
Der Königliche Landrath,
von Fidler.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung.
Die Geflügelcholera im Gehöfte des Kaufmanns Julius
Zorn, Helmuthstraße 2 hierselbst ist erloschen. Die ange
ordneten Schutzmaßregeln sind aufgehoben worden.
Malstatt-Burbach, den 3. April 1902.
Der Bürgermeister,
Schmock.
Bekanntmachung.
Wegen Verdachts der Maul-⸗ und Klauenseuche wirt
über das Gehöft des Metzgermeisters Bolz Von der Hendt—
straße 71 die Stallsperre verhängt.
Malstatt-Burbach, den 5. April 1902.
Der Bürgermeister,
Schmock.
Saarbrücken, den 14. April 1902.
Der Könialiche Landrath, von Fidler.
Deffentlicher Anzeiger.
Bekanntmachung.
Der Plan über die Errichtung einer oberirdischer
Telegraphenlinie an der Landstraße von Dilsburg nack
Walpershofen liegt bei dem Postamt in Heusweiler aus.
Trier, den 4. April 1902.
Kaiserliche Ober Postdirektion.
Theuganer.
13
* 7 *
Feine, fristhe Süßrahm—
hutter zu 1,05 M.
per Sin Zentnerballen ab hier, frei—
bᷣleibend, in Postkolli 1,07 Mk
Emballage leihweise und Franko—
retournierung od. zum Selbstkosten⸗
preis. Erstlingsbestellung nur gegen
Nachn., Dauerbezüge eventl. gegen
Kredit. Offert. sub. S R 9236 an
Rudolf Mosse in Stuttaart. 11
Wohnung gesucht, Etagt
von 428 Zimmern nebft Zubehör
in ruhiger Lage Offerte mit Preis
angabe unter FM 350 postt.
Bonn. 10
Nersag von Gebrüder Hofer in Saarbrüöcken.