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den Kreis Saarbrücken.
Amtliches Anzeigeblatt für
Vr. 1C.
Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden.
Dienstag, den 1. April
Mit der Einsammlung der Beträge sind beauftraat
worden für den Regierungsbezirk Trier:
1. Andreas Didier, Pfarrer in Altenkessel,
—AVD
3. Mathias Ney in Altenkessel,
4. Karl Ferdinand-Schmitt in Altenkessel
5. Johann Brandenburg in Altenkessel
6. Johann Karrenbauer in Altenkessel,
7. Johann Meiser in Neudorf-Altenkessel.
3. Joseph Cürten in Hilden,
9. Anton Müllenberg in Hilden
10. Paul Strauch in Kestenich.
11. Paul Hutten in Kestenich,
12. Adam Junker in Sohren,
13. Johann Junge,
14. Wilhelm Kunz,
15. Franz Scherhag in Sohren,
16. Joseph Theves in Kalterherberg,
17. Gottfried Iserath in Sonnborn,
18. Herrmann Joseph Biertz in Nieder-Elvenich,
19. Wilhelm Blissenbach in Cöln,
20. Friedrich Wilhelm Hölzer in Bechen
21. Anton Schmitz in Enzen,
22. Adam Joseph Kriechel in Ahrweiler
23. Peter Weiß in Mechernich,
24. Hermann Stockmann in Sterkrade,
25. Joseph Schneider in Züsch,
26. Paul Joseph Braun in Kesternich,
27. Johann Werner in Bilk.
Trier, den 28. Februar 1902.
Der Regierungs⸗Präsident
J. V.: von Hagen.
1908.
Bekanntmachung,
etreffend die Bezeichnung der Kraftfahrzeuge in der Rheinprovinz.
Auf Grund des 8 13 der Polizeiverordnung vom
Jl. Juli v. Is., betreffend den Verkehr mit Kraftfahrzeugen,
vird hiermit Folgendes bestimmt:
J. Das Kennzeichen ist auf der Wandung des Fahrzeugs
jelbst oder auf einer mit diesem durch Schrauben mit
dersenkten Köpfen fest verbundenen Tafel mit möglichst
zlatter Oberfläche auf weißem Grunde mit schwarzer,
i2 em hoher und im Grundstrich 2 em starker Schrift
anzubringen.
Dasselbe hat für die Rheinprovinz aus dem lateinischen
großen Buchstaben Z und der von der zuständigen
Ortispolizeibehörde zu ertheilenden Erkennungsnummer
in arabischen Ziffern zu bestehen.
III. Der Buchstabe muß über der Erkennungsnummer stehen
und der Abstand zwischen beiden und zwischen den
ꝛinzelnen Ziffern der Erkennungsnummer 2em be—
—33 die Anbringung von Verzierungen ist unzu—
ig.
Toblenz, den 6. Februar 1902.
Der Ober-Präsident der Rheinprovinz.
gez.: Nasse.
Bekanntmachung,
zetreffend die Prüfung für Lehrerinnen der Hauswirthschaftskunde.
Zur Abhaltung einer Prüfung für Lehrerinnen der
Hauswirthschaftskunde haben wir Termin auf
Montag, den 5. Mai d. Is.,
und die folgenden Tage in Köln angesetzt.
Für die Anmeldung und Zulassung zu dieser Prüfung
änd die Bestimmungen der 88 8 und 4 der Pruüfungs—-ordnung
maßgebend.
Coblenz, den 4. März 1902.
Provinzial⸗Schulkollegium.
Nasse.
Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes
In einem in der Nähe der lothringischen Grenze ge—
legenen Orte des Kreises Saarburg hatte vor zwei Jahren
ein Winzer einen neu angelegten Weinberg mit verbotswidrig
aus Lothringen eingeführten Wurzelreben bepflanzt.
Auf behördliche Anordnung wurde, um der Einschleppung
der Reblaus vorzubeugen, auf Kosten des betreffenden Besitzers
die ganze 2036 Rebstöcke umfassende Neuanlage vernichtet.
Auch darf die Fläche in den nächsten zwei Jahren nicht mehr
mit Reben bepflanzt werden.
Dieser Fall wird als warnendes Beispiel zur Kenntniß
der weinbautreibenden Bevölkerung gebracht.
Saarbrücken, den 27. März 1902.
Der Königliche Landrath.
von Fidler
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs⸗—
Präsidenten.
Der Herr Ober-Präsident hat dem Kirchenvorstande
der katholischen Pfarrgemeinde Altenkessel im Kreise Saar—⸗
zrücken durch Erlaß vom 4. Januar d. Is. die Erlaubniß
ertheilt, behufs Aufbringung der Mittel zum Bau einer
neuen Kirche daselbst eine Hauskollekte bei den katholischen
Bewohnern der Regierungsbezirke Coblenz, Cöln und Trier
in dem Zeitraum vom J. Oktober 1908 bis dahin 1908
zurch Deputirte der genannten Gemeinde abhalten zu lassen.