Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Kentrolplatz: Am Bahnhof in Brebach. Mittwoch, den
23. April, vormittags 8,30 Uhr,
Reserve.
Donnerstag, den 24. April, vormit⸗
tags 8,80 Uhr, Landwehr.
Samstag, den 26. April, vormittags
8,30 Uhr, Ersatz⸗Reserve.
Drischaften: Brebach, Bischmisheim, Blies⸗
ransbach, Bübingen, Fechingen, Güdingen,
Rentrisch, Scheidt, Neuscheidt, Goffontaine.
Scheidtersberg.
Kontrolplatz: Auf dem Kirchplatz St. Arnual. Samstag,
den 26. April, vormittags 11 Uhr,
sämtliche Kontrolpflichtigen des Stadtteils
St. Arnual.
Aontrolplatz: Vor der Wirtschaft Kuhn in Kleinblitters—
dorf. Samstag, den 26. April, nach—
mittags 2 Uhr, sämtliche Kontrolpflichtigen
der Bürgermeisterei Kleinblittersdorf.
Kontrolplatz: An der Wirtschaft Peter in Altenkessel. Mon—
tag, den 28. April, vormittags 10
Uhr, sämtliche Kontrolpflichtigen der Ort⸗
chaften Altenkessel, Louisenthalerhütte, Neu⸗
vorf, Obervölklingen und Rockershausen.
Kontrolplatz: In der Nähe des Bahnhofs in Friedrichs—
thal. Dienstag, den 29. April,
bormittags 9,30 Uhr, sämtliche Kontrol—⸗
aflichtigen der Bürgermeisterei Friedrichsthal
sontrolplatz: Vor der Wirtscheft Vost in Quierschied.
Montag, den 28. April, nachmittags
3,30 Uhr, sämtliche Kontrolpflichtigen der
Ortschaft Quierschied.
Aontrolplatz: Auf dem Marktplatz in Sulzbach. Mittwoch,
den 30. April, vormittags 9 Uhr,
sämtliche Kontrolpflichtigen der Bürger—
meisterei Sulzbach.
Militärpaß und Führungszeugnis sind mit
zur Stelle zu bringen.
Das Milbringen von Stöcken und Schirmen zur Kon⸗
rolversammlung ist verboten.
Den Reservisten (nur Fußtruppen) der Jahresklasse
1896 werden im Anschluß an die Kontrolversammlungen
die Füße gemessen.
Die betr. Mannschaften haben mit rein gewaschenen
Füßen und mit reiner Fußbekleidung zu erscheinen.
stann wegen Kuürze der Zeit eine Befreiung nicht vor
der Kontrolversammlung nachgesucht werden, so ist zur Ent⸗
schuldigung des Ausbleibens ein die Hinderungsgründe be⸗
scheinigendes Attest der Orts- oder Polizeibehörde nach dem
Kontrolplatz zu schicken.
Wer ohne Entischuldigung fehlt, oder zu
spät kommt, wird mit Arrest bestrait.
St. Johann, den 18. März 1902.
Qönigliches Bezirks-Kommando.
gez. Reinhardt,
Oberstleutnant z. D. und Kommandeur
des Landwehrbezirks St Johann.

Im Anschluß an die vorstehende Bekanntmachung des
Königlichen Bezirkkkommandos werden die Herren Buͤrger—

Nedaktion des Toan Tqden Ibens Druck und

meister des Kreises ersucht, die Abhaltung der Frühjahrs
Kontrol⸗-Versammlungen in den einzelnen Gemeinden ir
ortsüblicher Weise wiederholt bekannt machen zu lassen.
Zugleich beauftrage ich hiermit die Gendarmen, sich au
den Kontrolplätzen ihres Patrouillenbezirks zur Dienstleistung
bei Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung pünktlich ein—
zufinden. Auf jedem Kontrolplatze müssen mindestens zwe'
GBendarmen anwesend sein. Im Falle der Verhinderung des
einen oder anderen Gendarmen ist mir solches rechtzeitig zr
melden, damit ich noch einen Ersatz beordern kann.
Saarbrücken, den 14. März 1902.
Der Königliche Landrath.
J. A.:
Dr. von Brandt, Regierungs-Assesso

Bekanntmachungen anderer Behörden
g

Bekanntmachung.
Die Maul- und Klauenseuche im diesseitigen Poli—
bezirk ist erloschen und die Schutzmaßregeln aufgehoben.
St. Johann a/S., den 17. März 1902.
Die Polizei-Verwaltung
Der Bürgermeister.

Bekanntmachung.
Die bei den Pferden des Ziegeleibesitzers Ludwig Nie
ner, Bergstraße 67 hierselbst festgestellte Räude ist erloscher
und sind die angeordneten Schutzmaßregeln aufgehoben worder
Malstatt-Burbach, den 17. März 1902.
Der Bürgermeister,
Schmock.

Saarbrücken, den 24. März 1902.
Der Königliche Landrath, von Fidler.

Deffentlicher Anzeiger.

BVekonvntmachung.
In der durch unsere Bekanntmachung vom 14. Dezember
veröffentlichten Zusammensetzung des Berggewerbegerichts zu Saar
brücken ist dadurch eine weilere Aenderung eingetreten, daß a
Stelle des mit dem 1. Januar d. Is. nach Cöln versetzten Oberlandes
gerichtsraths Sehwarz der Königl. Landrichter Re Ia Fontain—
zu Saarbrücken zum Vorfitzenden des Berggewerbegericht
zu Saarbrücken und der Kammer Saarbrücken dieses Gerich
ernannt worden ist.
Bonn, den 15. März 1902.
11 Königliches Oberbergamt.

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