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Mehr als acht Schüler werden gleichzeitig nicht auf—
genommen.
Der Lehrgang umfaßt einen Zeitraum von acht
Wochen. Es findet in jedem Vierteljahr ein solcher statt,
dessen Schluß jedesmal mit der von der staatlichen Prüfungs—
behörde für Hufschmiede anberaumten, in dem Amisblatt
bekannt gemachten Prüfung zusammenfällt.
Die Schüler erhalten den Unterricht und ihre praktische
Ausbildung unentgeltlich. Für ihren Unterhalt haben die—
elben selbst zu sorgen.
Mit Rücksicht auf die hohen Anforderungen, welche
bei den Prüfungen für das Hufbeschlaggewerbe in steis
dteigendem Maße gestellt werden, kann der rege Besuch der
dehrschmiede nicht dringend genug empfohlen werden.
Trier, den 10. März 1902.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Spring.
Nachweisung
der Plarkte und Laden-Preise im Regierungsbezirk Trier
ür den Monat Februar 1902.
Zaarbrücken. St. Zohann
Weizen, guter Sorte.
mittlerer
geringer
Roggen. guter
nittlerer
zeringer
zute
nittlerer
Jeringe
zuter
nittlerer,
geringer
Erbsen (gelbe) zum Kochen
Speiser Bohnen (weiße).
dinsen. 57
Eß-⸗Kartoffeln...
Richt-Strohh
Zrumm⸗.
Heu.. W
Rindfleisch im Großhandel
von der Keule
vom Bauche.
Schweinefleisch .
Kalbfleisch.. .
Hdammelfleisch ..
Speck ger. (hiefiger)
Eßbutter..55
Fier .
Weizenmehl Nr. 1,
Roggenmehl,
Gerstengraupen.
Berstengrütze. ..
Buchweizen⸗Gruütze.
Hafergruͤtze .
irse.....
Reis, Java mittlere
haffee, Java mittlerer roh. .
gelber gebrannter
Speise-Salz ..
Schweine⸗ Schmalz.. 2480
Trier, den 10. März 1902.
Der Regierungs-Präsident
J. V.: Sprinad.
49
20 25
19 25
8 25
3
7 —
29 —
9 13
18 25
838
775
17 25
0 —
29 44
42 19
6 50
8 —
6 50
10 88
——
45
l 21
160
1149
17
1
2 48
1883
— 85
27
270
50
65
55
40
— 530
3 160
3 90
— 18
180
Nachweisung der an den Marktorten bezw. innerhalb der einzelnen
Lieferungsverbände des Regierungsbezirkes Trier für die Vergütung
der Lieferung von Haser, Heu und Stroh maßgebenden Durchschnitte
der höchsten Tagespreise, einschließlich eines Auffchlages von fün—
vom Hundert, für den Monat Februar 1802.
F Namen
3der Marktorte bezw.
— Lieferungsverbände.
Es sind zu zahlen
r 100 Kilogr.
u Sttroh
44
1 St. Johann —Saarbrücken 189 04142 8 40
2 Saarloui⸗ 1353 15 * 730
Trier, den 5. März 1902.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Spring.
Bekanntmachungen der Königl. Regierung
Bekanntmachung,
betreffend die Aufräumung der Rückstände vor dem Kassenabschlusse
des Rechnungsjahres
Vor dem bevorstehenden Kassenabschlusse des Rechnungs—
jahres werden sämmtliche zu unserem Geschäfisbereich
gehörenden Kassen, insbesondere die Kreis- und Forstkassen,
erinnert, die etwaigen Einnahme-Rückstände aus früheren
Jahren ohne Verzug und die Gefälle des laufenden Rech—
nungsjahres zur Verfallzeit einzuziehen und die erhobenen
Beträge an die vorgesetzte Kasse abzuführen, die als un—
einziehbar sich herausstellenden Beträge aber zu den vor—
geschriebenen Fristen zur Niederschlagung anzumelden.
Zugleich erinnern wir diejenigen Personen, welche an
die Königlichen Kassen Zahlungen zu leisten haben, solche
zur Vermeidung von Zwangsmaßregeln rechtzeitig abzu—
führen und fordern auch sämmtliche Beamten, Ruhegehalts—
empfänger und sonstige Empfangs-Berechtigte auf, die für
das laufende Rechnungsjahr ihnen zustehenden festen Beträge
zur Verfallzeit bei den betreffenden Könialichen Kassen zu
erheben, sowie alle diejenigen, welche bei den uns unter—
geordneten Kassen Gebühren für amtliche Verrichtungen zu
beziehen oder Forderungen für Lieferungen u. dergl. zu
machen haben, veranlaßt werden, deren Auszahlung bis
spätestens den 10. April d. Is. in vorschriftsmäßiger Weise
in Antrag zu bringen, widrigenfalls die Anweisung derselben
bis nach Beendigung der Kassen-Abschlußarbeiten des Rech⸗
nungsjahres (18. Mai) ausgesetzt werden muß.
Trier, den 23. Februar 1902.
Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes
Auf die in dem Regierungs-Amtsblatt Nr. 8 vom
20. v. Mts. und dem Kreisblatt Nr. 9 vom 83. d. Mts.
abgedruckte Bekanntmachung der Rheinischen landwirthschaft⸗
lichen Berufsgenossenschaft vom 10. v. Mts., betreffend An—
meldung von Betriebsbeamten u. s. w., sowie Selbstver⸗
iicherung landwirthschaftlicher Betriebsunternehmer wird noch
mals mit dem Bemierken besonders hingewiesen, daß For—
mulare zur Anmeldung bei mir entnommen werden können
und Anmeldungen alsbald bei mir zu bewirken sind.
Gleichzeitig wird darauf aufmerksam gemacht, daß die
hezügalichen Angaben erst sär die Vertheilung der Umlaoe