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den Kreis Saarbrücken. —
Amtliches Anzeigeblatt für
ur. 1ä
Bekannutmachungen der Vrovinzial-Behörden.
Montag, den 17. März
1902.
eine öffentliche Verloosung von Pferden, Wagen und anderen
Gegenständen zu veranstalten und die Loose — 180000
Stuͤck zu je 1 Mark — in der ganzen Monarchie zu ver—
treiben. Die Zahl der Gewinne beträgt 8080 im Gesammt⸗
werthe von 80000 Mark.
Trier, den 23. Februar 1902.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Spring.
— — — —
Polizei⸗Verordnung,
betreffend Abänderung der Polizei-Verordnung über die Einrichtung
und den Betrieb von Aufzügen (Fahrstühlen) vom 18. November 1899.
Auf Grund der 88 137 und 1839 des Landesverwaltungsgesetzes
vom 80. Juli 1883 und gemäß der 88 6, 12 und
I5 des Gesetzes über die Polizei-Verwaltung vom 11. März
1850 wird unter Zustimmung des Provinzialraths für den
Amfang der Rheinprovinz Folgendes verordnet:
8 26 der Polizei⸗s Verordnung vom 18. November 1899
erhält folgende Fassung:
„Auf kleine Aufzüge, die nicht betretbar find (für
cpeisen, Akten, kleine Erzeugnisse der Industrie und dergl.)
von höchstens 100 Kilogramm Tragfähigkeit und nicht mehr
als 0,7 qm Schachtquerschnitt finden von den Bestimmungen
unter Titel III nur diejenigen der 88 3, 6, 8, 9 und 10,
uinter Titel 1v9 nur diej⸗ nigen der 88 23 und 25 und
uinter Titel Vnnur diejenigen des 8527 Nr. J und II, die
Bestimmungen des Titels VJ aber gar keine Anwendung.“
8 31, III der Polizei-Verordnung vom 18. November
1899 erhält folgenden Zusatz:
„Die Verpflichtung zur Beschaffung eines Revifions—
buches fällt weg für solche Lastenfahrstühle, die gemnäß 8321
riner regelmäßigen Untersuchung nicht unterliegen.“
» niese Polizei-Verordnung tritt am 1. April 1902 in
raft.
Coblenz, den 6. Februar 1902.
Der Ober-Präsident der Rheinprovinz.
In Vertretung: gez. von Coels.
Die von der Handwerkskammer zu Saarbrücken erlas—⸗
senen und von dem Herrn Minister für Handel und Ge—
werbe genehmigten Prüfungs-Ordnungen für die auf Grund
des 8 133 der Gewerbeordnung errichteten Meister⸗Prüfungs-Kommissionen
zu St. Johann-Saarbrücken, Trier und Ober—
stein sind in ihren Grundzügen in Nr. 4 der „Mittheilungen
der Handwerkskammer zu Saarbrücken“ zur Veröffentlichung
gelangt.
Trier, den 25. Februar 1902.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Spring.
Der Herr Ober⸗Präfident der Rheinprovinz hat durch
Erlaß vom 19. d. Mts. — Nr. 2632 — die Frist zur
Abhaltung der dem Vorstand der „Evangelischen Stiftung
zu Cleve“ am 20. Mai v. Is. — Nr. 8767 — (Amtsblatt
Nr. 33 S. 351) bewilligten Hauskollekte bei den evangelischen
Bewohnern der Rheinprovinz bis zum 15. Mai d. Is. ver—
laͤngert.
Zur Einsammlung der Kollekte sind auch die einzelnen
Gemeinden ermächtigt.
Trier, den 27. Februar 1902.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Spring.
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.
Der nächste Kursus zur Ausbildung von Lehrschmiede—
neistern an der Lehrschmiede zu Charlottenburg beginnt
im 2. Juni d. Is.
Anmeldungen ,sind zu richten an den Direktor des
Instituts, Ober Roßarzt a. D. Brand zu Charlottenburg,
Spreestraße 42.
Trier, den 23. Februar 1902.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Spring.
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Bekanntmachung,
betreffend die Aufräumung der Rückstände vor dem Kassenabschlusse
des Rechnungsjahres.
Vor dem bevorstehenden Kassenabschlusse des Rechnungs—
jahres werden sämmtliche zu unserem Geschäftsbereich
gehörenden Kassen, insbesondere die Kreis- und Forstkassen,
erinnert, die etwaigen Einnahme⸗-Rückstände aus früheren
Jahren ohne Verzug und die Gefälle des laufenden Rech—
nungsjahres zur Verfallzeit einzuziehen und die erhobenen
Beträge an die vorgesetzte Kasse abzuführen, die als un—
einziehbar sich herausstellenden Beträge aber zu den vor⸗
geschriebenen Fristen zur Niederschlagung anzumelden.
Der Herr Minister des Innern hat durch Erlaß vom
3. d. Mts. IIa 798 dem Komitsé für den Luxuspferdemarkt
u Marienburg die Erlaubniß ertheilt, in Verbindung mit
vem diesjährigen, am 12. Juni stattfindenden Pferdemarkte