Tritt in der Zahl der Beschäftigten, der Art der Be⸗
schäftigung oder der Höhe der Gehälter und Löhne eine für
die Zuschlagsberechnung wesentliche Aenderung ein, so ist
dies in derselben Weise anzumelden.
Für Genossenschaftsmitglieder, welche mit der recht—
jeitigen Einsendung dieser Anmeldungen im Rückstande sind,
erfolgt deren Aufstellung durch den Sektionsvorstand.
Wegen nicht rechtzeitiger oder unrichtiger Anmeldung
können die Unternehmer von dem Genossenschaftsvorstande
mit Geldstrafen bis zu 300 bezw. 500 Mark belegt werden.
Bei Berechnung der Rente für Betriebsbeamte und die
anderen Personen der oben bezeichneten Art wird künftig
der Jahresarbeitsverdienst zu Grunde gelegt, welchen der
Verletzte in dem Betriebe, in welchem der Unfall fich
ereignete, während des letzten Jahres bezogen hat. Ueber—
teigt der Jahresarbeitsverdienst 1300 Mk., so wird der
überschießende Theil nur mit einem Drittel angerechnet.
II. Nach 8 45 des Statuts sind die Betriebsunternehmer
berechtigt, sich selbst und ihre im Betrieb als Mitunternehmer
chätigen Ehegatten gegen die Folgen von Betriebsunfällen
zu versichern, sofern ihr Jahresarbeitsverdienst dreitausend
Mark nicht übersteigt oder sie nicht regelmäßig mehr als
zwei Lohnarbeiter beschäftigen.
Unternehmer, welche von dieser Berechtigung Gebrauch
machen wollen, haben die Versicherung bei dem Sektions⸗
vorstande unter Angabe ihres Jahresarbeitsverdienstes schriftlich
zu beantragen.
Bei Berechnung der Entschädigungen ist der angemeldete
Jahresarbeitsverdienst unter entsprechender Anwendung der
88 12 und 183 des Reichsgesetzes zu Grunde zu legen.
Betriebsunternehmer, die von dem Rechte der Selbst—
versicherung Gebrauch machen, haben nach Maßgabe ihres
angemeldeten Jahresarbeitsverdienstes Zuschläge zu den
Genossenschaftsbeiträgen zu entrichten.
Düsseldorf, den 10. Februar 1902.
Der Vorstand
der Rheinisch. landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft.
Die Eatlassung der Schulkinder findet am Samstag
den 22. März d. Is. nach Schluß des vormittägigen
Anterrichts statt.
An die Herren Orisschulinspektoren, Rektoren ꝛc.
Saarbrücken, den 25. Februar 1902.
Koönigliche Kreisschulinspektion J und II.
Ewald. Mylius.
Auszug aus der Vakanzenliste für
Militär-⸗Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) Laufende Nummer. 2) Die Bacanz tritt ein: waun? wo?
bei welcher Behörde? 3) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be—
eichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden.
5) Dauer der etwa der Anstellung vorangehenden Probezeit.
b) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kündignng erfolgt.
7), Betrag der zu bestellenden Kaution und ob dieselbe durch Ge—
haltsabzüge gedeckt werden kann. 8) Einkommen der Stelle.
9) Ob Ausficht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen.
1. 2). 1. Mai 1902, Aachen, Stadt-Verwaltung (Ober⸗
Bürgermeisteramt), 8) Hilfs⸗Feldhüter, 4) völlige Gefundheit
und körperliche Rüstigkeit, Zuverlässigkeit, Energie und gutes
noralisches Verhalten, genügende Gewandtheit in der Erstattung
sachgemäßer schriftlicher Anzeigen und Berichte, 5) —, 6) auf
14 tägige Kündigung, 7) —, 8) der Hilfs-Feldhüter wird
nur in den Monaten Mai bis einschließlich Oktober jeden
Jahres beschäftigt und erhält für die Dauer seiner Beschäftigung
eine Remuneralion von 100 Mk. monatlich; außer dieser
Zeit kann dem Anzustellenden keine Beschäftigung im Dienste
der Stadt in Aussicht gestellt werden, 9) nein, 10) die Stelle
ist nicht pensionsberechtigt.
Spar⸗- und Darlehnskasse für den Kreis Saarbrütcken.
Im Monat Januar 1902 find an
Einlagen eingezahlt... .. 316802,03 Mk
Zurückgenommen.....249198,828,
An Darlehen sind ausbezahlt. 5850580,00
Effekten sind gekauftt.. 986000,00
Veue Sparkassenbücher sind ausgegeben 285 Stuck
Der Umsatz betrug....710857381,66 Mk
Saarbrücken, den 20. Februar 1902.
Der Rendant,
Dettweiler.
Saarbrücken, den 3. März 1902.
Der Königliche Landrath, von Fidler.
Deffentlicher Anzeiger.
Bekanntmachung.
Die Firma Jos. Köhl⸗Rosch &KCie. zu St. Johann a. d. S.
beabsichtigt auf dem Grundstücke Flur 31 Nr. 88 und 89 des hiesiget
Stadtbannes eine
Dachpappenfobrik
zu errichten
Dieses Vorhaben wird gemäß 8 17 der Reichsgewerbeordnung mi
dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Beschreibung und
Zeichnung der Anlage im Rathause, J Obergeschoß, Zimmer Ne. U
zur Einsicht offen liegen. Etwaige Einwendungen gegen die Ausführung
der beabsichtigten Anlage sind binnen 14 Tagen bei dem unterzeichneten
Bürgermeister schriftlich in zwei Exemplaren oder mündlich zu Vrotokot
anzubringen.
Die Frist nimmt ihren Anfang mit Ablauf des Tages, an welchem
das die gegenwärtige Bekanntmachung enthalteude „Saarbrücker Kreis—
blatt“ ausgegeben wird. Nach Ablauf der vorbezeichneten Frist können
Einwendungen nicht mehr angebracht werden.
Zur mündlichen Eroörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendunger
wird Termin auf
Mittwoch, den 19. März 1902, Vormittags 10 Uhr
auf meinem Amtszimmer anberaumt. Im Falle des Ausbleibens des
Unternehmers oder des Widersprechenden wird gleichwohl mit der E—
zrterung der Einwendung vorgegangen werden.
St. Johann a. d. S., den 24 Februar 1902.
Der Bürgermeister,
Dr. XeEM.
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— J
3 85 Saarbrücken.
Kredit. fert. sub. S R 9236 an ——— —
Rudolf Mosse in Stuttgaart. sa —— —
Redottion des nicht-amtlichen Theils Drud und Verlas von F7 Ffrer in Saarbrücken