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den Kreis Saarbrücken. — —
1992.
Kreis—
Amtliches Anzeigeblatt für
Vr. 7.
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.
Montag, den 1 7. Februar
und 2 der „Mittheilungen der Handwerkskammer“ vom Jahre
—1902 erfolgt.
Trier, den 30. Januar 1902.
Der Regierungs-Präsident.
zur Nedden.
Nachtrag zur Genehmigungs-Urkunde vom 7. Juni 1901, betreffend den
Bau und den Betrieb der Straßenbahnlinie St. Johann —Friedrichsthal.
An Stelle von Nr. 5 der vorerwähnten Genehmigungs-Urkunde
tritt folgende Bestimmung:
„Die Straßenbahnwagen haben die Unterführung unter
der Staaisbahn Saarbrücken — Saargemünd mit Schritt⸗
geschwindigkeit zu durchfahren. Der Schaffner muß
bei der Durchfahrt einige Schritte vor dem Wagen
mit einer Glocke läutend einhergehen und für die un—
gehinderte Durchfahrt der Straßenbahnwagen Sorge
ragen. Diese Erlaubniß zum Durchfahren unter der
Unterführung wird mit dem Vorbehalt des Widerrufs
ertheilt und unter der Bedingung, daß die Gesellschaft
für Straßenbahnen im Saarthale innerhalb zwei Mo—
naten den Entwurf für eine besondere Unterführung
vorlegt und innerhalb 12 Monaten nach ertheilter
Beyehmigung den Entwurf zur Ausführung bringt.“
Trier, den 30. Januar 1902.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Spring.
Rachweisung
der Markte und Laden-Preise im Regierungsbezirk Trier
für den Monat Januar 1902.
Zaarbrücken. St. Johann.
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43
20*
id —
38 —
35—
7 —
6 —
20 —
19 —
7
17 50
16 75
16 —
26 25
26 25
39 25
6 50
7 63
6 25
10 44
120 —
1 45
121
1 60
l40
i 30
1 80
2 50
5— 49
— 35
— 27
— 70
— 45
— 65
—
— 40
— 50
310
390
— 18
1 305
Weizen, guter Sorte.. 100 xkg
mittlerer . do.
geringer do.
Roggen, guter do.
mittlerer do.
geringer do.
gute do.
mittlerer do.
geringe o.
guter 90.
mittlerer do.
geringer yo.
Erbfen (gelbe) zum Kochen do.
Speises Bohnen (weiße) do.
Linsen. 0.
Eß⸗Kartoffeln o.
Richt-Stroh 0
Krumm⸗, ho.
Heu..— do.
Rindfleisch im Großhandel do.
von der Keule 1x
vom Bauch
Schweinefleisch
Kalbflersßch
Hammelfleisch ..
Speck ger. (hiefiger)
Eßbutter...
Eier...
Weizenmehl Nr. 1,
Roggenmehl,
Gerftengraupen.
Gerstengrütze..
Buchweizen⸗Grůtze
Hafergrütze .
Hirse....
Reis, Java mittlerer.
Kaffee, Java mittlerer roh.
gelber gebrannter
Speife⸗Salz —RE
Schweine⸗Schmalzz....
Trier, den 5. Februar 1902.
Der Regierungs-Präsident
J. V.: Sprina.
Das am 2. April 1881 erlassene Reglement über die
Anstellung und die Pflichten der Bezirlts Schornsteinfeger
Amtsblatt von 1881 S. 138) wird abgeändert wie folgt:
l. An die Stelle des 8 2 tritt folgende Bestimmung:
„Die Befähigung zur Anstellung als Bezirks⸗Schorn—
steinfegermeister ist durch Ablegung der Meisterprüfung
vor einer auf Grund des 8 133 der Gewerbeordnung
eingesetzten Prüfungs-Kommission nachzuweisen.“
II. Die 88 2 bis 6 kommen in Wegfall.
Trier. den 28. Januar 1902.
Der Regierungs⸗-Präsident.
zur Nedden.
—
Auf Grund der 88 103 6 und 103 g der Gewerbe-Ordnung
hat die Handwerkskammer zu Saarbrücken mit Genehmigung
des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe Vorschriften
zur Regelung des Lehrlingswesens in Handwerks-Betrieben
erlassen und ein Muster für die abzuschliekenden Lehrverträge
uufgestellt.
Die Veröffentlichung der erwähnten Vorschriften und
»Mifters a2nu einem Lekhrvortrane ist in den Murme—