Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Bekanntmachung.
Hiermit bringe ich zur öffentlichen Kenntniß, daß die
„Berolina“ deutsche Volkskrankenkasse zu Berlin (Eingeschriebene
Hilfskasse Nr. 140) sich durch Beschluß der außerordentlichen
Generalversammlung 13. November 1902 aufgeldst hat.
Mit der Abwickelung der Geschäfte find die bisherigen
Vorstandsmitglieder A. L. Schmidtke, Max Schwarz und
Rudolf Haffner seitens der Generalversammlung betraut
worden. Der Geschäftsraum der Liquidatoren befindet fich
vorläusig Berlin C 22, kleine Präsidentenstraße 2.
Unterstützungsansprüche gegen die Kasse und alle An—
fragen sind an die Liquidatoren nicht an den Unterzeichneten
zu richten.
Berlin, den 17. November 1902.
Der Polizei-Präsident.
gez.; von Windheim.

Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffent—
lichen Kenntniß gebracht,
Saarbrücken, den 20. Dezember 1902.
Königliche Polizei-Direktion.
J. A.: v. Uklanski.

Bekanntmachungen anderer Behörden.

Bekanntmachung.
Durch Beschluß des Königlichen Amisgerichts in Sulz—
bach vom 18. Dezember 1902 ist der Bergmann Ludwig
Britz, früher zu Hühnerfeld, jetzt unbekannten Aufeunthalts,
wegen Verschwendung und Trunksucht entmündigt.
Sulzbach, den 18. Dezember 1902.
Königliches Amtsgericht III.

Oeffentliche Bekanntmachung.
Waarenhaussteuer-Veranlagung für das Steuerjahr 1903.
Auf Grund des 8 9 des Gesetzes, betreffend die Waaren
haussteuer vom 18. Juli 1800 (Gesetzsammlung Seite 294)
wird hiermit jeder bereits zur Waarenhaussteuer
veranlagte Steuerpflichtige in den Regierungsbezirken
Coblenz und Trier aufgefordert, die Steuererkläruüng über
den steuerpflichtigen Jahressumsatz nach dem vorgeschriebenen
Formular in der Zeit vom 25. Januar bis einschließlich
10. Februar 1903 dem Unterzeichneten schriftlich oder zu
Protokoll unter der Versicherung abzugeben, daß die An—
gaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind.
Die oben bezeichneten Steuerpflichtigen sind zur Abgabt
der Steuererklärung verpflichtet, auch wenn ihnen eine besondere
Aufforderung oder ein Formular nicht zugegangen ist. Auf
Verlangen werden die vorgeschriebenen Formulare, denen zu⸗
gleich die maßgebenden Bestimmungen beigefügt sind, von
heute ab in dem Amtslokal des Unterzeichneten sowie des
Vorsitzenden jedes Steuerausschusses der Gewerbesteuerklasse
IV kostenlos verabfolgt.
Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post
ist zuläffig, geschieht aber auf Gefahr des Absenders und
deshalb zweckmäßig mittelst Einschreibebriefes. Mündliche
Erklärungen werden von dem Unterzeichneten im zeitweiligen
Regierungsgebäude Kaiser Friedrichstraße Nr. 53 zwischen
11 und 1 Uhr zu Vrotokoll entgegengenommen.

Die Versäumung der obigen Frist hat gemäß 8 11 des
Gesetzes, betreffend die Waarenhaussteuer den Verlust der
gesetzlichen Rechtsmittel gegen die Einschätzung für das
Steuerjahr zur Folge.—
Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben oder
wissentliche Verschweigung von steuerpflichtigem Umsatz in
der Steuererklärung sind mit Strafe bedrohf.
Coblenz, den 17. Dezember 1902.
Der Vorsitzende
des Steuerausschusses der Gewerbesteuerklasse
Keßler.
Saarbrücken, den 29. Dezember 1902
Der Königliche Landrath. von Fidler.

Deffe

»aner.

Der Herr Regierungs-Präsident hat auf Antrag der Stadt—
gemeinde Malstatt-Burbach behufs Feststellung der Entschädigung für
die zur Erweiterung des Friedhofes der Stadtgemeinde Malstatt—
Burbach im „Meiersdell“, Ortsteil Malstatt und im „Laufert“, Ortsteil
Burbach auf dem Banne der Stadtgemeinde Malstatt-Burbach er—
forderlichen, im Enteignungswege zu erwerbenden Grundstücke der
Firma Ehrhardt K Sehmer (G. m. b. H) zu Schleifmühle und der
Erben der verstorbenen Eheleute Steiger Georg Jakob Feix und Sophie
zeb. Buchhardt bezw. der Eheleute Peter Krebs und Margarethe
Dorothea geb. Klein, und der Erben Georg Jakob Bickelmann, Flur 11
Parzelle Nr. 429,64, 430/64, 43165, 432/65, 70, 71, Flur 18 Nr. 74
219/75, 220,75, die in den g88 25 ff. des Enteignungsgesetzes von
11. Juni 1874 vorgeschriebene Verhandlung angeordnet und mich zum
Kommissar ernaunt. Zur Vornahme der Abschätzung der beanspruchte;
Grundstücke habe ich Verhandlung auf —
Donnerstag, den 8. Januar 1903, nachmittags 3 Uhr,
an Ort und Stelle anberaumt.
Alle an der Enteignung Beteiligten werden zu der Verhandlung
hierdurch unter der Verwarnung vorgeladen, daß beim Ausbleiben de
Geladenen ohne ihr Zuthun die Entschädigung festgestellt und wegen
deren Auszahlung und Hinterlegung verfügt werden wird. Soweit di
Sachverständigen imstande sein werden, ihr Gutachten in der Verhand—
lung abzugeben, wird dieses den Beteiligten sofort in der Verhandlung
oder nach Beendigung der Abschätzung mitgeteilt werden, damit s
Belegenheit finden, sich über das Gutachten zu äußern.
Saarbrücken, den 24. Dezember 1902.
Der Enteignungs-Kommissar,
Dr. Von Brandt, Regierungs-Asisessor

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