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Bekanntmachung.
Zur Verhütung von Unglücksfällen auf unbewachten
Fisenbahnübergäugen mache ich hiermit den Führern von
Fuhrwerken die größte Vorsicht beim Passiren von Bahn—
übergängen zur Pflicht und weise dieselben darauf hin, daß
sie bei unachtsamem Passiren der Bahn sowohl ihr eigenes
deben gefährden als auch sich schweren Strafen auf Grund
des 8 316 des Strafgesetzbuches aussetzen.
Saarbrücken, den 14. Februar 1901.
Der Königliche Landrath,
von Fidler.
Den Polizeibehörden mache ich es unter Hinweis auf
vorstehende Bekanntmachung auf Veranlassung des Herrn
Minisiers des Innern zur besonderen Pflicht, gegen Ueber—
retungsfälle nachdrücklichst einzuschreiten, und die erfolgten
Bestrafungen zur öffentlichen Kerntniß zu bringen.
Die Bekanntmachung wird bis auf Weiteres in halb—
aäͤhrlichen Zwischenräumen im Kreisblatt veröffentlich werden,
ur die Weiterverbreitung in ortsüblicher Weise wollen die
Polizeibehörden Sorge tragen.
Saarbrücken, den 14. Februar 1901.
Der Königliche Landrath,
von Fidler.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Ortsstatut betr. Regelung des Feuerlbsch⸗Dienstes.
Auf Grund des 8 11 der Landgemeinde-Ordnung für
F 23. Juli 1845
die Rheinprovinz vom — 6 und des 8 68 des
Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 sowie des
Beschlusses der Bürgermeisterei Versammlung vom 28. No—
vember 1901 wird hierdurch für den Umfang der Bürger—
meisterei Gersweiler folgendes Ortsstatut erlassen:
81.
Zum Dienste bei der in Gemäßheit der 88 80 ff. der
Fenerordnung für den Regierungs-Bezirk Trier vom 2. Inni
1837 zu errichtenden Pflichtfeuerwehr (Brandkorps) sind
alle männlichen Einwohuer des Bürgermeistereis Bezirks im
Alter vom 16. bis 50. Lebensjahre verpflichtet.
82
Befreit vom Pflichtfeuerwehrdienst sind:
. Geistliche, Lehrer und Aerzte,
3. alle mittelbaren und unmittelbaren Staats- und
Reichsbeamten,
3. Gebrechliche und Kranke.
83.
Feuerwehr-Dienstpflichtige, welche auf ihren Antrag durch
Beschluß des BSürgermeistertiraths zeitweise von der persönlichen
Wehrdienstpflicht befreit werden, müssen, solange diese Be—
freiung dauert, eine jährliche Abgabe von 3 Mark an die
Gemeindekasse entrichten.
84.
Die Basitzer von zwei und mehr Zugpferden sind ver—
oflichtet, diese bei Feuersgefahr auf Erfordern der Polizei—
behörde zum Transport von Löschgeräthschaften unverzüglich
andandis zum Einspannen ausgerüstet zur Verfüquna
zu ftellen.
8 5.
Der Löschdienst regelt sich im Uebrigen nach den Be—
stimmungen der Feuerordnung für den Regierungs-Bezirk
Trier vom 2. Juni 1837 und der dazu erlassenen abändern
den bezw. ergänzenden Vorschriften.
86.
Vorstehendes Ortsstatut tritt mit dem Tage der Ver—
kündigung in Kraft.
Gersweiler, den 28. November 1901.
Der Bürgermeister,
A. Muͤller.
Nr. 3626. Genehmigt. Beschluß vom 13. d. Mts
Saarbrücken, den 14. Januar 1902.
Der Kreisausschuß.
J. V.: von Uklanski—
(I. 8.)
Polizei⸗Verordnung.
Auf Grund der 88 5 und 6 des Gesetzes über die
Polizei-Verwaltung vom 11. März 1850 wird für der
Umfang der Gemeinde
a) Gersweiler⸗Ottenhausen,
b) Clarenthal,
c) Krughütte
folgende Polizei-Verordnung erlassen:
8S 1.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des Orts—
statuts, betr. die Regelung des Feuerlöschdienstes, vom heutigen
Tage werden, sofern nicht die Strafbestimmungen der 88 3600
und 3688 des Straf-Gesetz-Buches oder der Feuerordnung
für den Regierungsbezirk Trier vom 2. Juni 1837 An—
wendung finden, mit Geldstrafen bis 9 Mark, an deren
Stelle im Unvermögensfalle verhältnißmäßige Haft tritt,
geahndet.
8 2.
Gegenwärtige Polizei⸗Verordnung tritt mit dem Tage
ihrer Verkuündigung in der durch den Herrn Regierungs—
Präfidenten zu Trier unterm 18. Januar 1889 (Amtsblat
Seite 20) vorgeschriebenen Form in Kraft.
Gersweiler, den 28. November 1901.
Die Polizeiverwaltung
Der Bürgermeister,
A. Muͤller.
Bezüglich des Horchheimer Raubanfalls ist jetzt folgendes
rmittelt: Die Thäter scheinen sich getrennt zu haben. Zwei
sind durch den Koblenzer Stadtwald auf den Hunsrücken
gegangen und durchziehen diesen auf den einsamsten Wegen,
nur an einzelnen Gehöften um Brod ansprechend. Zuletzt
sind sie in der Gegend von Kastelaun gesehen worden. Sie
scheinen sich des g'ößten Theils des Silbergeldes entledig
zu haben, müssen aber noch im Besitz von ca. 6000 Mt.
in Gold sein. Die Thäter sind zweifellos Kroaten. Als
wahrscheinliche Thäter kommen in Betracht:
1j. Simon Plecas angeblich geboren in Diroselo Kreis
Gospiè am 10. Juni 1867, aber bedeutend jünger, etwe
wie 26—28 Jahr alt, aussehend. Er ist etwas über
1,70 m groß, hat schwarzes Haar, dunkle Augen, kleinen
schmarzen Schnurrbart,. schlanke Figur, hageres, länd