Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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811.
Nach bewirkter Prüfung erfolgt die Veranlagung der
Steuer durch den Gemeindevorstand, worüber dem Steuer—
pflichtigen ein schriftlicher Bescheid zuzustellen ist.
Die Steuer ist innerhalb vier Wochen an die Gemeinde—
kasse zu entrichten. Nach vergeblicher Aufforderung zur
Zahlung erfolgi die Einziehung der Steuer im Verwaltungs⸗
Zwangsverfahren.

812.
Der Einspruch gegen die Veranlagung ist binnen einer
Frist von vier Wochen nach Zustellung des Veranlagungs—
Bescheides beim Gemeindevorstand schriftlich anzubringen.
Ueber den Einspruch beschließt der Gemeindevorstand.
Gegen dessen Beschluß steht dem Steuerpflichtigen binnen
einer mit dem ersten Tage nach erfolgter Zustellung be—
ginnenden Frist von zwei Wochen die Klage im Verwaltungs—
ftreitverfahren an den Kreisausschuß offen.

8 13.
Wer eine ihm nach 8 9 dieser Ordnung obliegende
Anzeige oder Auskunft nicht rechtzeitig oder nicht in der vor⸗
geschriebenen Form erstattet, wird, insofern nicht nach den
bestehenden Gesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist, mi
einer Geldstrafe von drei bis dreißig Mark bestraft.
814.
Diese Ordnung tritt mit dem 1. August 1902 in Kraft.
20. Mai 1902
Ludweiler, den ↄ t
Der Bürgermeister.
W. Poller.

Nr. 1563
19. Juni 1902
Genehmigt Beschluß nom
— 12. Juli 1902
Saarbrücken, den
Der Kreisausschuß.
J. A.:
Dr. von Brandt, Regierungs-Assessor.

Vorsteherde Steuerordnung, zu welcher die Zustimmung
des Herrn Regierungs-Präsidenten unterm 2. Ottober 1902
IJ. B. 12 352 ertheilt wurde, bringe ich hiermit zur öffentlichen
Kenntniß.
Ludweiler, den 1. November 1902.
Der Bürgermeister,
W. Poller.

Bekanntmachung.
Unter dem Schweinebestand der Wirthin Wittwe Daniel
Stötzer zu Krughütte (Haus Nr. 9) ist der Rothlauf amtlich
festgestellt und über das Gehöft die Sperre verhängt worden.
Gersweiler, den 31. Oktober 1902.
Die Polizei⸗Verwaltung
Der Bürgermeister.
A. Muller.

Durch Beschluß des Königlichen Amtsgerichts zu Saar⸗
brücken vom 8. August d. Is. bin ich zum Liquidator der
aufgelösten Invaliden- Wittwen⸗ und Waisen-Pensionskasse
der Gersweiler Steingutfabrik der Firma Gebr. Schmid
bestellt worden.
Unter Hinweis auf 8 50 ff. des Bürgerlichen Gesetz—
buches fordere ich hiermit etwaige Gläubiger auf, ihre
Ansprüche an die genannte Pensionskasse bis spätestens zum
1. Dezember dieses Jahres bei mir anzumelden.
Gersweiler, den 28. Oktober 1902.
Der Liquidator:
Müller, Bürgermeister

Bekanntmachung.
Die Rothlaufseuche unter dem Schweinebestande des
Hüttenarbeiters Michel Ferring zu Völklingen ist erloschen
weshalb die Vorsichtsmaßregeln aufgehoben worden sind.
Völklingen, den 8. November 1902.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister,
Stürmer.

Bekanntmachung.
Nachdem in mehreren Gehöften der Gemeinde Krughütte
der Ausbruch der Schweinerothlaufseuche amtlich sestgestellt
worden ist, wird hiermit über sämmtliche Schweinebestände
dieses Ortes die Sperre verhängt.
Gersweiler, den 10. November 1902.
Die Polizei⸗Verwaltung
Der Bürgermeister,
A. Muͤller.

Auszug aus der Vabkanzenliste für
Militär⸗Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
4) Laufende Nummer. 2) Die Vacanz tritt ein: wann? wo?
bei welcher Behörde? 3) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be—
jeichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden
5) Dauer der etwa der Ansiellung vorangehenden Probezeit
6) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kündignng erfolgt
7) Betrag der zu bestellenden Kaution und ob dieselbe durch Ge⸗
haͤltsabzuge gedeckt werden kann. 8) Einkommen der Stelle
9) Ob Aussicht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen
1. ) 1. November 1902, Aachen, Königl. Polizei⸗Direktion
3) Schutzmann, 4) Dienstgrad: Unteroffizier, Eigenschaften:
Rüchternheit, Energie, gutes moralisches Verhalten, körper⸗
liche Gesundheit und Rüstigkeit, jetzige Größe mindestens voll
1Um 70 em, gutes Auffaffungsvermögen, genügende Gewand—
heit in der schriftlichen Darstellung und Schulde nfreiheit, 5)
6 Monate, 6) zunächst probeweise, event. später auf Lebens—
zeit, 7) —, 8) 1200 Mk. Anfangsgehalt, und 180 Me.
Wohnuͤngsgeldzuschuß jährlich und freie'? Dienstkleidung
(Uniform). 9) ja, durch stufenweises Aufrücken in die höheren
Gehaltsklassen bis zum Höchstgehalt von 1600 Mk. jährlich:
auch ist Aussicht auf Bezug einer Theuerungszulage vorhanden.
10) während der Probezeit wird nur eine Remuneration in
Höhe des Anfangsgehalts der Schutzleute von 1200 Mf
sährlich gezahlt.
            
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