Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

X

IV. Bei allen sonstigen baulichen Herstellungen 5 Mk.
A
Umänderung von Heiz- und Kochöfen, von Asch- und Müll⸗
behältern, Abort- und Sammelgruben, von Zäunen und
von Baubuden nebst zugehörigen Aborten.
892.
Der Rauminhalt der Gebäude wird durch Multiplikation
der für die Bebauung in Aussicht genommenen Grundfläche
mit der Höhe von der Kellersohle, oder, wo ein Keller nicht
vorhanden ist, von dem Fußboden des Erdgeschosses bis zur
Oberkante des Hauptgesimses gemessen, festgestellt. Die ober⸗
halb des Hauptgesimses liegenden Gebäudetheile, sowie Balkone
und Erker werden nicht berechnet.
Bei selbstständigen Kelleranlagen ist die Höhe von der
Kellersohle bis zur Erdoberfläche maßgebend. —
Die über ein volles Hundert überschießenden ebm
werden, falls ihre Zahl 50 und weniger beträgt, unberück—
fichtigt gelassen, wenn ihre Zahl 50 Üübersteigt, für ein volles
Hundert gerechnet.

83.
Außer den Sätzen des 8 1 werden erhoben:
für Nachtragsprojekte, welche von den genehmigten
Projekten wesentlich abweichen, die Hälfte der Mindest⸗
sätze des 831 unter J bis III;
für jede gesonderte Rohbau-⸗Abnahme einzelner Bau⸗
arbeiten und Bautheile, sowie für jede Wiederholung
eines *fruchtlos verlaufenen Rohbau⸗Abnahmetermins,
die Hälfte der Mindesisätze des F1 unter J bis II.
für jede gesonderte Gebrauchs-⸗Abnahme einzelner Bau⸗
arbeiten und Bautheile, sowie für die Wiederholung
eines fruchtlos verlaufenen Gebrauchsabnahmetermins,
zwei Fünftel der Mindestsätze des 81 unter Jbis III,
81.
Gebührenfrei sind:
Die Bauten des Preußischen Staates und des
deutschen Reiches, erstere einschl. derjenigen Bauten,
bei denen der Staat mit Gnadengeschenken oder sonstigen
Beihülfen betheiligt n
5.
Die Gebühren sind in den Fällen des 8 1 und des
Z 3 unter 1 bei Aushändigung des Rohbau⸗- bezw. des
Gebrauchsabnahmescheines spätestens aber binnen zwei Wochen
nach erfolgter Benachrichtigung zu entrichten.
86.
Diese Gebührenordnung tritt am 1. April d. Is. mit
der Maßgabe in Kraft, daß die Bestimmungen des 81 aus
diejenigen Bauten keine Anwendung finden, für welche die
Genehmigung spätestens am Tage der Veröffentlichung der
Gebühren-Ordnung beantragt wird. Entscheidend ist dabel
der Tag des Einganges des Baugenehmigungsgesuches bei
der Baupolizeibehoͤrde. Dagegen unterliegen vom 1. April
d. Is. ab auch die bereits vor diesem Tage genehmigten
Bauten den Bestimmungen des 8 3.
Brebach, den 26. März 1902.
Der Bürgermeister.
Fritsch.
Genehmigt durch Beschluß des Kreis-Ausschusses vom
31. Juli 1902. Nr. 2136.
Vorstehende Baupolizei⸗Gebühren⸗Ordnung wird hiermit
zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Brebach, den 17. Oktober 1902.
Der Bürgermeister. Fritsch.

Die in dem Gehöft des Gemengers Michel Wagner
ausgebrochene Rothlaufseuche ist nach amtlicher Feststellung
erloschen. Die angeordneten Schutzmaßregeln sind aufgehoben
Friedrichsthal, den 10. Oktober 1902.
Die Polizeiverwaltung

Personal-Chronik.

Angestellt find: der Postpraktikant Arend aus Cöln
(Rhein) bei dem Postamt in St. Johann (Saar) und der
Postassistent Theis in Saarbrücken.
Der Postverwalter Maes in Brebach ist den Ruhestand
getreten.

Dem Bergrevierbeamten des Reviers Neunkirchen, Berg⸗
meister Laute zu Saarbrücken, wurde der Charakter als
„Bergrath“ mit dem Range der Räthe IV. Klasse verliehen.
Der Bergrevierbeamte des Reviers West-Saarbrücken, Berg
meister Hübner, ist ausgeschieden; an dessen Stelle wurde
dem Bergrevierbeamten des Reviers Ost-Saarbrücken, Berg⸗
meister Hilgenfeldt, die Verwaltung des Reviers West⸗Saar—
brücken übertragen und der Berginspektor Eichhorst von der
Berginspektion VII, Grube Heinitz, mit der Verwaltung des
Bergreviers Ost-Saarbrücken auftragsweise betraut.
Der Schichtmeister Loew von der Berginspektion II, Grube
Gerhard, zum Bergwerksdirektions-Sekretär ernannt. Der
Bergschuldirektor Dannenberg von der Bergschule zu Saar—
brücken ist auf seinen Antrag unter Verleihung des Charakters
als „Bergrath“ in den Ruhestand versetzt und der Ingenieur
Schmitt zum Lehrer an der Bergschule ernanni worden
Ernannt wurden: der Militäranwärter Ernst Hoppe
zum Schichtmeister bei der Berginspektion II, Grube Gerhard
und der Schichtmeister, Faktor Feustel, von der Berginspektion
IX, Grube Friedrichsthal, zum Oberschichtmeister bei der
Berginspektion VIII, Grube König.
Versetzt wurden: die Berginspektoren: Neff von der
Berginspektion III, Grube von der Heydt, als Bergrevier—
beamter mit dem Titel „Bergmeister“ nach Oberhausen
Treue von der Berginspektion X, Grube Göttelborn, des—
gleichen nach Weißenfels. Der Schichtmeister Walter von der
Berginspektion zu Zabrze an die Berginspektion JX, Grub—
Friedrichsthal.
Dem Bergwerksdirektor Ulthans von der Berginspektion
II, Grube Gerhard, wurde der Charakter als „Bergrath“
mit dem Range der Räthe IV. Klasse verliehen.

Auszug aus der Vakanzenliste für
Militär-⸗Anwärter.

Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
14) Laufende Nummer. 2) Die Vacanz tritt ein: wann.? wo!
bei welcher Behörde? 3) Rähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be—
zeichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden
5) Dauer der etwa der Anstellung vorangehenden Probezeit
6) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kündignng erfolgt
7) Betrag der zu bestellenden Kaution und ob dieselbe durch Ge—
haͤltsabzüge gedeckt werden kaun. 8) Einkommen der Stelle
909 Ob Aussicht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen
1. 2) 1. November 1902, Cöln, Ober-Bürgermeister
amt, 3) Feldhuter, 4) tadellose Führung, körperliche Rüstigkeit
Faähigkeit, schriftliche Anzeigen zu erstatten. ein Lebensalter
            
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