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Nr.
Name
Stand
Tag Mi
173 12. 9.
174 n
175 18. 9.
176 14.9
177,84
178 115. 9.
179 16. 9.
—180 18. 9.
181 121. 9.
182119. 9.
Huppert Ludwig
Klein Ludwig
Blümer Ernst
Metzler Johann Feli
Matag Gustav
Fuchs Georg
Plagnieux Ludwig
Puhl
Neifeind Adolf
Boltz
Schuhmacher
—A
Kgl. Steiger
Baugewerksmeister
daiserl. Lademeister
Postassistent
stud. raed.
Eisenb.⸗Stationsvorstehe
Landmessereleve
Geh. Justizrath u. Reichs
tagsabgeordneter
Ingenieur
183
184
185
186
187
188
189
190
191
20. 9. Heinemeyer Ludwig
23 3. Minller Julius
20. 9. Bacus Adolf Hüttenbeamter
22. 9. Rhein Robert Ministerialsekretär
21. 9. Groß Heinrich Techniker
30. 9. Dr. Liévin W. Arzt
28. 9. Otten August Bahnmeister
27. 9 Klein Peter August — Kaufmann
27. 8. jSchröder Paul Gastwirth
Saarbrücken, den 16. Oktober 1902.
Gemäß 88 2 und 38 des Statnts der Handwerks—
kammer zu Saarbrücken scheidet die Hälfte der gewählten
Mitglieder der Kammer und ihres Gesellenausschusses mit
Ende März nächsten Jahres aus. Das Verzeichnis der zur
Ergänzungswahl berechtigten und meiner Aufsicht unter—
stehenden Körperschaften liegt vom 27. d. Mis. ab während
einer achttägigen Frist zur Einsicht der Betheiligten auf dem
Königlichen Landrathsamt hier aus.
Gleichzeitig werden die Betheiligten aufgefordert, etwaige
Beschwerden gegen den Inhalt des Verzeichnisses binnen
14 Tagen bei mir vorzubringen.
Saarbrücken, den 22. Oktober 1902.
Der Königliche Landrath.
J. A.:
Dr. von Brandt, Regierungs⸗Assessor.
Die im Kreisblatt Nr. 41 vom 183. Oktober d. Is.
abgedruckte Baupolizei⸗ Gebührenordnung für die Städte Saar⸗
bruͤcken, St. Johann und Malstatt-Burbach vom 25. Sep—
tember d. Is. enthält im 8 1 Abschnitt J (Zeile 7) insofern
einen Druckfehler, als daselbst der zu entrichtende Gebühren⸗
fatz für „10“ statt für „100“ ebm Rauminhalt ange⸗
geben ist.
In Folge dessen ist die Gebührenordnung in Nr. 42
des Kreisblattes vom 20. Oktober d. Is. dem Originale
entsprechend richtig wieder abgedruckt worden, worauf ich
hiermit besonders hinweise.
Saarbrücken, den 22. Oktober 1902.
Der Königliche Landrath,
von Fidler.
Aus⸗
länder
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Kreis
Jah⸗ Ta⸗
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Jagdscheine Jaodscheine
Jahs Ta⸗—
res⸗ ges⸗
Hilschbach
Hilschbach
Göttelborn
Saarbrücker
Beningen
St. Johann
Oettingen
Dudweiler
Göttelborn
Saarbrücken
Saarbrücken
27
—
Forbach
Saarbrücken
Diedenhofen
Saarbrücken
Metz
Saarbrücken
Malst.-Burback
Straßburg
Scheidt
Hst. Sonnenbrg
St. Johann
Neudorf
Heusweiler
Lothringen
Saarbrücken
Elfaß
Saarbrücken
2
— —4
24222—
Der Königliche Landrath,
von Fidler.
—
*
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Baupolizei⸗Gebührenordnung
für den Bezirk der Bürgermeisterei Bischmisheim.
Auf Grund des Beschlusses der Bürgermeisterei⸗Ver⸗
sammlung vom 26. März 1902 wird hiermit in Gemäßheit
des 86 des Kommunalabgaben-Gesetzes vom 14. Juli 1893
nachstehende Baupolizei⸗Gebührenordnung für den Bezirk der
Bürgermeisterei Bischmisheim erlassen.
81.
Für die Genehmigung und Beauffichtigung von Neu—
bauten, Umbauten und anderen baulichen Herstellungen find
die nachstehenden Gebühren zur Gemeindekasse zu entrichten.
J. beim Neubau von Gebäuden mit Ausnahme der unter
1I1 aufgeführten Gebäude und beim Neubau von Kelller⸗
anlagen
für 100 cebm Rauminhalt.... 2Mk.
jedoch mindestens.. 20 Mk.
II. beim Neubau von Gebäuden untergeordneter Be—
deutung, z. B. von Stallgebäuden, Waschhäusern, Scheunen
Schuppen, Gewächshäusern, Kegelbahnen, Verbindungshallen
und dgl., sowie von hallenartigen Gebäuden einfacher
Konstruktion
für 100 ebm Rauminhalt.. . 1Mk.
jedoch mindestens.... 10 Mk.
III. bei erheblicheren Um⸗ und Erweiterungsbauten
dieselben Einheitss und Mindestsätze wie zu J und II mit
der Maßgabe, daß bei der Berechnnng nur diejenigen Räumt
berückfichtigt werden, um deren Neuanlage oder Umgestaltung
es sich handelt.