Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Amtliches Anzeigeblatt für

F r. 36.

Montag den 8. September

1902.
Die Gesuche um Aufnahme in einen Lehrgang sind unter
Beifügung der erforderlichen Zeugnisse mindestens 14 Tage
bor Beginn des Kursus an die ständige Aufsichtsbehörde der
Lehrschmiede, zu Händen des Obermeisters der Schmiede—
Innung zu Trier, Schmiedemeister A. Nusbaum, Pferde⸗
markt Nr. 5 hierselbst, zu richten, welche über die Auf⸗
nahme zu befinden hat.
Mehr als acht Schüler werden gleichzeitig nicht auf—
genommen. Der Lehrgang umfaßt einen Zeitraum von acht
Wochen. Es findet in jedem Vierteljahr ein solcher statt,
dessen Schluß jedesmal mit der von der staatlichen Prüfungs—
behörde für Hufschmiede anberaumten, in dem Amtsblatt
bekannt gemachten Prüfung zusammenfällt.
Die Schüler erhalten den Unterricht und ihre praktische
Ausbildung unentgeltlich. Für ihren Unterhalt haben die—
ielben selbst zu sorgen.
Mit Rücksicht auf die hohen Anforderungen, welche
bei den Prüfungen für das Hufbeschlaggewerbe in stets
teigendem Maße gestellt werden, kann der rege Besuch der
Lehrschmiede nicht dringend genug empfohlen werden.
Trier, den 21. August 1902.
Der Regierungs-Präsident.
J. B.: Sprina.

Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden.
Gemäß 8 21 der Provinzialverordnung für die Rhein—
provinz vom 1. Juni 1887 (G.S. S. 252) bringe ich im
Anschluß an meine Bekanntmachung vom 21. Juni 1900
zur oͤffentlichen Kenntniß, daß folgende Ergänzungswahlen
sum Provinzial-Landtage vorgenommen worden sind:
Es sind gewählt worden:
. an Stelle des verstorbenen Gutsbesitzer Ludwig Heinrich
Röchling der Vorsitzende der Königlichen Bergwerks—
Direktion Saarbrücken, Geheimer Bergrath Ewald
hilger in St Johann zum Povinzial-Landtags-Ab-—
Jeordneten für den Kreis Saarbrücken,
in Stelle des verstorbenen Kommerzienrathes Eduard
Nlein der Gewerke Friedrich Eckhardt in Daaden zum
Provinzial⸗Landtags-Abgeordneten für den Kreis Alten⸗
lirchen,
an Stelle des verstorbenen Hüttenbesitzers Hermann
Wandesleben zu Stromberger⸗Neuhütte der Bürger⸗
meister Anton Daub in Bingerbrück zum Provinzial⸗
Landtags⸗Abgeordneten für den Kreis Kreuznach,
an Stelle des verstorbenen Kaufmannes Theodor
Schauerte in Cöln der Sanitätsrath Dr. med. Gregor
Joesten in Coln zum Provinzial-Landtags; Abgeordneten
für die Stadt Cöln.
Toblenz, den 8. August 1902.
Der Ober-Präsident der Rheinprovinz.
Nasse.

Infolge dauernder Krankheit des Zimmermeisters Joh.
Scheil in Saarbrücken habe ich den Zimmermeister Phil.
Reuter in Saarbrücken zum Mitgliede der Schiffs-Unter—
uchungs-Kommission in Saarbrücken ernannt.
Trier, den 25 August 1902.
Der Regierungs⸗Präsident.
J. V.: Spring.

Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs⸗
VPräsidenten.
Bekanntmachung,
den Lehrgang in der Hufbeschlaglehrschmiede hierselbst betreffend.
Es wird hiermit bekannt gegeben, daß der nächste Lehr—
zang in der Hufbeschlag-Lehrschmiede hierselbst
am 1. Oktober d. Is.

Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Es hat sich neuerdings herausgestellt, daß die Anzeige—
oflicht bei den ansteckenden Krankheiten seitens der Aerzte
owohl, wie seitens der sonst zur Anzeige Verpflichteten
Familienhäupter, Haus⸗ und Gastwirthe ꝛc.) vielfach in sehr
nachlässiger, der öffentlichen Gesundheitspflege nachtbeiliger
Weise gehandhabt wird.
Es wird daher hiermit darauf hingewiesen, daß: 1.
Cholera, 2. Typhus, 8. Pocken, 4. Aussatz, 5. Kopfgenickkrampf,
3. Kindbettfieber, 7. Milzbrand, Rotz, Wuthkrankheit, 8.
Diphtheritis, 9. Masern, 10. Scharlach und Rötheln, 11.
Ruhr, zu den nach Maßgabe der bestehenden gesetzlichen
Verordnungen anzeigepflichtigen Krankheiten gehören.
Unterlassungen der vorgeschriebenen Anzeigen sollen un—
rachsichtlich durch Bestrafung geahndet werden.
Saarbrücken, den 24. März 1898.
Der Königliche Landratk
Make⸗

beginnt.
Die Lehrschmiede hat den Zweck, künftigen Beschlag—
schmieden die Gelegenheit zur Erwerbung derjenigen Kenntnisse
im Hufbeschlage zu geben, welche zum Bestehen der im
Beseße vom 18. Juni 1884, betreffend die Ausübung des
Hufbeschlaggewerbes, vorgeschriebenen Prüfung und zur
Ausübung des Hufbeschlages erforderlich sind.
Als Schüler werden in der Regel nur solche Personen
wfgenommen, welche die Zurücklegung einer mindestens
fünfjährigen erfolgreichen Beschäftigung als Lehrling, Geselle
»der Gehülfe im Hufschmiedegewerbe nachzuweisen vermögen.
Ausnahmen können in besonderen Fällen von der ständigen
ufsichtshebßrde der Leßrschmiede oestanden mordet
            
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