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möglichft Sorge tragen zu lassen, um etwaigen Erxzessen
vorzubeugen.
Endlich werden die Herren Bürgermeister ersucht,
umgehend
1. ein Verzeichniß der bei der Aushebung konkurrirenden
Brüder;
eine Nachweisung derjenigen Gestellungs-Pflichtigen,
welche entweder in Untersuchung befindlich sind, oder
die über sie verhängte Strafe noch nicht verbüßt haben,
mit Angabe der betreffenden Urteile und der Dauer
der erkannten Strafe einzureichen.
Saarbrücken, den 6. Juni 1902.
Der Königliche Landrath,
J. A.: Dr. von Brandt, Regierungs-Assessor.
Von dem im Verlage der „Zeitschrift für Versicherungs—
wesen“ in Berlin 8. W'e, Lindenstraße 47, erscheinenden
Werke „Das private Versicherungswesen in Preußen“ von
Knebel Doeberitz, Geheimer Ober⸗Regierungs-Rath und vor—
tragender Rath im Ministerium des Innern und Dr. Broecker,
Kaiserlicher Regierungsrath und ständiges Mitglied des
Aufsichtsamts für Privatversicherung. ist der zweite Band
betitelt „das Sterbekassenwesen in Preußen“ in Druck er—
schienen. Dieser zweite Band enthält eine Darstellung des
nach Inkrafttreten des Reichsgesetzes über die privaten Ver—
sicherunggunternehmungen vom 12. Mai 1901 hinsichtlich
der Sterbekassen in Preußen geltenden Rechtes, soweit diese
zu den „kleineren Vereinen“ im Sinne des 8 53 des Ge—
setzes gehören, ferner einen Kommentar zu der mittelst Er—
lasses vom 5. d. Mts. J. b. 1201 mitgetheilten Muster—
satzung für Sterbekassen sowie eine Darstelluug der ver—
sicherungstechnischen Grundsätze, nach denen die Bemessung
der Höhe der Beiträge und eine sachgemäße Beurtheilung
der Lebensfähigkeit von Sterbekassen zu erfolgen hat. Ein
alphabetisches Sachregister endlich ist bestimmt, die Benutzung
des Werkes zu erleichtern.
Die Orispolizeibehörden weise ich auf das Erscheinen
dieses zweiten Bandes des erwähnten Werkes mit dem Auf—
trag hin, die Vorstände der in den Polizeibezirken bestehen⸗
den Sterbekassen ebenfalls darauf aufmerksam zu machen.
Der Preis für das in Leinwand gebundene Exemplar be—
trägt in dem obengenannten Verlage sowie im Buchhandel
3.50 Mark.
Saarbrücken, den 18. Juni 1902.
Der Königliche Landrath,
von Fidler
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung.
Die sämmtlichen Anleih scheine der Stadt Malstatt—
Burbach — ausgegeben auf Grund des Allerhöchsten Privile—
giums vom 15. Juli 1887 — werden, someit solche nicht
bereits ausgeloost sind, hiermit zum 81. Dezember 1902
gekündigt. Die Rückzahlung findet gegen Einlieferung der
Schuldscheine nebst den nichtfälligen Zinsscheinen und Talons
bei den Stadtkassen statt und zwar vom 21. Dezember 1902
ab. Vom 1. Januar 1903 an hört die Verzinsung auf.
Malstatt-Burbach, den 18. Juni 1902.
Der Bürgermeister,
Schmock.
Beschluß.
Der Vorstand der Handwerkskammer zu Saarbrücken
hat in seiner Sitzung vom 26. Mai 1902 aduf Grund der,
in Vollzug der Verfügungen des Herrn Regierungs-Präsi—
denten in Trier vom 8. Mai 1901 — J. A. 4654,
Il. 2602 — an die Herren Vorsitzenden der Steuerausschüsse
der Gewerbesteuerklassen III und IV und vom 27. Noveinber
198901 — IJ. A. 17696 — an die Herren Landräthe, dem
Vorstande zugegangenen thatsächlichen Unterlagen die Höhe
des Simplums, nach welchem die einzelnen Gemeinden des
Regierungsbezirkes zu den Kosten der Handwerkskammer
heitragen müssen, für das laufende Rechnungsjahr vom
l. April 1902 bis zum 1. April 1903 auf 11,90 Mark
festgesetzt.
Nachdem die Genehmigung des Etats der Kammer für
1902,03 durch den Herrn Regierungs-Präsidenten erfolgt
ist, wird die Veranlagung zu den Kammerkostenbeiträgen
hiernach den einzelnen Gemeinden durch Vermittelung der
Herren Landräthe zugehen.
St. Johann, den 26. Mai 1902.
Der Vorstand der Handwerkskammer.
Woytt, Vorsitzender.
Einladung zu der am Dienstag, den 24. Juni, Vor—⸗
mittags 1043 Uhr, im Hotel Korn (Osterwald), St. Johann,
Bahnhofstraße 96, stattfindenden Vollversammlung der
Handwerkskammer.
Tages⸗Ordnung:
1. Jahresbericht für 190102,
2. Befähigungsnachweis für die Baugewerbe,
3. Ergänzung der Meisterprüsungskommissionen,
4. Erlaß von Meisterprüfungsordnungen,
5. Festsetzung der Lehrzeitdauer,
6. Zwei Anträge beim Ausschuß des Kammertages,
7. Rechnungslegung für 190102,
8. Bericht zur Frage bergmännischer Konkurrenz,
9. Verschiedene Mittheilungen.
Wenn die Tagesordnung am Dienstag nicht erled igt
werden kann, werden die Berhandlungen am Mittwoch,
den 25. Juni, Vormittags 9 Uhr, fortgesetzt.
Die Verhandlungen sind öffentlich und für
Jedermann zugänglich. Die Mitglieder der Kammer
und des Gesellenausschusses, welche verhindert sind, an der
Sitzung theilzunehmen, müssen dies nach 823 des
Statüts und 8S4 und 828der Geschäftsordnung
sofort dem Vorfitzenden der Handwerkskammer zur Ein—
berufung eines Ersatzmannes schriftlich oder mündlich anzeigen.
Der Vorsißende
Versonal-Chronik.
Der forstversorgungsberechtigte Jäger (Gefreite) der
ꝛlasse ALl Wilhelm Seidel ist zum Koniglichen Förster für
den Schutzbezirk St. Nikolas in der Oberfösterei Carlsbrunn
wirklich ernannt worden.