Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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bis zum Betrage von 60 Mk. und im Unrvermögensfalle
mit entsprechender Haft bestraft.
Koblenz, den 2. April 1891.
Der Ober-Präsident der Rheinprovinz.
Nasse.

Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.

Zur Kapitulation für die Maschinistenlaufbahn bei den
Werftdivisionen und dem Maschinenpersonal der Torpedo—
Abtheilungen der Kaiserlich Deutschen Marine werden nach
der Marineordnung auch Seedampfsschiffmaschinisten IV.
Klasse und solche Personen zugelassen, die eine dreijährige
Lehr⸗ oder Arbeitszeit als Maschinen“auer, Schlosser, Kupfer⸗
schinied, Elektrotechniker, Mechaniker oder in ähnlichen Hand⸗
werken nachweisen können, wenn diese Anwärter entweder eine Ein⸗
tritisprüfung bestehen oder entsprechende Schulzeugnisse vor—
legen. Bei den Königlichen Seemaschinistenschulen in Flens—
burg und Stettin sind neuerdings Vorbereitungskurse für
den Eintritt als Maschinistenanwärter in die Kaiserliche
Marine eingerichtet worden. Am Schlusse der Kurse werden
Prufungen abgehalten und darüber Schulzeugnisse ausgestellt.
Der Herr Staaissekretär des Reichsmarineamts hat die auf
Grund der Schlußprüfung ausgestellten Zeugnisse mit der
erwähnten Eintritisprüfung als gleichwerthig anerkannt.
Die Kurse, die eine Dauer von acht Wochen haben
und das Pensum der Maschinisten III. Klasse unter Hinzu⸗
rechnung des Zeichenunterichts umfassen, werden alljährlich
beginnen in Flensburg am 10. April und 20. Oktober und
in Stettin am 5. Januar und 15. Juni. Das Sckulgeld
beträgt 30 Mark und die Prüfungsgebühr 5 Mark
Trier, den 6. Mai 1902.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Spring.

Bekanntmachung,
den Lehrgang in der Hufbeschlaglehrschmiede hierselbst betreffend.
Es wird hiermit bekannt gegeben, daß der nächste Lehr—
gang in der Hufbeschlag-Lehrschmiede hierselbst
am 1. Juli d. 38.

beginnt.
Die Lehrschmiede 'hat den Zweck, künftigen Beschlag—
schmieden die Gelegenheit zur Erwerbung derjenigen Kenntnisse
im Hufbeschlage zu geben, welche zum Bestehen der im
Gesetze vom 18. Juni 1884, betreffend die Ausübung des
Hufbeschlaggewerbes, vorgeschriebenen Prüfung und zur
Ausübung des Hufbeschlages erforderlich sind.
Als Schüler werden in der Regel nur solche Personen
aufgenommen, welche die Zurücklegung einer mindestens
fünfjährigen erfolgreichen Beschäftigung als Lehrling, Geselle
oder Gehülfe im Hufschmiedegewerbe nachzuweisen vermögen.
Ausnahmen können in besonderen Fällen von der ständigen
Aufsichtsbehörde der Lehrschmiede zugestanden werden.
Die Gesuche um Aufnahme in einen Lehrgang sind unter
Beifügung der erforderlichen Zeugnisse mindestens 14 Tage
vor Beginn des Kursus an die ständige Aufsichtsbehörde der
Lehrschmiede, zu Händen des Obermeisters der Schmiede—
Innunag zu Trier Schmiedemeister . Nushaum. Pferde—

markt Nr. S hierselbst, zu richten, welche über die Auf—
nahme zu befinden hat.
Mehr als acht Schüler werden gleichzeitig nicht auf⸗
genommen.
Der Lehrgang umfaßt einen Zeitraum von acht
Wochen. Es findet in jedem Vierteljahr ein solcher statt,
dessen Schluß jedesmal mit der von der staatlichen Prüfungs—
behörde für Hufschmiede anberaumten, in dem Amtsblatt
bekannt gemachten Prüfung zusammenfällt.
Die Schüler erhalten den Unterricht und ihre praktische
Ausbildung unentgeltlich. Für ihren Unterhalt haben die⸗
selben selbst zu sorgen.
Mit Ruͤcksicht auf die hohen Anforderungen, welche
bei den Prüfungen für das Hufbeschlaggewerbe in stets
steigendem Maße gestellt werden, kann der rege Besuch der
Lehrschmiede nicht dringend genug empfohlen werden.
Trier, den 30. Mai 1902.
Der Regierungs-Präsident.
J. B.: von Hagen.

Nachweisung
der Markte und Laden-Preise im Regierungsbezirk Trier
für den Monat Mai 1902.
Saarbrücken. St. Dohann.
4
100 kg 21 —
do. 29 —
do. 1) —
do. 12 —
do. —
do0. 3 —
do. 40
dy 3 40
d0 7 40
do. 50
do. —
do. 1550
do. 35 25
J. 3* —
. 49 —
3. 6 50
do. 8 —
do. 6 50
do. 10 75
do. 127 —
1 x* 151
21
—
l
l,
..... 180)
8*7 2 45
. 60 Stuck M A 3783 40
, Urg — 55 S35
227 — 27
0 — 70
q — 50
— 65
— 55
— 40
— 50
3 16
390
— 18
189

Weizen, guter Sorte.
mittlerer,
zeringer
guter
mittlerer
geringer
gute
mittlerer
geringe
guter
mittlerer ,
geringer WMW
Erbsen (gelbe) zum Kochen
Speise⸗ Bohnen (weiße)
dinsen.
Eß-Kartoffeln
Richt⸗Stroh
Krumm⸗,
Hen —8
Kindfleisch im Großhandel
von der Keule
vom Bauch
Schweinefleisch .
Kalbfleisch.
dammelfleisch ..
Speck ger. (hiesiger)
Eßbutter..5
Fier, . 2
Weizenmehl Nr. 1,
Roggenmehl,
Serstengraupen ..
Berstengrütze.
Buchweizen⸗Gruͤtze
Hafergrütze .
Dirse
Reis, Java mittlerer
Kaffee, Java mittlerer roh.
gelber gebrannter
Speise⸗Salz UV
Schweine⸗Schmalz.. 4180
Trier, den 5. Juni 1902.
Der Regierungs-Präsident
J. R. von Hagen.
            
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