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Das Aushebungsgeschäft für den Kreis
Saarbrücken wird im laufenden Jahre nach nachstehendem
Plane an den bezeichneten Tagen von Vormittags 72/ Uhr
an im Saale des Restaurateurs Georg Jacob, zur „Bürger⸗
halle“ hierselbst, Altneugasse, abgehalten werden.
Diensiag, den 1. Juli:
Vorstellung der als dauernd untauglich in Vorschlag
gebrachten und der zum Landsturm vorgemusterten Mann⸗
schaften.
Mittwoch, den 2. Juli:
Vorstellung der wegen häuslicher Verhältnisse zur
Ersatz-Reserve in Vorschlag gebrachten Ersatzpflichtigen der
Jahrgänge 1878, 1879 und 1880, sowie der wegen geringer
körperlicher Fehler bezw. wegen Mindermaaß aus den Jahr⸗
gängen 1879, 1880, 1881 und 1882 und der wegen zeitiger
Untauglichkeit zur Ersatz-Reserve vorgemusterten Militär⸗
pflichtigen der Jahrgänge 1878, 1879 und 1880 von Nr. 1
bis einschließlich Nr. 380 der alphabetischen Liste.
Donnerstag, den 3. Juli:
Vorstellung der wegen zeitiger Untauglichkeit zur Ersatz⸗
Reserve in Vorschlag gebrachten Ersatzpflichtigen des Jahr—
ganges 1880 von Nr. 381 bis einschließlich Nr. 2210 der
alphabetischen Liste.
Freitag, den 4. Juli:
Vorstellung der wegen zeitiger Untauglichkeit zur Ersatz⸗
Reserve in Vorschlag gebrachten Ersatzpflichtigen des Jahr⸗
gangs 1880 von Nr. 2211 bis Schluß der alphabetischen
Liste, sowie der Forstlehrlinge, Freiwilligen und sämmtlicher
vorweg einzustellenden Militärpflichtigen.
Samstag, den 5. Juli:
Vorstellung der vorzumerkenden Militärpflichtigen der
Jahrgänge 1878, 1879 und 1880 von Nr. J bis ein⸗
schließlich Nr. 760 der alphabetischen Liste.
Montag, den 7. Juli:
Vorstellung der vorzumerkenden Militärpflichtigen des
Jahrganges 1880 von Nr. 761 bis einschließlich Nr. 2520
der alphabetischen Liste.
Dienstag, den 8. Juli:
Vorstellung der vorzumerkenden Militärpflichtigen des
Jahrganges 1880 von Nr. 2521 bis Schluß der alphabetischen
Liste, sowie des dohrganges 1881 von Loos Nr. 1 bis
einschließlich Loos Nr. 358.
Mittwoch, den 9. Juli:
Vorstellung der vorzumerkenden Militärpflichtigen des
Jahrganges 1881 von Loos Nr. 356 bis einschließlich Loos
Nr. 1300.
Donnerstag, den 10. Juli:
Vorstellung der vorzumerkenden Militärpflichtigen des
Jahrganges 1881 von Loos Nr. 1301 bis einschließlich
Loos Nr. 1378 sowie der Militärpflichtigen des Jahrganges
1882 von Loos Nr. 1 bis einschließlich Loos Nr. 640.
Freitag, den 11. Juli:
Vorstellung der zur Aushebung vorgeschlagenen Militär⸗
pflichtigen des Jahrganges 1882 von Loos Nr. 641 bis
einschließlich Loos Nr. 1410.
Samstag, den 12. Juli:
Vorstellung der zur Aushebung vorgeschlagenen Militär—
pflichtigen des Jahrganges 1882 von LSoos Rr. 1411 bis
Schluß, der als überzählig vorgemusterten Militärpflichtigen
des Jahrganges 1881, sowie der Militärpflichtigen der see⸗
und halbseemännischen Bevölkerung.
Montag, den 14. Juli:
Vorstellung der Mannschaften in der Beilage J (die
zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften),
der Mannschaften in der Beilage II (die zur Zeit des Aus⸗
hebungsgeschäftes noch vorläufig beurlaubten Rekruten), der
Mannschaften in der Beilage III (die zum einjährig-frei—
willigen Dienste Berechtigten, welche wegen häuslicher Ver⸗
hältnisse ihre Befreiung von der aktiven Dienstpflicht be—
antragen oder von den Truppen bezw. Marinetheilen ab⸗
gewiesen worden sind), sowie sämmtlicher nach dem diesjährigen
Ersatzgeschäft im hiesigen Kreis zugezogenen Militärpflichtigen.
Sämmtliche im Kreise Saarbrücken sich aufhaltende,
den vorbezeichneten Kategorien angehörende Militärpflich tige
werden hierdurch aufgefordert, bei Vermeidung der gesetz⸗
lichen Strafen, an den bezeichneten Tagen und dem ange⸗
zebenen Orte zu dem in den ihnen noch zugehenden Vor—
'adungen angegebenen Zeitpunkt (713 bezw. 8 Uhr Morgens)
sauber gewaschen und mit reiner Kleidung versehen, zur
Aushebung zu erscheinen; die Loosungsscheine sind
mit zur Stelle zu bringen. Wer durch Krankheit
am Erscheinen verhindert ist, hat ein bezügliches ärztliches
Attest einzureichen, welches durch die Polizeibehörde zu be—
glaubigen ist.
Zur Beurtheilung der Reklamation ist erforderlich,
daß sämmtliche nicht mehr schulpflichtigen, zur Er—
haltung der Familie gesetzlich verpflichteten Familien⸗
Mitglieder, soweit eine Beschränkung ihrer Ecwerbs-,
Arbeits⸗ bezw. Aufsichtsfähigkeit behauptet wird, im Termine
zu der nämlichen Stunde wie die Militärpflichtigen
persönlich und pünktlich erscheinen, damit deren Er⸗
pe Arbeits⸗ bezw. Aufsichtsfähigkeit festgestellt werden
ann.
Sind solche Personen etwa durch Krankheit am Er⸗
scheinen gehindert, so ist dies durch Attest eines beamteten
Arztes nachzuweisen, andernfalls derartige Reklamationen
als nicht zu beurtheilen unnachsichtlich zurückgewiesen
werden müssen.
Zur Prüfung gelangen sämmtliche Militär-Reklamationen,
ausgenommen derjenigen Ersatzpflichtigen, welche beim dies⸗
jährigen Musterungs-Geschäft auf ein Jahr zurückgestellt
wurden.
Jede Störung der Ruhe und Ordnung während des
Aushebungs-Geschäftes wird mit Geldbuße bis zu 15 Mark
oder entsprechender Haft bestraft.
Die Herren Bürgermeister und Ortsvorsteher wollen
für mehrmalige ortsübliche Publikation dieser Bekannt⸗—
machung und namentlich auch dafür Sorge tragen, daß
Niemand für irgend eine Unterlassung im Termine Un⸗
wissenheit vorschützen kann.
Unter Bezugnahme auf meine Rundverfügungen vom
19. April 1890 J. Nr. 1897 M bezw. vom 24. Januar 1891
M.⸗J. Rr. 202 ersuche ich die Herren Bürgermeister, den
Militärpflichtigen, welche ihres Standes Schneider, Schuler
oder Maschinenschlosser sind, aufzugeben, bei ihrer Gestellung
zum Aushebungsgeschäft ausführliche Zeugnisse über ihre
Leistungen und ihre Führung vorzulegen, sofern solche
nicht bereits beim diesjährigen Musterungs-Geschäft ein⸗
gereicht worden sind.
Ferner werden die Herren Bürgermeister hierdurch er⸗
sucht, für die polizeiliche Ueberwachung der zum diesjährigen
Ober⸗Ersatzgeschäfte vorgeladenen Mannschaften auf dem Her⸗
und hauptsächlich Rückmarsche nach ihren resp. Wohnorten
möglichst Sorge tragen zu lassen, um etwaigen Exzessen
vorzubengen.
Endlich werden die Herren Bürgermeister ersucht,
umgehend
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