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den Kreis Saarbrücken. —
Kreis—
Amtliches Anzeigeblatt für
Nr. 23.
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs-WVräsidenten.
Montag den 9. Juni
198608.
den Wünschen aller derer in Deutschland gerecht zu werden,
die, be regten Herzens, durch eine Spende ihrem Mitgefühl
Ausdruck verleihen möchten.
Die Vermittelung des ‚Rothen Kreuzes“, dessen über
den Schranken jedes trennenden Unterschiedes stehenden Zwecke
und Ziele allen Völkern gemeinsam sind, entspricht der soli⸗
daren Hülfsbereitschaft aller Nationen in Leid und Noth.
Gaben nimmt die Kasse der Königlichen See—
handlung, Berlin W. Behrenstraße 47, entgegen.
Sammelstellen werden eröffnet, die Gabenlisten in der
Presse veröffentlicht werden.
Berlin, den 15. Mai 1902.
Das Zentral-Komitee
der Deutschen Vereine vom Rothen Kreuz und des
Preußischen Landesvereins vom Rothen Kreuz.
Im Anschluß an die Bekanntmachung des Kaiserlichen
Ministeriums für Elsaß-Lothringen vom 1. April d. Is.,
veröffentlicht im Amtsblatt S. 107, bringe ich zur öffent⸗
lichen Kenntniß, daß die kanalisirte Saar von Güdingen
bis Ensdorf auf 21 Tage und zwar vom 15. Juni bis
6. Juli d. Is. für den Schiffsverkehr gesperrt wird.
Als Unterkunftsstellen dienen während dieser Zeit für
die beladenen Schiffe der Hafen in Saarbrücken und die
tiefen Stellen der Saarhaltungen.
Die Nachweisung der Sperren auf denjenigen Wasser⸗
strecken in Elsaß-Lothringen, Belgien und Frankreich, die
mit der kanalisirten Saar in Verbindung stehen, liegt bei
dem Königlichen Wasserbauinspektor in St. Johann zur
kinsicht aus.
Trier, den 25. Mai 1902.
Der Regierungs⸗Präsident.
zur Nedden.
Vorstehenden auf Allerhöchsten Wunsch Ihrer Majestät
der Kaiserin und Königin erlassenen Aufruf veröffentlichen
vir mit dem Bemerken, daß der Unterzeichnete zur Entgegen⸗
rahme von Beiträgen bereit ist.
Saarbrücken, den 7. Juni 1902.
Kreisverein vom Rothen Kreuz zu Saarbrücken.
Der Vorsitzende
von Fidler, Landrath.
Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
In der neuen Preußischen Pferde-Aushebungs⸗Vor⸗
schrift, deren Ausgabe in nächster Zeit stattfinden wird,
sind die Vormusterungsfristen:
für Pferde von 1 Jahr auf 18 Monate und für
Fahrzeuge von 1J Jahr auf 72 Monate ausgedehnt, um die
Bestellungs⸗ und Erntezeiten thunlichst von Vormusterungen
freihalten zu können. Diese Festsetzungen treten sogleich in
Kraft und werden bereits bei Festsetzung der Musterungs⸗
termine für das laufende Jahr berücksichtigt.
Saarbrücken, den 31. Mai 1902.
Der Königliche Landrath,
von Fidler—
Zusammenstellung
der von den landwirthschaftlichen Vertrauensmännern des Kreises
Saarbrücken über den Saatenstand um die Mitte des Monats
Mai 1902 abgegebenen Begutachtungsziffern
(Mote 1— sehr gut, 2— gut, 3 mittel, 4 gering, 5 sehr gering).
Runderlaß der Herren Minister für Landwirthschaft ec. sowie des Innern
———
vom 16. November 1891 —TIz3516 5
— ——
Durchschnitis· Anzahl der von gegenwärtig
noten für den 'ehrenamtlich thätigen elf Vertrauens-Regier
· mrnorn ahoegebenen Noten
Staat —
Fruchtarten
Aufruf.
Die Kunde von dem unermeßlichen Unglück, welches
über die französische Kolonie der Insel Martinique herein—
gebrochen ist, und in einem Augenblick mit zerstörender Gewalt
unzählige Menschenleben und werthvolles Eigenthum vernichtet
hat, ruft von einem Ende der Welt zum andern tiefe, schmerz⸗
liche Theilnahme hervor.
Einer Anregung seiner Allerhöchsten Protektorin Ihrer
Majestät der Kaiserin und Königin folgend, glaubt das
unterzeichnete Zentral⸗Komitee durch einen Aufruf zur Be—
theiligung an der den Ueberlebenden zu gewährenden Hülfe
WVinterweizen ...
Sommerweizen...
Vinterspelz. ....
Winterroggen ...
zommerroggen. ..
Sommergerste ...
dafer . .....
dartoffeln . ....
slee.. ....
duzerne... ....
Wiesen.. —
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Fönialiches statistisches Büreaun.
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