Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

193

Nr. des
vsde. Gewerbe⸗
Nr. icheines

Namen

Wohnort

Bekanntmachung.
Zur Verhütung von Unglücksfällen auf unbewachten
Fisenbahnübergäugen mache ich hiermit den Führern von
Fuhrwerken die größte Vorsicht beim Passiren von Bahn—
übergängen zur Pflicht und weise dieselben darauf hin, daß
sie bei unachtsamem Passiren der Bahn sowohl ihr eigenes
Leben gefährden als auch sich schweren Strafen auf Grund
des 8 316 des Strafgesetzbuches aussetzen.
Saarbrücken, den 14. Februar 1901.
Der Königliche Landrath,
von Fidler.

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161246
iß 2473
118 3582
119 3583
120 3584
1211 3585
122 13337

Martin Johann Ehefrau
Rixecker Johann
Schuhmacher Joh. Ehefrau
Mayer Georg
Anton Johann Ehefrau
Weinsbera Johann Ehefrau
Thebald Johann Ehefrau —
Oswald Nikolaus
Die Gendarmen haben die genannten Personen im
Hinblick auf einen etwaigen Wandergewerbebetrieb strengstens
zu überwachen und dieselben zur Anzeige zu bringen, falls
sie den Gewerbebetrieb im Umherziehen ohne Wandergewerbe—⸗
schein ausüben.
Die Polizei-Verwaltungen haben die ihnen unterstellten
Polizeiorgane ebenfalls mit entsprechender Weisung zu
versehen.
Saarbrücken, den 2. Mai 1902.
Der Königliche Landrath,
J. A.:
Dr. von Brandt, Regierungs-Assessor.
Im Kreise Saarbrücken empfingen im Monat April 1902 Jaadscheine:

Den Polizeibehörden mache ich es upter Hinweis auf
vorstehende Bekanntmachung auf Veranlassung des Herrn
Ministers des Innern zur besonderen Pflicht, gegen Ueber—
tretungsfälle nachdrücklichst einzuschreiten, und die erfolgten
Bestrafungen zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Die Bekanntmachung wird bis auf Weiteres in halb—⸗
jährlichen Zwischenräumen im Kreisblatt veröffentlich werden,
für die Weiterverbreitung in ortsüblicher Weise wollen die
Polizeibehörden Sorge tragen.
Saarbrücken, den 14. Februar 1901.
Der Königliche Landrath,
von Fidler.

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Wohnort

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Tag / Mt.

Jaadscheine

JInodscheine

16. 4.
26. 4.

Adolph Jakob
Walter

Beschaͤftsführer

Nalstatt-Burb.

Saarbrücken

2

Rechtsanwalt

Völklingen
Saarbrücken

3
111,Mettel
Saarbrücken, den 1. Mai 1902.

Dr. Weindarten

Chemiker

Ingenieur

112—-11—
Der Königliche Landrath,
von Fidler.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung.
Von den in den Jahren 1888 bis 1893 ausgegebenen
Anleihescheinen der Stadt Malftatt-Burbach sind ausgeloost
und werden hiermit zum 1. Juli 1902 gekündigt:
Buchstabe B zu 500 Mark:
Nr. 12, 76, 132, 156, 165, 171, 188, 195. 241.
244, 251, 257, 318, 8351 und 362.
Die Rückzahlung findet gegen Einlieferung der Schuld—
scheine, nebst den nicht fälligen Zinsscheinen und Talons bei
den Stadtkassen statt.
Vom 1. Juli 1902 ab hört die Verzinsung der aus—
zeloosten Anleihescheine auf.
Malstatt-Burbach, den 28. November 1901.
Der Bürgermeister,
Schmock.

Es hat sich neuerdings herausgestellt, daß die Anzeige—
pflicht bei den ansteckenden Krankheiten seitens der Aerzte
sowohl, wie seitens der sonst zur Anzeige Verpflichteten
(Familienhäupter, Haus- und Gastwirthe ꝛc.) vielfach in sehr
nachläffiger, der öffentlichen Gesundheitspflege nachtheiliger
Weise gehandhabt wird.
Es wird daher hiermit darauf hingewiesen, daß: 1.
Cholera, 2. Typhus, 8. Pocken, 4. Aussatz, 5. Kopfgenickkrampf,
6. Kindbettfieber, 7. Milzbrand, Rotz, Wuthkrankheit, 8.
Diphtheritis, 9. Masern, 10. Scharlach und Rötheln, 11.
Ruhr, zu den nach Maßgabe der bestehenden gesetzlichen
Verordnungen anzeigepflichtigen Krankheiten gehören.
Unterlassungen der vorgeschriebenen Anzeige sollen un—
nachsichtlich durch Bestrafung geahndet werden.
Saarbrücken, den 24. Maärz 1898.
Der Königliche Landrath,
BRaokfke.
            
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