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Aufhebung früher erlassener Bestimmungen.
g'ii.
Von diesem Zeitpunkte ab wird die Bauordnung der
Bemeinde Völklingen vom 17. Juli 1894 aufgehoben.
Völklingen, den 25. Oktober 1901.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister,
Stuͤrmer.
1. B. 13657.
Genehmigt bezüglich des im 89 angedrohten Strafmaßes.
Trier, den 8. Dezember 1901.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Spring.
Provinzial-Wein- und Obstbauschule zu Trier.
Es wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht,
daß an hiesiger Lehranstalt im Laufe des Jahres 1902
nachfolgende ünentgeltliche Kurse stattfinden:
J. Weinbaukurse:
1. Kursus für Winzer vom 18.-21. Februar—
2. Kursus für Winzerinnen
a) 1. Kursus vom 14. - 17. „ über Reb⸗
b) 2. Kursus vom 28. -31. Januar/ schnitt ec.
e) Bindekursus vom 8.-10. April
Diese praktischen Kurse werden nachmittags in der Zeit
von 2-5 Uhr abgehalten.
II. Obstbaukuürsus für Geistliche, Lehrer, Garten⸗
hesitzer, Gärtner, Baumwärter und Landwirthe:
1. Frühjchrskursus vom 3.-5. März,
2. Sommerkursus vom 28. -30. Juli,
3. Herbstkursus vom 8.—65. November.
Dauer von 2265 Uhr nachmittags.
l Dbfiverwertungstursus für Frauen und
Mädchen vom 11.-16. August:
vormittags von 8–11 Uhr theoretischer Unterricht,
don 225 Uhr nachmittags praktische Unterweisungen.
Anmeldungen zu den Kursen nimmt bis 3 Tage vor
Beginn derselben entgegen, sowie zu ieder weiteren Auskunft
st gerne bereit
Trier, den 7. Januar 1902.
königl. Lehranstalt für Wein-, Obst- und Gartenbau zu Geisenheim a. Rh.
Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntniß, daß im
aächsten Frühjahre und Herbst folgende Kurse an unserer
Anftalt abgehalten werden und zwar:
. Weinbaukursus vom 16. Januar Gorm. 9. Uhr)
bis 6. Februar. Das Honorar beträgt 20 Mk., Nicht⸗
preußen zahlen ein solches von 30 Mk. Winzer sind
honorarfrei.
2. Obstbaukursus für Geistliche, Lehrer, Gartenbesitzer
und“ VKandwirthe vom 27. Februar bis 22. März.
Rachkursus vom 18. bis 22. August. Das Honorar
ür beide Kurse beträgt 20 Mk., für Nichtpreußen
(auch Lehrer) 30 Mk. Lehrer aus Preußen nehmen
unentgeltlich Theil.
Baumwärterkursus vom 27. Februar GVorm.
;8s hr) bis 22. März. Nachkursus vom 18. bis
der Dir ektorx.
Mauller.
Fion des nicht-amtlichen Theits Druck und
22. August. Lehrhonorar wird von preußischen Unter—
thanen nicht erhoben, von Nichtpreußen dagegen ein
solches von 10 Mk. für beide Kurse.
Anmeldungen zu den Kursen sind bis spätestens 8 Tage
vor Beginn derselben an die Direktion der Anstalt zu richten,
nach diesem Termine einlaufende Meldungen können nicht
mehr berücksichtigt werden. Wohnung besorgt auf Wunsch
der Anstaltsdiener.
Geisenheim, den 4. Dezember 1901
Der Direktdr.
Goethe, Kgl. Landes⸗Oekonomierath.
Bekanntmachung.
Die Maul⸗ und Klauenseuche in den Gehöften der
Wittwe Johann Schmidt in Engelfangen und des Berg—
mannes Wilhelm Krauß-Diehl in Etzenhofen ist erloscher
und ist die Stall⸗, bezw. Gehöftsperre aufgehoben worden
Riegelsberg, den 3. Januar 1902.
Die Polizei⸗Verwaltung
Der Bürgermeister,
Speicher.
Bekanntmachung.
Die Sperre über das Gehöft des Achkerers Caspar
Quirin zu Geislautern ist nach Erlöschender Maul⸗ und
Klauenseuche aufgehoben worden. —
Völklingen, den 83 Januar 1902.
Die Polizei⸗Verwaltung
Der Bürgermeister,
Stuuͤrmer.
Saarbrücken, den 18. Januar 1902
Der Königliche Landrath, von Fidler.
Deffentlicher Anzeiger.
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Suseldorf, den 21. Dezember 1901 Beziehungen hat. Schriftl. An—
Der Direktor gebote unter 4 706 an Hagsev.
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