Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

3. Tag der Körung, 13. Mai:
Vormittogs 8 Uhr in Guichenbach,
Der Stier von Ueberhofen ist um /38 Uhr Morgens
an der Wohnung von Krebs in Guichenbach aufzustellen.
Vormittags 8/3 Uhr in Hilschbach,
9 „Etzenhofen,
Sellerbach,
Kölln⸗Rittenhofen,
Engelfangen,
Püttlingen,
Völklingen,
Obervölklingen,
„Altenkessel,
6 „ „Burbach (Rastphul).
4. Tag der Körung, 17. Mai:
Vormittags 82 Uhr in Großrosseln,
913 „Naßweiler,
1023, „St. Nikolas,
1110 Carlsbrunn,
Nachmittags Lauterbach,
Ludweiler,
BGeislautern,
Wehrden,
Fürstenhausen,
„Clarenthal,
„„Gersweiler.
5. Tag der Körung, 20. Mai:
Vormittags 8 Uhr in Hanweiler,
9 Auersmacher,
10 Kleinblittersdorf,
101 „Bibingen,
11 „ „Güdingen,
Mittags 1213, „St. Arnual — Peter⸗
berg, Saarbrücken.
3. Tag der Körung, 22. Mai:
Vormittags 8 Uhr in St. Johann,
9 Scheidt,
1. Bischmisheim,
— LRrebach,
Nachmittags dechingen,
hartungshof,
„Bliesransbach,
„ „Wintringerhof.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, für die in
84 der Eingangs erwähnten Polizei-Verordnung vorge—
schriebene ortsuͤbliche Bekanntmachung sofort Sorge zu tragen,
auch die betreffenden Stier- und Eberbesitzer noch entsprechend
besonders zu benachrichtigen. Die Stiere von Lummerschied
und Ueberhofen sind genau an den vorgeschriebenen Orten
und angegebenen Zeitpunkten bereit zu halten.
Die Theilnahme an dem Körgeschäfte wird den Herren
Bürgermeistern in ihren Bürgermeistereien anheimgegeben.
Die Herren Orts- und Bezirksvorsteher werden gleich—⸗
falls auf die Termine aufmerksam gemsicht.
Saarbrücken, den 24. April 1901.
Der Königliche Landrath,
von Fidler.

)

7

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Das durch die Zeitungen bekannt gewordene, jedoch noch
nicht in Kraft getretene, neue Kriegsinvalidengesetz hat viele
Involiden veranlaßt, Gesuche betr. Umanerkennung bezw.
Anterstützung höheren Behörden einzureichen.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, daß es selbst nach
Inkrafttreten des Gesetzes einer Vorlage diesbzgl. Anträge
nicht bedarf, da die Umanerkennung der betreffenden Invaliden
ohne Beantragung erfolgen wird.
Ferner wird nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß
die Vorlage von Gesuchen direkt an höhere Behörden stets
eine Verzögerung der betr. Angelegenheit in sich schließt,
da alle auf diesem Wege eingereichten Gesuche von den
höheren Behörden zur weiteren Veranlassung an das Bezirks—
Kommando abgegeben werden.
Es liegt daher im eigenen Interesse der Gesuchsteller,
wenn etwaige Gesuche, welche die Versorgungsangelegenheit
der Mannschaften selbst betreffen, nur beim zuständigen
Bezirksfeldwebel, diejenigen fur Wittwen und Waisen aber
bei der zufständigen Zivilbehörde (Bürgermeisteramt) vor⸗
gebracht werden.
St. Johann, den 24. April 1901.
Königliches Bezirks-Kommando.
gez.:: Reinhardt,-Oberstleutnant
 z. D. und Kommandeur.

In Gemäßheit einer Verfügung des Königlichen Kon—
istoriums vom 3. d. Mts. (T. Nr. 4562) bezw. der
öniglichen Regierung vom 15. d. Mts. (II. 8702) theile
ich den Herren Ortsschulinspektoren, Rektoren ergebenst mit,
daß fortan bei Neuanschaffungen in den Schulen der
Provinzial-Katechismus nur in der revidirten Gestalt
gekauit werden soll.
Saarbrücken, den 24. April 1901.
Königl. Kreisschulinspektion II.
Mylius.

Bekanntmachung.
Die Geflügelcholera unter dem Hühnerbestande des
Tapetenfabrikanten C. Müller hier Eisenbahnstraße 50 ist
erloschen. Die angeordneten Schußmaßregeln sind aufgehoben.
Saarbrücken, den 22. April 1901.
Die Poljzei⸗Verwaltung
Der Bürgermeister.
Feldmann.

Bekanntmachung,
Nachdem der Milzbrand auf dem Gehöfte des Ackerers
Nikolaus Becker zu Bliesransbach erloschen ist, wird hiermit
die verhängte Gehöftsperre aufgehoben.
Brebach, den 22. April 1901.
Die Polizeiverwaltung
Der Bürgermeister.
Fritsch
            
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