88.
Wird bei solchen Transporten die Geflügelcholera fest⸗
gestellt, so hat die Ortspolizeibehörde des Bestimmungsortes
den Weitertransport zu untersagen, die verdächtigen Thiere
nach Analogie der Vorschriften in den 882, 3, 4 zu behandeln,
insbesondere auch dafür Sorge zu tragen, daß die mit dem
Geflügel in Berührung gekommenen Theile des Fuhrwerks
und der sonstigen Behaͤltnisse mit heißer Sodalauge (8
Kilogramm käufliche Waschsoda und 100 Liter Wasser) gründlich
abgewaschen und darauf mit Kalkmilch bestrichen werden.
Der Weitertransport ist erst dann zu gestatten, wenn
eine Frist von 8 Tagen nach dem letzten Erkrankungsfalle
verstrichen ist.
85.
Die Amtsvorsteher haben den Händlern auf ihr Verlangen
zur Verscharrung der Kadaver geeignete Plätze anzuweisen.
810.
Die Ortspolizeibehörden, ihre Organe, sowie die beamteten
Thierärzte haben die Befolgung der genannten Vorschriften
zu überwachen, den betreffenden Beamten ist daher der Zutritt
zu dem in Frage kommenden Geflügel bezw. zu den bezüg—⸗
lichen Räumlichkeiten jederzeit zu gestatten.
811.
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen
unterlegen, insofern nicht nach den bestehenden Gesetzen,
insbesondere nach 8 328 des Strafgesetzbuchs eine höhere
Strafe verwirkt ist, der —II5 des 8 66 Ziffer 4
—6 23. Juni 1880
des Reichsviehseuchengesetz vomR
812.
Die Anordnung tritt am 10. Dezember d. Is. in Kraft.
Trier, den 27. November 1898.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Rosenberg Gruszczynski.
Nachweisung der an den Marktorten bezw. innerhalb der einzelnen
Lieferungsverbände des Regierungsbezirkes Trier für die Vergütung
der Lieferung von Hafer, Heu und Stroh maßgebenden Durchschnitte
der höchsten Tagespreise, einschließlich eines Aufschlages von fünf
vom Hundert. für den Monat März 1901.
*
*
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2
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Es sind zu zahlen J
Silogr.
Stroh
— — —
St. Johann-Saarbrücken 1812712 60 7 88
Saarlouis 171091 91661 6 351
Trier, den 4. April 1901.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Sprina.
J
2
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung.
Durch Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung vom
21. d. Mts. und auf Grund des 8 66 des Kommunal—
Abgaben-Gesetzes vom 14. Juli 1803 ist der 8 12 des
Gemeindebeschlusses vom 9. Juli 18985, bretreffend die Er—
hebung der direkten Gemeindesteuern in der ersten Hälfte
eines jeden Monats mit dem zwölften Theile des Jahres—
betrages, dahin abgeändert worden, daß vom Beginn des
Steuerjahres 1901 ab die direkten Gemeindesteuern, gleich
wie die Staatssteuern, in der ersten Hälfte der Monate Mai,
August, November und Februar mit einem Viertel des
Jahresbetrages zu entrichten find.
Malstatt-Burbach, den 22. Februar 1901.
Der Bürgermeister,
Schmock.
Bekanntmachung.
Von den in den Jahren 1888 bis 1893 ausgegebenen
Anleihescheinen der Stadt Malstatt-Burbach find ausgeloost
und werden hiermit zum 1. Juli 1901 gekündigt:
Buchstabe A zu 1000 Mark: Nr. 1.
Buchstabe B zu 500 Mark: Nr. 1, 16, 20, 25, 115,
124, 211, 229, 231, 250, 284, 288, 294, 297, 298, 353,
361 und 867.
Buchstabe C zu je 200 Mark: Nr. 94 und 112.
Die Rückzahlung findet gegen Einlieferung der Schuld⸗
scheine, nebst den nicht fälligen Zinsscheinen und Talons bei
den Stadtkassen statt.
Vom 1. Juli 1901 ab hört die Verzinsung der aus⸗
geloosten Anleihescheine auf.
Malstatt-Burbach, den 29. November 1900.
Der Bürgermeister.
Als ärztliche Sachverständige, welche bei den Ver—
handlungen des für den Saarbrücker Knappschaftsverein
bestehenden Schiedsgerichts für Arbeiter-Versicherung zu—
gezogen werden sollen, sind in der Sitzung des Schieds⸗
gerichts vom 19. März d. Is. gewählt worden:
l. Dr. Jüngst, Saarbrücken,
2. Dr. Maurer, Malstatt-Burbach,
3 Dr. Lindemann, Saarbrücken,
4. Dr. Schönemann, St. Johann,
5. Dre. Brosius, Saarbrücken,
6. Dr. Schubert, Saarbrücken.
Saarbrücken, den 27. März 1901.
Saarbrücker Knappschaftsverein,
Schiedsgericht für Arbeiter-Versicherung.
Bekanntmachung.
Unter dem Hühnerbestande des Tapetenfabrikanten C.
Müller hier Eisenbahnstraße 50 ist die Geflügelcholera amt—
lich festgestellt worden. Die erforderlichen Schutzmaßregeln
sind angeordnet.
Saarbrücken, den 15. April 1901.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister.
Feldmann.
Bekanntmachung,
Die Geflügelcholera unter den Hühnerbeständen von:
1. Johann Maurer, Tagelöhner; 2. Jakob Becker, Invalide;
3. Fuhr nann Peter Bast, 4. Josef Michler, Hüttenarbeiter: