Criche;mt
seden Montag.
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jährlich 2 Mark,
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Saurbrücker
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den Kreis Saarbrücken. —
—B.43 F
Kreis—
Amtliches Anzeigeblatt für
Nr. L
Montag, den 15. April
IENOI.
Bekanntmachungen der Zentral-Behörden.
Durch die Post sind die Erneuerungsscheine an die
Kontrolle der Staatspapiere nicht einzusenden.
Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten
Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Erneuer⸗
ungsscheine mit einem doppelten BVerzeichnisse einzureichen.
Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung
versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung
der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen
Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und
den von den Königlichen Regierungen in den Amisblättern
zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Prioritäts-Obligationen bedarf es
zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die
Erneuerungsscheine abhanden gekommen sind: in diesem
Falle sind die Obligationen an die Kontrolle der Staats—
papiere oder an eine der genannten Provinzialkassen mittelst
besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 21. Dezember 1900.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
von Hoffmann.
Die Zinsscheine Reihe IV Nr. 1 bis 20 zu den 314
o/digen Prioritäts-Obligationen III. Serie Lit. C (I. u. 2.
Emission) der Bergisch-Märkischen Eisenbahn über die Zinsen
für die Zeit vom 1. Januar 1901 bis 31. Dezember 1910
nebst den Erneuerungsscheinen für die folgende Reihe werden
vom 2. Januar 1901 ab von der Kontrolle der Staats⸗
papiere hierselbst, Oranienstraße 92,94, Vormittags von
9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und
der letzten drei Geschäftstage jedes Monats, ausgereicht werden
Die Zinsscheine sind entweder bei der Kontrolle der
Staatspapiere selbst am Schalter in Empfang zu nehmen
oder durch die Regierungs⸗Hauptkassen sowie in Frankfurt
q / M. durch die Kreiskasse zu beziehen. Wer die Empfang—
nahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persön⸗
lich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der
neuen Reihe berechtigenden Erneuerungsscheine (Zinsschein⸗
anweisungen) mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu
welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiser⸗
lichen Postamte Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt
dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbeschei⸗
nigung, so ist das Verzeichniß eifnach, wunscht er eine aus⸗
drückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Die
Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung
der neuen Zinsscheine zurückzugeben.
Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden.
Feststellung der Vergütungspreise für die Landlieferungen an Brodmaterial, Hafer, Heu und Stroh, in Gemäßheit der
z8 16 und 18 des Gesetzes über die Kriegsleistungen vom 13. Juni 1873, für die Zeit vom 1. April 1901 bis 31. März 1902.
— —2
Bezeichnung des Vergütunqspreis pro 100 Kilogramm (in Mark und Pfennigen).
J Tute —
ADD
räthlichen Hreises.]) Hanuptmorktortee
weien. l Bane
——
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Rogaen. —9 gafer. l Heu. Stroh.
4
Regierungsbezirk Trier.
—
1
2
Saarbrücken
Saarlouis
St. Johann
Saarlouis
17 98 23 F 211161 158 561 6170 p
17161)1 221321 14981 19 811 15 251 6 401 4181
—
Der Ober-Präsident der Rheinprovinz.
In Vertretung: v. Coels.
Koblenz, den 8. März 1901.