Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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Kreis⸗

Amtliches Anzeigeblatt für

v

Nr. 2.
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs⸗
Präsidenten.

Montag, den 14. Januar

1901.

Ich, der Minister des Innern, ersuche in der Erwartung,
daß diese Behörden sich an der Beflaggung und der
Illumination betheiligen werden, den Provinzial- und
—XE
gangenen Allerhöchsten Anordnung Kenntniß zu geben, auch
dafür Sorge zu tragen, daß die Anordnung in weiteren
sreisen bekannt wird.
Berlin, den 6. Januar 1901.
Der Finanz-Minister. Der Minister des Innern.
v. Miquel. Frhr. v. Rheinbaben.
An den Herrn Regierungs⸗-Präsidenten zu Trier.
Vorstehenden Erlaß veröffentliche ich hierdurch mit dem
Hinzufügen, daß nach einem Beschlusse des Königlichen
Staatsministeriums am 18. Januar der Büreaudienst bei
den sämmtlichen staatlichen Behörden der Monarchie ebenls
wie au Sonntagen geregelt wird.
Saarbrücken, den 12. Januar 1901.
Der Königliche Landrath,
von Fidler.

Bekanntmachung.
Die Strecken des Rhein⸗Rhone⸗Kanals von Straßburg
bis Schleuse 80 bei Krafft und von Schleuse 62 bei Kuen⸗
heim bis Schleuse 53 bei Dessenheim sind, vom 11. bis
35. Januar k. JIs. einschließlich fur die Schifffahrt gesperrt.
Straßburg, den 831. Dezember 1900.
Ministerium für Elsaß-Lothringen,
Abtheilung für Landwirthschaft u. öffentliche Arbeiten.
Vorstehende Bekanntmachung des Kaiserl. Ministeriums
für Elsaß-Lothringen bringe ich hiermit zur allgemeinen
Kenntniß.
Trier, den 7. Januar 1901.
Der Regierungs-Präfident.
J. V.: Spring.

Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Am Mittwoch, den 16. d. Mis, Vormittags 10 Uhr,
sollen beim hiesigen Proviantamt, Hohenzollernstraße 118,
rund 50 t Roggen- bezw. Roggenspitzkleie, Fußmehl, Bäckerei⸗—
und Haferabfälle sowie Konservenkisten und unbrauchbare
Geräthe gegen gleich baare Bezahlung öffentlich versteigert
werden.
Die Herren Bürgermeister und Ortsvorsteher werden
ortsübliche Bekanntmachung ersucht.
Saarbrücken, den 10. Januar 1901.
Der Lokal-Abtheilungs-Direktor.
von Fidler,. Landrath.

Anläßlich des am 18. Januar 1901 bevorstehenden
200 jährigen Jubiläums des Königreichs Preußen haben
Seine Majestät der Kaiser und König von dem Professor
Fmil Doepler d. J. ein farbiges Gedenkblatt herstellen lassen,
dessen Vervielfältigung der Kunstanstalt Georg Büxenstein & Co.
'n' Berlin Friedrichstraße 240/1 übertragen worden ist.
Letztere ist verpflichtet worden, das Blatt zu nachstehenden
Preisen abzugeben;
Für 1 Exemplar. .. 50 Pjfg.) einschließlich Ver—
von Exemplaren an je 38 vadung od veotto
16 u * bei vorheriger Ein⸗
506 208 sendung des Preises
und von 1000 Exemplaren an je 15 Pfge. ohne die Kosten
der Verpackung und Versendung nach außerhalb. Es ist
erwünscht, daß dieses Blatt, welches durch seine ausgezeichnete
Ausführung in besonderer Weise geeignet erscheint, die Er⸗
innerung an den bedeutungsvollen nationalen Jubeltag in
der Bevölkerung festzuhalten. eine möglichst weite Ver⸗
breitung findet.
Ich bin bereit, im Interefse der Verbilligung für die
einzelnen Abnehmer die Vermittelung einer gemeinschaftlichen
Bestellung für die Kreisinsassen zu übernehmen. Etwaigen
Bestellungen sehe ich bis zum 25. d. Mts. entgegen.
Saarbrücken, den 14. Januar 1901.
Der Konigliche Landrath,
von Fidler.

Seine Majestät der König haben durch Allerhöchste
Ordre vom 2. d. Mts. zu bestimmen geruht, daß am
18. Januar d. Is. zur Feier des 200 jährigen Bestehens
des Königreichs Preußen die Staatsgebäude beflaggt werden
und daß an allen Orten, in denen am 18. Januar d. Is.
aus Anlaß dieser Gedenkfeier eine allgemeine Illumination
stattfindet, die siskalischen Gebäude, soweit fie nicht als
Dienstwohnungen benutzt werden oder nach ihrer Zweck⸗
bestimmung zur Erleuchtung ungeeignet find, für Rechnung
des Staates erleuchtet und die bezuͤglichen Kosten auf die
betreffenden Bureaubedürfnißfonds angewiesen werden, wo⸗
gegen die Kosten der Erleuchtung der Dienstwohnungen von
den Inhabern derselben zu tragen sind.
            
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