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3 —7
222
5 25
— 2
— 2
A
8
Beamte,
welche
zu berichten haben.
Die Erledigung
anordnende
Verfügung.
Die Herren Bürgermeiste
der Landgemeinden.
Sämmtlice Hecren
Bürgermeister.
desgl.
5. April 1900,
K. A. 900.
22. Fesr 1900, Nr. 924
16. März 1900, Nr 1873
27. März 1897,
Kreisblett Nr. 14.
—
16
5.
Zämmtl. Herren Bürger
meister ausschließlich
Saarbrücken.
S. H Bürgermeister aus—
ichließlich Saarbrücken
St. Johann, Malstatt
Burbach, Dudweiler und
Sulzbach.
19 5. Herren Einnehmer
der Laudgemeinden.
20 10. Die Herren Kommunal
Oberförster.
21 10 — Sämmtliche Herren
Bürgerrucister.
22 10. Ländliche Herren
VBürgermeister.
23 — 10. Beritt. Gendarm hier.
10. Jan. 1882, Nr. 79 u
25. Febr. 1889, Nr. 2161
13. Febr. 1885, Nr. 619 1
7. Januar 1886,
Nr. 5513.
28. November 1895,
K. A. 3960.
14. August 1878,
Nr. 3730
13. Dezemher 1894,
Nr. 2975 K. A.
22. Januar 1897,
Nr. 871.
25. Oktober 1889,
Nr. 12026.
18. Juni 1866,
Nr. 3504.
30. Nov. 1899, Nr. 1204
27. Juli 1900,
K. A 2079.
24
15.
Der Herr Bürgermeister
und Kreisphysikus
hierselboft.
Sämmtliche Herren
Bürgermeister.
25
15.
26
20
Sämmtl. Herren Bürger—
meister und Rendant der
Kreis-Kommunal-Kasse
hier.
Sämmtliche Herren
Impfärzte.
Sämmtliche Herren
Bürgermeister.
7. Oktober 1880,
Nr. 4840.
27
20.
20.
4. Mai 1897,
Nr. 4931.
4. Februar 1895,
XCA. 1440
28
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung.
Die diesjährige Schulentlassung findet am Samstag,
80. März d. Is. flaut.
Saarbrücken, den 18. März 1901.
Königliche Kreisschulinspektion J und II.
Ewald. Mulius.
den
Polizei⸗Verordnung
betreffend die Benutzung des Schlachthofes der Gemeinde Dudweiler.
„Auf Grund der 85 und 6 des Gesetzes über die
Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 wird für den Ver—
Gegenstand.
Anträge auf Bewilligung von Beihilfen zu Wegewäctergehältern
(Fehlanzeige nicht erforderlich.)
Zählkarte über Brände. (Fehlanzenge nicht erforderlzi
Hinweis der öffentlichen Impfärzte auf die im Regierungs-—
amtsblatt von 1889 Seite 261 veröffentlichte Befauut—
machung des Herrn Ober-Präsidenten vom 6. Septemder
1889 betreffend das Impfen mit Thierlymphe.
Berechnungen gegen den Polizeistrafgelde fonds.
Einsendung der vorgeschriebenen Uebersichten und Rechnungs—
abschlüsse der Ortskrankentasse, Betriebstrankenkassen ꝛc.
Vorlage der Hebepläne für 1901.
Nachmeisung des erlegten Schwarzwildes.
Nachweisung über erhobene Beiträge von Verwandten zu
den Pflegekosten geisteskranker Personen für 1900.
Vorlage der von dens Fleischbeschauern angefertigten Zusammen—
stellung der Schlachtungen im abgelaufenen Vierteljahr.
Revision der elsaß lothringischen Schiffe auf das Vorhanden⸗
sein schulpflichtiger Kinder.
Bericht üher Revision der Krankenhääuser.
Anträge auf Gewährung von Provinzial-Wegebaubeihülfen
aus dem Fonds A. u. B. für jeden Fonds und jedes
Projekt mit besonderem Berichte vorzulegen. (Febl—
anzeige nicht erforderlich.)
Uebersicht der erhobenen Wanderlagersteuer. (Fehlanzeige
nicht erforderlich.)
Plan für das Impfgeschäft.
Zusammenstellung (Berechnung A. u. B.) über gezahlte
Friedensunterstützungen seit der letzten Berechnung
Dezember v. Is. (Fehlanzeige nicht erforderlich.
waltungsbezirk der Gemeinde Dudweiler folgende Volizei—
Verordnung erlassen.
8S1.
Betriebszeiten.
Der Schlachthof ist geöffnet an allen Wochentagen,
und zwar:
a) in den Monaten April bis einschließlich September
Vormittags von 5 bis 11 Uhr und Nachmittags von
3 bis 7 Uhr,
in den Monaten Oktober bis einschließlich März von
Vormittags 8 bis 11 Uhr und Nachmittags von
2 bis 6 Uhr. Sonnabend Nachmittags dürfen
Schlachtungen nicht stattfinden.