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den Kreis Saarbrücken. —
Kreis—
Amtliches Anzeigeblatt für
—A —
Montag, den 18. März
4901.
— oef
Bekanntmachungen der Zentral-Behörden.
Die Zinsscheine Reihe III Nr. 1 bis 20 zu den
Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidirten 312
vormals Aprozentigen Staatsanleihe von 1881 über die
Zinsen für die Zeit vom 1. Januar 1901 bis 31. Dezember
7910 nebst den Erneuerungsscheinen für die folgende Reihe
werden vom 1. Dezember 1900 ab von der Kontrolle der
Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92,94 Vormittags
von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage
und der letzten drei Geschäftstage jedes Monats, ausae—
reicht werden.
Die Zinsscheine sind entweder bei der Kontrolle der
Staatspapiere selbst am Schalter in Empfang zu nehmen
oder durch die Regierungs-Hauptkassen sowie in Frankfurt
—
nahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich
oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen
Reihe berechtigenden Erneuerungsscheine (Zinsscheinanwei⸗
sungen) mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem
Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen
Postamte Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem
Einreicher eine nummerirte Marke als Empfangsbescheinigung,
so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche
Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Die Marke oder
Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen
Zinsscheine zurückzugeben.
Durch die Post sind die Erneuerungsscheine an die
Kontrolle der Staatspapiere nicht einzusenden.
Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten
Provinzialkassen bezichen will, hat derselben die Erneuerungs-—
0
Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen,
sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine
wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen
sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den
Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden
sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es
zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die
Erneuerungsscheine abhanden gekommen sind; in diesem
Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der
Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzialkassen
mittelst besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 12. November 1900.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
v. Hoffmann.
Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden.
Mit Genehmigung des Herrn Ministers für Land⸗
wirthschaft sind nach Vorschlägen, die der Gemeinde-Ober⸗
förster Weismüller in Trier gemacht hat, durch den Weinbau—
Wanderlehrer Würzner in Saarburg Versuche zur Bekämpfung
des Heu- und Sauerwurms unter Anwendung von Petroleum⸗
und Acetylenlampen während des Sommers 1900 gemacht
worden.
Zur Ausführung der Versuche wurden 4 Petroleum⸗
ampen mit verschiedener Kerzenstürke und 4 Stück Acetylen—
ampen angeschafft; sowohl die Petroleum-Aals auch die
Acetylenlampen wurden mit hierfür eigens hergestellten Schein—
verfern aus Weißblech und bei ersteren die Cylinder mit
Schutzvorrichtungen versehen. Die Weinbergparzelle, welche
im Saarburger Berg gelegen ist, hatte wenig, zum Theil
jar nicht, von dem vom 19. auf 20. Mai eingetretenen
Frost gelitten. Die Lampen selbst wurden zu je zwei in
herschiedenen Höhen über dem Boden angebracht und zwar
zuf ebener Erde — in halber Stockhoöͤhe — in ganzer
Stockhöhe und endlich wurden zwei Lampen derartig angebracht,
daß die Flammen sich über Stockhöhe befanden. Alle Lampen
nit Ausnahme der Acetylenlampen waren so eingerichtet,
haß das Licht nach jeder Richtung hin seinen Schein werfen
onnte. Jede Lampe wurde mit einem engmaschigen Drahtnetz
umgeben, wähend man um dieselben herum am Boden und
vom Boden bis an die Lampen ebenfalls Drahtnetze legte.
Sowohl die Drahtnetze als auch die Stellagen, auf denen
die Laͤmpen standen, sowie die nächststehenden Rebpfähle
wurden mit Polborn'schem Raupenleim bestrichen.
Sobald sich gegen Abend einige Motten bemerkbar machten,
wurde mit dem Anzünden der Lampen begonnen; es war
dies in der Zeit vom 25. Mai bis 8. Juni. Das Resultat
des Heuwurmmottenfanges war ein negatives. Die Tage
waren kühl und regnerisch, die Nächte mitunter sehr hell,
der Flug der Motten infolgedessen gering. Vielleicht hatte
der vom 19. auf 20. Mai v. Is. aufgetretene starke Frost
die damals bereits entwickelten Heuwurmmotten mit ver—
nichtet. Im Durchschnitt kann man in den 13 Nächten,
in denen die Lampen während der ersten Flugperiode brannten,
pro Nacht bei 8 Lampen etwa 15 bis 20 Motten rechnen,
die an den Drahtnetzen klebten. Hierbei sei bemerkt, daß
an jedem Morgen, nachdem die Motten gezählt waren, der
Leim auf den Netzen verstrichen und wenn nöthig neu auf—
getragen wurde.
Schon bei dem ersten Versuch zeigte es sich, daß die
Acetylenlampen sehr oft versagten und im Laufe des Abends
nehrmals angezündet werden mußten; auch wurden mit
»enselben weniger Motten gefangen als mit den Petroleum⸗
ampen. Somit war das Ergebniß ein wenig zufrieden⸗
tellendes, wobei noch zu bemerken ist, daß im Großken und