Muster 1.
Berechtigungsschein für
de. .Mame des Transportführers) mit. ... Mann
vom... . (Trruppentheil))...... zur ein⸗
maligen Hine und. . fahrt zu den Sätzen des Militär⸗
tarifs in Wagenklasse von . ..... bis.......
.... . den.. .ten. 19 .
(Siegel oder Stempel.) (Unterschrift
der Militärbehörde.)
Anlage II.
Anlage J.
Muster 2.
Guültig als Militärfahrkarte.
Offizieer.
Unteroffizier und Gemeine mit.
PFeerd 3 43587*
. . Fahrzeug.. im Gewicht von. .. . kg (nur
auszufüllen soweit der Stückgutsatz zur Anwendung kommt).
...xKg Gepäck. .. des... (Truppentheil) ...
fahren von.. ... nach .... . — .. .. xkm.
[Die Zahlung ist zu stunden.]
...den . ten 19 ..
(Siegel oder Stempel.) (AUnterschrift
der Militärbehörde).
(und haben an Fahrgeld bezahlt
Einheitspreis
für .Offizie .. Pf. — ..M. .. Pf.
„.. Unteroffizier und Ge⸗
meine .. 5f
„.. Pferd RU
„Desinfektion von .. Wagen
„.. Fahrzeug ... Gewicht)
... Kg M. .. Pf.
. .. xkg Gepäck.. 1000 .. Pf.
Abfertigunsgebühr .. 1000 Pf.
zusammen . .. Pf.
(Stempel.) Unterschrift der Bahnbediensteten
Anmerkung.
Bei Stundung des Fahrgeldes ist die () eingeklammerte,
bei Baarzahlung die [Jeingeklammerte Stelle
zu streichen.
Auf der Rückseite sind etwaige Erläuterungen über
den Zweck des Kommandos u. s. w zu machen,
ähnlich wie es durch die Militär-Transvport⸗Ordnung
vorgeschrieben ist.
Bekanntmachung, betreffend die Hengstkörung für 1900, 1901.
Gemäß g5 der Körordnung für die Privatbeschäler der
Rheinprovinz vom 8. Juli 1880 (Amtsblatt Seite 222)
wird nachstehend die Beschreibung, der Aufstellungsort und
das Sprunggeld der für 1900/1901 angekörten Hengste zur
öffentlichen Kenntniß gebracht.
Im Körbezirk Saarlouis-Saarbrücken wurde angekört
der Hengst des Herrn Jakob Schröder in Hirtel, Kreis
Saarbrücken. Der Hengst ist 1,66 Meter groß, 8 Jahre
alt, und belgischer Abstammung. Farbe und Abzeichen sind:
braun, Stern. Er wird in Hirtel aufgestellt und beansprucht
der Eigenthümer 975 Mk. Deckgeld.
Wer einen vorstehend nicht aufgeführten Hengst zur
Deckung fremder Stuten. sei es unentgeltlich oder gegen
Bezahlung hergibt, verfällt für jeden Fall der Zuwider⸗
handlung nach 89 der Körordnung in eine Strafe von
dreißig Mark, der Eigenthümer der Stute in eine solche von
fünfzehn Mark.
Trier, den 15. Dezember 1900.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Spring.
Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Der Winterschuldirektor Murzel aus Saarlouis wird
auch im Jahre 1901 in landbautreibenden Gemeinden auf
Wunsch landwirthschaftliche Vorträge halten. Die Gemeinden,
landwirthschaftlichen Kasinos, landwirthschaftlichen Genossen⸗
schaften und sonstigen derartigen Vereine werden ersucht
Anträge auf Abhaltung solcher Vorträge unter Angabe der
Zeit und des Themas in welcher bezw. worüber solche ge⸗
wünscht werden
bis zum 20. Januar 1901
hei dem zuständigen Bürgermeisteramte zu stellen.
Die Herrn Bürgermeister werden ersucht diese Anträge
mir demnächst alsbald gesammelt vorzulegen.
Saarbrücken, den 28. Dezember 1900.
Der Lokal-Abtheilungs-Direktor.
von Fidler, Landrath.
Nach 89 der Regierungs-Polizei-Verordnung vom
14. Dezember 1853 dürfen am Vorabende des ersten Weih⸗
aachts- Oster- und Pfingsttages, des Charfreitags, des
allgemeinen Buß⸗ und Bettags und des dem Andenken der
Verstorbenen gewidmeten Jahrestages, sowie an den Abenden
dieser Tage selbst, desgleichen während der ganzen Char—⸗
woche und am Aschermittwoch Bälle und ähnliche Lustbar—
keiten nicht gegeben werden.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, für eine gleichmäßige
und genaue Beachtung dieser Vorschrift und insbe—⸗
sondere auch dafür Sorge zu tragen, daß an den genannten
Tagen die Abhaltung von Sänger-, Schützen⸗, Krieger⸗ und
ihnlichen Festen unterbleibt.
Saarbrücken, den 4. Januar 1901.
Der Königliche Landrath,
von Fidler.
Die Herren Bürgermeister zu Saarbrücken, St. Johann,
Malstatt Burbach, Brebach, Dudweiler, Riegelsberg und
Völklingen ersuche ich in Folge einer Anordnung des Herrn
Ministers für Handel und Gewerbe festzustellen und mir
bis zum 16 d. Mts anzuzeigen, welche Personen an den
gewerblichen Fortbildungs- und Fachschulen unterrichten, die
hrem Hauptberufe oder ihrer Vorbildung nach nicht dem
Lehrerstande, sondern als Techniker, Handwerksmeister, Kauf⸗
leute ꝛc. der Praxis angehören oder aus ihr hervorgegangen
sind. In dem Berichte sind auch die kaufmännischen Fortbildungsschulen
mit zu berücksichtigen. Bei Aufführung der
einzelnen Persönlichkeiten ist anzugeben, ob sie an einem der
hon dem Herrn Minister veranstalteten Kurse zur Ausbildung