Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Erjscheint
jeden Montag.

Saurbrücker

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den Kreis Saarbrücken.

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Amtliches Anzeigeblatt für

Ve. D.

Montag, den 4. März
Postamte Nr. J unentgeltlich zu haben find. Genügt dem
Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung,
so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche
Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Die Marke
oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausseichung der
neuen Zinsscheine zurückzugeben.
Durch die Post sind die Erneuerungsscheine an die
Kontrolle der Staatspapiere nicht einzusenden.
Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten
Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Erneuerungscheine
 mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das
eine Verzeichniß wird, mit einer Empsangsbescheinigung
oersehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung
der Zinsscheine wieder abzuliesern. Formulare zu diesen
Verzeichniffen sind bei den gedachten Provinzialkassen und
den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern
zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Prioritäts-Obligationen bedarf es
zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die
Erneuerungsscheine abhanden gekommen sind; in diesem
Falle sind die Obligationen an die Kontrolle der Staats-—
papiere oder an eine der genannten Provinzialkassen mittelst
besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 21. Dezember 1900.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
v. Hoffmann.

961.

Bekanntmachungen der Zentral-Behörden.

Bekanntmachung,
betreffend, die Außerkurssetzung der Vereinsthaler österreichischen
Gepräges. Vom 8. November 1900
Auf Grund des 81 des Gesetzes, betreffend die Vereins⸗
thaler österreichischen Gepräges, pom 28. Februar 1892
(Reichs⸗Gesetzbl. S. 315) hat der Bundesrath die nachfolgen⸗
den Bestimmungen getroffen
1.
Die in Oesterreich bis zum Schlusse des Jahres 1867
geprägten Vereinsthaler und Vereinsdoppelthaler gelten vom
1. Januar 1901 ab nicht mehr als gesetzliches Zahlungs—
mittel. Es ist von diesem Zeitpunkt ab außer den mit der
Einlbsung beauftragten Kassen Niemand verpflichtet, diese
Munzen in Zahlung zu nehmen.
82.
Die Thaler der im 8 1 dieser Bekanntmachung be—
zeichneten Gattung werden bis zum 81. Päärz 1901 bei den
Reichs- und Landeskassen zu dem Werthverhältnisse von drei
Mark gleich einem Thaler sowohl in Zahlung als auch zur
Umwechselung angenommen.
88.
Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausche
(82) findet auf durchlöcherte und anders als durch den
gewöhnlichen Umlzuf im Gewichte verringerte sowie auf
verfälichte Münzstücke keine Anwendung.
Berlin, den 8. November 1900.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Freiherr von Thielmann.
Die Zinsscheine Reihe IV Nr. 1 bis 20 zu den 314
lo igen Prioritäts-Obligationen III. Serie Lit. C (1. und
2. Emission) der Bergisch-Märkischen Eisenbahn über die
Zinsen für die Zeit vom 1. Januar 1901 bis 81. Dezember
1910 nebst den Erneuerungsscheinen für die folgende Reihe
werden von 2. Januar 1901 ab von der Kontrolle der
Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92/94, Vormittags
von 9 bis 1. Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage
aWader letzten drei Geschäftstage iedes Monats ausgereicht
werden.
Die Zinsscheine sind entweder bei der Kontrolle der
Staatspapiere selbst am Schalter in Empfang zu nehmen
oder durch die Regierungs-Hauptkassen sowie in Frankfurt
a/ M. durch die Kreiskasse zu beziehen. Wer die Empfang—
nahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben perfön—
lich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der
neuen Reihe berechtigenden Erneuerungsscheine (Zinsschein—
anweisungen) mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem
Formulare ebenda und in Hauburg bei dem Kaisenlichen

Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten

Durch Erlaß des Herrn Ministers des Innern ist der
Transatlantischen Feuer-Versicherungs-Aktien-Gesellschaft in
Hamburg die Erlaubniß ertheilt worden, außer der Feuer⸗
und der Einbruchsdiebstahls-Versicherung auch die Diebstahls-⸗,
Blas- und Wasserleitungs-, sowie Unfall- und Haftypflicht—
Schäden-Versicherung zu betreiben.
Trier, den 5. Februar 1901.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Sprina—

Nachstehend wird die Liste der Beisitzer des Schieds—
gerichts für Arbeiterversicherung Reg.«Bez. Trier und Fürstenhum
 Birkenfeld zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Trier, den 17. Januar 1901.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Sprina.
            
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