Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Kreis⸗

Amtliches Anzeigeblatt für

Montag, den 18. Februar
Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden.
Die Prüfungen zur Erwerbung der Befähigung für die
endgültige Anstellung im Volksschuldienste werden für die
Lehrer des Regierungs-Bezirks Trier im Jahre 1901 in
folgender Ordnung abgehalten werden:
J. Für die evangelischen Lehrer
bei dem Seminar zu Ottweiler vom 15. bis 19. Juli,
II. Für die katholischen Lehrer
a) bei dem Seminace zu Prüm vom 8. bis 12. Juni,
b) bei dem Seminar zu Wittlich vom 5. bis 9. Oktober.
Meldungen zu diesen Prüfungen sind durche
schulinspektor an die Königlich- Regterung Iu ιι_αν
Beizufügen sind: I
1. ein Zeugniß des Ortsschulinspektors Uber Amtsführung
und Verhalten,
2. das Zeugniß über die c uu
3. eine von dem Bewerber serostundig gefertigte Aus⸗—
arbeitung über ein von ihm selber gewähltes Thema,
mit der Versicherung, daß er keine anderen als die
von ihm angegebenen Quellen dazu benutzt hat,
eine Probeschrift, mit der Versicherung, daß fie ohne
fremde Hülfe nach Ablegung der ersten Prüfung an—⸗
gefertigt ist.
Eine Probezeichnung mit derselben Verficherung haben
die zur Prüfung Zugelassenen dem Seminar⸗-Direktor bei
ihrer persönlichen Meldung am Tage vor der Prüfung zu
übergeben.
Koblenz, den 15. Dezember 1900.
Königliches Provinzial-Schul-Kollegium.
Deiters.

Vr. 7.

I901I.

gelassen werden, sofern sie das 17. Lebensjahr in den ersten
sechs Monaten nach dem Aufnahmetage erreichen und körper—
lich gehörig entwickelt sind. Ebenso können ältere Bewerber
zon uns zugelassen werden, wenn ihre Aufnahme in Rücksicht
auf ihre Persönlichkeit und ihre bisherigen Lebensverhältnisse
unbedenklich ist.
Die Meldungen sind mindestens drei Wochen vor
Beginn der Prüfungen an den Seminar-Direktor zu richten
Besßzufügen sind:
1. der Geburtsschein,
2. ein Impfschein und Wiederimpfschein, sowie ein Ge—
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als der Beurtoer unmittelbar von ein dern
Lehranstalt kommt, ein Abgangszeugniß, dieser
Anstalt, andernfalls ein von der Volizeibel. des
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Bezirk der Bewerber wohnt, oder seine Ausbildung
erhalten hat,
die Erklärung des Vaters oder an dessen Stelle des
Nächstverpflichteten, daß er die Mittel zum Unterhalte
des Bewerbers während der Dauer der Ausbildung
gewähren werde, mit der Bescheinigung der Ortsbe—
hörde, daß er über die dazu nötigen Mittel verfügt.
Bewerber, die auf ihre Meldung einen abweisenden
Bescheid nicht erhalten, sind zu der Prüfung zugelassen und
haben sich am Tage vor deren Beginn persönlich bei dem
Seminar-Direktor zu melden.
Die nach der Prüfung zur Aufnahme bestimmten Be—
werber haben unter Mitverpflichtung ihrer Väter oder deren
Stellvertreter einen Schein auszustellen, durch den sie sich
verpflichten, alle von der Anstalt in baarem Gelde oder in
geldwerthen Leistungen empfangenen Unterstützungen zu
erstatten und außerdem als Entgelt für den genossenen Unter—
richt je dreißig Mark für jedes in der Anstalt zugebrachte
Halbjahr zu zahlen
1. wenn das Seminar vor Beendigung ihrer Aus⸗
bildung, ohne dazu durch Krankheit genöhtigt zu sein, frei—
willig verlassen, oder wegen mangelhafter Führung unfrei⸗
willig entfernt werden sollten.
2. wenn sie sich während der ersten b Jahre nach Ablegung
der ersten Lehrerprüfung weigern sollten, die ihnen von der
zuständigen Staatsbehörde zugewiesene Stelle im öffentlichen
Schuldienste zu übernehmen.
Koblenz, den 17. Dezember 1900.
Königliches Provinzial-Schulkollegium.
von Hövel.

Die Aufnahme-Prüfungen
Seminare des Regierungsbezirks Trier
1901 in folgender Ordnung stattfinden:
lJ. Für die Bewerber evangelischen Bekenntnisses:
Bei dem Seminar zu Ottweiler:
die schriftliche Prüfung am 27. März,
mündliche 28. Marz.
II. Für die Bewerber katholischen Bekenntnisses:
a) Bei dem Seminar zu Prüm:
die schriftliche Prüfung am 4. März,
mündliche Prüfung am 5. und 6. März;
b) Bei dem Semeniar zu Wittlich:
die schriftliche Prüfung am 18. Juli,
die mündliche Prüfung am 19. und 20. Juli.
Zu diesen Prüfungen werden? Bewerber zugelassen,
welche bis zum Tage des Eintritis in das Seminar das
17. Lebensjahr vollendet und das 24 noch nicht überschritten
hahen. Doch können von uns quch jöngere Bewerber zu—

für die Lehrer—
werden im Jahre
            
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