Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Nr.

Name

Stand

Tag / Mt.

356 2. 1. 01
3657 40
35813.
33504.;
860 4.
3614753

Fabrikant
Apotheker
Fabrikant
Maurermeister
Ingenieur
Major, Feld⸗Artil.⸗Regt.
(I. Rhein.) Nr. 8
Leutnant, 7. Drag.-Rgt.
Justizrath, Kaiserl. Notar
Bergreferendar
Ingenieur
Hegemeister a. D.
Inspektions⸗Sekretär
Oberleut. 173. Inf.Rgt.
Gehm. Bergrath, Vorsitz.
d. Kgl.Bergwerksdirektion
Kaufmann
General
Oberstleutnant
Forstmeister
Saarbrücken, den 23. Februar 1901.

Schüler Emil
Lamarche Eduard
Dr. Pabst Robert
Gettmann Peter
Müller Edmund
Erythropel

362
368
364
365
366
367
368
369

8.,
9.
9.3
11.3
3
13.
—
14.3

370 17.,
371 29.,
372 29.,
373 29.,

Frachtermäßigung für den Bezug von Futter und Streumitteln.
Mit Rücksicht auf den in verschiedenen Theilen der
preußischen Monarchie vorhandenen außerge wöhnlichen Mangel
an Futterstoffen und Streumitteln ist von dem Herrn Minifier
der öffentlichen Arbeiten u. A. auch für die Kreise Saarbrücken,
Saarlouis und Merzig des Regierungs-Bezirks Trier eine
Frachtermäßigung auf den preußisch-hessischen Staatseisen—
bahnen sowie auf den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen
in der Weise bewilligt worden, daß vom 6. Februar bis
einschl. den 30. Junind. Is. für Futtermittel einschl.
Stroh der Ausnahmetarif für Eisenerz zum Hochofenbetrieb
und für Torf- und Waldstreu die um 2504 ermäßigten
Sätze des Rohstofftarif zur Anwendung kommen. Die
ermäßigte Fracht wird sogleich berechnet, wenn die Inhaltsangabe
 im Frachtbriefe den Zusatz enthält: „zu Futter—
zwecken (Streuzwecken) im eigenen landwirt—
schaftlichen Betriebe des Empfängers.“ Die
Eisenbahn hat das Recht, die thatsächliche Richtigkeit der
Angabe im Frachtbriefe nachweisen zu lassen. Für die von
anderen deutschen als preußisch-hessischen⸗ und Reichseisen⸗
bahnftationen bezogenen Futter und Streumittel wird bis auf
Weiteres die auf die preußisch-hessischen und Reichseisenbahn⸗
strecken entfallende Frachtdifferenz im Reklamationswege erstatiet.
Nähere Auskunft über die anzuwendenden Ausnahme⸗
frachtsätze ertheilen die Güterabfertigunsstellen.

Die Herren Bürgermeister ersuche ich die vorstehende
Anordnung den Interessenten zur Kenntniß zu bringen und
mir, falls dort Futter und Streumittel auch von andern als
preußisch⸗hessischen und Reichsbahnstationen bezogen werden

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St. Zohann

Saarbrücken

Malstait⸗Burb
Saarbrücken

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Forbach i. Loth
Louisenthal
Saarbrücken
Marienau
Sulzbach
St. Avold
Saarbrücken

Forbach i. Do
Saarbrücken
Forbach i. Loth.
Saarbrücken
Forbach i. Loth l
Saarbrücken

St. Johann
Saargemünd

Saargemünd

1 —
J 17 1 —
Der Königliche Landrath.
von Fidler.

sollten, die Versandstationen sobald jals möglich anzugeben,
damit mit den betreffenden Bahnverwaltungen ein direkter
Tarif vereinbart werden kann und die ermäßigten Frachtsätze
ebenfalls sogleich zur Anwendung kommen, während andern—
falls der lästige Reklamationsweg beschrtten werden müßte.
Saarbrücken, den 9. Februar 1901.
Der Königliche Landrath.
von Fidler.

Bekanntmachungen anderer Behörden.

Bekanntmachung.
Der Kirchenpfad zwischen Sellerbach und Kölln soll im
Ort Sellerbach verlegt werden dergestalt, daß er, statt die
dem Metzger Nikolaus Rupp von Kölln gehörenden Parzellen
Nr. 395/81 und 396/81 im Flur 2 diagonal zu durchschneiden,
an der südlichen Grenze der Parzelle 396/81 entlang bis
dahin geführt wird, wo der jetzige Pfad diese Grenze schneidet.
Einwendungen gegen dies Vorhaben sind binnen 4
Wochen bei Vermeidung des Ausschlusses bei mir anzubringen.
Riegelsberg, den 6. Februar 1901.
Die Wegepolizeibehörde.
Der Bürgermeister
Speicher.

Saarbrücken, den 11. Februar 1901.
Der Könialiche Landrath, von Fidler.

Redaktion des nicht-amtslichen Theisßz Dreuck und Nersao non Gobräüder Gofer in Saarbrücken.
            
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