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Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bestimmungen
über die Wohlthaten des Potsdamschen großen Militär-Waisenhauses.
J. Die Stiftung gewährt den Kindern verstorbener Sol⸗
daten“) vom Feldwebel abwärts
1) Aufnahme in die Erziehungsanstalten Potsdam
levangelische Knaben), Pretzsch (evangelische Mädchen),
Haus Nazareth zu Hörter (katholische Knaben und
Mädchen),
soweit eine solche Aufnahme nicht stattfinden kann,
Pflegegeld von jährlich 90 Mark oder für Doppel⸗
waisen von 108 Mark.
II. Anspruch auf diese Wohlthaten haben die Waisen im
Fall der Bedürftigkeit, wenn der Vater im Preußischen
oder in einem unter Preußischer Verwaltung stehenden
Heereskontingent zur Zeit der Geburt des Kindes aktiv
diente oder wahrend dieses Militärdienstes oder an
den Folgen einer Kriegsbeschädigung gestorben ist.
Dem Dienst im Peußischen Heere ist zur Zeit der⸗
jenige in der Kaiserlichen Marine gleichstellt.
Aufnahme in die Erziehungsanstalten kann auch solchen
Waisen bewilligt werden, deren Vater einen Feldzug
mitgemacht oder nach Erfüllung der gesetzlichen Dienst⸗
pflicht längere Zeit weiter gedient hat oder als invalide
anerkannt ist.
Die Wohlthaten werden bis zum 15. Lebensjahre des
Kindes gewährt, und zwar das Pflegegeld vom Monas
der Anmeldung an. Die Aufnahme in die Anstalten
findet zwischen dem 6. bis 12. Lebensjahr des Kindes
zu Ostern und Michaelis, in die Anstalt zu Pretzsch
nur zu Ostern statt.
Die Aufnahme in die Anstalten hat vom 1. des der
Aufnahme folgenden Monats ab bis zum Ablauf des
Entlassungsmonats die Abführung des gesezzlichen
Waisen- und des aus dem Reichs⸗Invaliden-Fonds
und dem Kaiserlichen Dispositions-Fonds bewilligten
Erziehungsgeldes zur Haupt⸗Militär-Waisenhauskasse
zur Folge.
FI. Gewaͤhrung von Pflegegeld wird durch Waisen⸗ und
Erziehungsgeld (V.) ausgeschlossen.
Neben dem auf Grund des Reichsgesetzes vom
13. Juni 1895, betreffend die Fürsorge für die Witiwen
und Waisen der Personen des Soldatenstandes des
Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine vom Feld⸗
webel abwärts, zuständigen Waisengeld kann jedoch
ein Theil des Pflegegeldes bis zur Erreichung der
Beträge von 90 und 108 Mark (12) bewilligt werden.
VII. Die Bewerbung um die Wohlthaten ist an das
Direktorium des Potsdamschen großen Militär-Waisen⸗
hauses in Berlin (Wilhelmstraße 82/85) zu richten.
Dem Gesuche sind beizufügen:
1) die Militärzeugnisse des Vaters,
2) die Sterbeurkunde des Vaters und bei Doppelwaisen
auch der Mutter sowie die Geburtsurkunde des
Kindes,
3) eine amtliche Bescheinigung der Bedürftigkeit,
Heein amtlicher Ausweis über das zuständige Waisen⸗
— oder Erziehungs⸗ — Geld.
) Ausnahmsweise auch den Kindern ehemaliger Soldaten, welche
»öllig erwerbsunfähig sind.
Bekanntmachung.
Die Schweineseuche in dem Gehöfte des Hüttenarbeiters
Karl Hartmann zu Schafbrücke ist erloschen, die angeordneten
Schutzmaßregeln werden aufgehoben.
Brebach, den 24. Dezember 1901.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Fritsch.
Auszug aus der Vakanzenliste für
Militär⸗Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) Laufende Nummer. 2) Die Bacanz tritt ein: wann? wo?
bei welcher Behörde? 3) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be—
zeichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden.
5) Dauer der etwa der Anstellung vorangehenden Probezeit.
6) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kündignng erfolgt.
7) Betrag der zu bestellenden Kaution und ob dieselbe durch Ge—
haltsabzüge gededt werden — — —⏑— —— —
9) Ob Aussicht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen
1. 2) sofort, Stolberg, Königl. Amtsgericht 3) Lohn—⸗
schreiber, 4) flotte, leserliche Handschrift 5) —, 6) auf
Kündigung, 7) —, 8) 60 bis 70 Mk. monatlich, 9) —.
2. 2) 1. Februar 1902, Trier, Königl. Gefängniß,
3) Aufseher, H vollständige Gesundheit, körperliche Rüstig—
keit und Gewandtheit, ein Lebensalter von nicht unter 25
und nicht über 35 Jahren, eine mindestens 2jährige aktive
Militärdienstzeit, gute Volksschulbildung, muß im Lazareth—
dienst vollständig ausgebildet sein, 5) 6 Monate, 6) vorläusig
auf 3 monatige Kündigung, später, guf. Lehenacei [ö
8) 900 Mk.Gehaltu5MiMiethsentschädigung,
ebent. auch ẽine widerrufliche Stellenzulage bis zur Höhe
von 200 Mk. 9) ja, bis 1500 Mk. jährlich, neben der
Miethsentschädigung, 10) den Bewerbungsgesuchen sind selbst⸗
geschriebener Lebenslauf, Militärpapiere, Zivilversorgungs⸗
schein und ein ärztliches Attest über den gegenwärtigen
Gesundheitszustand beizufügen.
Saarbrücken, den 30. Dezember 1901.
Der Königliche Landrath, von Fidler.
Deffentlicher Anzeiger.
Bekanntmachung.
Die Landwirthe des Kreises
Saarbrücken werden darauf auf⸗
merksam gemacht, das die Herren
Lehrer a. D. Uaeber
zu Guichenbach,
Ackerer Behmidt
zu Heusweiler,
Hauptlehrer Huppert
zu Friedriqzothal
als
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bestellt sind. Dieselben vermittel
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Hypothekar⸗Darlehen auf, laͤndliche
Grundstücke zu den billigen Be—
dingungen der Landesbank un⸗
entgeltlich. 6
Duͤsseldorf, den 21. Dezember 1901
Der Direktor
der Landesbankß der Zdeinyrovin
Dr. Lohe.
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Redaktion des nicht⸗ amtlichen Theils. Druck und Verlag don Gebrüder Hoefer in Saarbrücken.