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es aber für die nachhaltige Bekämpfung derselben von
großer Wichtigkeit ist, die Siörungen frühzeitig zu erkennen
und womöglich vorbeugend gegen sie einzuwirken, so kann
Lehrern und Eltern nur dringend empfohlen werden, sich
an der Hand des Buchleins eingehend zu orientiren.
Ich mache daher hiermit auf das Werkchen aufmerksam.
Saarbrücken, den 10. Dezember 1901.
Der Königliche Landrath,
von Fidler.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Polizei⸗Verordnung.
Auf Grund der 885 und 6 des Gesetzes üuber die
Polizei ⸗Verwaltung vom 11. März 1850 und nach Anhörung
des Gemeinderathes von „ilschbach wird folgende Polizei—
Verordnung erlassen:
81.
Der zwischen den Hausgrundstücken des Christian Büch
und des Ludwig Klein hindurch führende Verbindungsweg
zwischen dem Wege nach Ziegelhütte und dem Ort Hilschbach
ist für einheimisches, d. i. Bewohnern der Gemeinde
Hilschbach gehörendes, und fremdes, d. i. allen Anderen
gehoͤrendes, Lastfuhrwerk mit Ausnahme der landwirth—
schaftlichen Fuhren verboten.
82.
Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von
1—9 Mk., im Unvermögensfalle mit verhältnißmäßiger
Haft, geahndet.
83.
Diese Verordnung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung
im Kreisblatt in Krast.
Riegelsberg, den 22. November 1901.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister,
Speicher.
Polizei⸗Verordnung,
betreffend das Einhalten der Tauben zur Saatzeit.
Auf Grund der 88 5, 6 und 7 des Gesttzes über die
Polizei-Verwaltung vom 11. März 1850 wird mit Zu⸗
stimmung des Gemeinderaths für den Umfang der Gemeinde
Gersweiler⸗Ottenhausen folgende Polizei-Verordnung erlassen:
81.
Während der beiden Saatzeiten, nämlich vom 1. März
bis 15. Mai und vom 1. September bis 15. November
ist es den Taubenbesitzern untersagt, Tauben ausfliegen zu
lassen.
Auf Brieftauben findet, soweit diese unter dem Schutze
des Reichsgesetzes vom 28. Mai 1894 (K. Ge⸗Bl. S. 468)
stehen, vorftehendes Verbot keine Anwendung.
82.
Zuwiderhandlungen werden mit Geldbuße bis zu 9 Mk.,
an deren Stelle im Falle der Zahlungsunfähigkeit verhältniß—
maͤßige Haft tritt, geahndet.
83.
Gegenwärtige Polizei-Verordnung tritt mit dem Tage
ihrer Verkündigung in der durch den Herrn Regierungs—⸗
Vräsidenten zu Trier unterm 18. Januar 1889 (Amtsblatt
Seite 20) vorgeschriebenen Form in Kraft.
Gersweiler, den 28. November 1901.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
A. Muͤller.
Bekanntmachung.
Gemäß Verfügung vom 30. November d. Is. II. 13325
sind diejenigen Lehrer, welche die )1. Prufung abzulegen
beabsichtigen, Z Monate vor dem Prufungstermin der Kgl.
Regierung anzuzeigen. 4 Monate vor genanntem Termin
wollen die betreffenden Lehrer sich auf der Amtsstube der
Unterzeichneten einfinden, um einen Vordruck des Melde—
bogens zur Ausfüllung der Vorderseite und der Spalten
1 bis 3 entgegen zu nehmen.
Die Herren Ortsschulinspektoren, Rektoren ⁊c. wollen
die betheiligten Lehrer ungesäumt benachrichtigen.
Saarbrücken, den 7. Dezember 1901.
Konigliche Kreisschulinspektion J und II.
Ewald.. Mylius.
Die Knaben August Becker, Schmiedelehrling, geboren
am 15. Februar 1888 zu Zweibrücken und Christian Bohrer,
Maurerlehrling, geboren am 25. Januar 1888 zu Klein—
steinhausen, haben sich zusammen am 21. November 1901
aus hiesiger Stadt entfernt, ohne daß bisher ihr gegen—
wärtiger Aufenthaltsort ermittelt werden konnte. Nach deren
Verbleib sind sofort Ermittelungen anzustellen; im Be—
tretungsfalle sind dieselben festzunehmen; zugleich ist hier—
von unverzüglich an das Königliche Bezirksamt tele⸗
graphisch Anzeige zu erstatten.
Zweibrücken, den 8 Dezember 1901.
Königliches Bezirksamt,
Dr. Schlagintweit.
Auszug aus der Vakanzenliste für
Militär-⸗Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) Laufende Nummer. 2) Die Vacanz tritt ein: wann? wo?
hei welcher Behörde? 8) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be—
zeichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden.
5) Dauer der etwa der, Anstellung vorangehenden Probezeit.
6) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kündignng erfolgt.
7) Betrag der zu bestellenden Kaution und ob dieselbe durch Ge—
hoͤltsabzüge gedeckt werden kaun. 8) Einkommen der Stelle.
99 Ob Aussicht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen.
1. 2) 1. Januar 1902, Aachen, Königl. Polizei⸗Direktion,
3) 2 Schutzmänner, 4) Dienstgrad: Unteroffizier, Eigen⸗
schaften: Nuchternheit, Energie, gutes moralisches Verhalten,
körperliche Gesundheit und Rüstigkeit, jetzige Größe mindestens
vold 1m 70 em, gutes Auffassungsvermögen, genügende
Gewandtheit in der schriftlichen Darstellung und Schulden—
freiheit, 5) 6 Monate, 6) zunächst probeweise, event. später
auf Lehenszeit, 7) —, 8) je 1200 Mt. Anfangsgehalt und
180 Mek. Wohnungsgeldzuschuß und freie Dienstkleidung
Uniform), 9) ja, durch stufenweises Aufrücken in die höheren
Gehaltsklassen bis zum Höchstgehalt von 1600 Mk, auch ist
Aussicht auf demnächstigen Bezug einer, Theuerungszulage
dorhanden, 10) während der Probezeit wird nur eine