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jeden Montag.
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Saarbrücker
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die 4gespaltent
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oder
F deren Raum
10 Pfennig.
den Kreis Saarbrücken.
sährlich 2 Mark,
wuswärts bei den
Postanftalten
—A
Kreis—
Montag, den 16. Dezember IPGI.
Bekanntmachungen der Zentral-Behörden. Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Die Zinsscheine Reihe III Nr. 1 bis 20 zu den Präsidenten.
Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidirten 3*
vormals 4prozentigen Stoatsanleihe von 1882 über die
FZinfen fier· dieZeit vom Januar 1902 bis 31. Dezember
1911 nebst den Erneuerungsscheinen für die folgende Reihe
werden vom 2. Dezember 1901 ab von der Kontrolle der
Staatspapiere in Berlin 8W. 68, Oranienstraße 92/94
werktäglich von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags,
mit Ausnahme der drei letzten Geschäftstage jedes Monats,
ausgereicht werden.
Die Zinsscheine sind entweder bei der Kontrolle der
Staatspapiere am Schalter in Empfang zu nehmen oder
durch die Regierungs-Hauptkassen sowie in Frankfurt
a / M durch die Kreiskasse zu beziehen. Wer die Empfang—
nahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat ihr persönlich
oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen
Reihe berechtigenden Erneuerungsscheine (Zinsscheinanwei⸗
sungen) mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem
Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen
Postamte Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem
Einreicher eine nummerirte Marke als Empfangsbescheinigung,
so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche
Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Die Marke oder
Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen
Zinsscheine zurückzugeben.
Durch die Post sind die Erneuerungsscheine an die
Kontrolle der Staatspapiere nicht einzusenden.
Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten
Provinzialkassen beziehen will, hat dieser Kasse die Erneuerungsscheine
mit einem doppelten Verzeichniß einzureichen. Das eine
Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen,
sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zins—
scheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesem Verzeichnis
sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den
Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden
sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es
zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die
Erneuerungsscheine abhanden gekommen sind; in diesem
Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der
Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzialkassen
mittelst besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 16. November 1901
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
v. Hoffmann.
Amtliches Anzeigeblatt für
Der Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz hat durch
Erlaß vom 28. Oktober d. Is. — J.Nr. 20383 — ge—
nehmigt, daß zu Gunsten der evangelischen Pastoral⸗Hülfs-Gesellschaft
für Rheinland in jedem der Jahre 1902, 1908
und 1904 eine Hauskollekte bei den evangelischen Bewohnern
der Rheinprovinz durch Deputirte der Gesellschaft abgehalten
wird.
Mit der Einsammlung für 1902 ist, soweit dieselbe
nicht durch Sammler aus den Gemeinden selbst geschieht,
der Kollektant Heinrich Ginkel aus Elberfeld beauftragt
worden.
Trier, den 24. November 1901.
Der Regierungs⸗Präsident.
J. V.: Spring.
Der zum Vize- und Deputy-Konsul der Vereinigten
Staaten von Amerika in Aachen ernannte William J. Reuters
ist zufolge Erlasses des Herrn Ministers der auswärtigen
Angelegenheiten vom 12. d. Mts. Il in dieser Amts
eigenschaft anerkannt und zugelassen worden.
Trier, den 29. November 1901.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Spring.