255
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Name
Stand
Tag/ Mt.
290
25. ,
Vopelius Richard
Glashüttenbesitzer und
Landtagsabgeordneter
Kgl. Steiger
Justizrath
Oberstleutnant a. D.
Fabrikdirektor
Gerichtsaktuar
Justizrath u. Notar
Forstaufseher
Gutsverwalter
Fini⸗Freiw. 8. Feldart
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97
17.3
20.
19.
20. n
id.
20.3
Reinshagen Wilh.
Simons
Schmidt v. Schwind
von der Osten
Bier
Mayer
Quartz Wilh.
Gebel Nikolaus
Ruübel Oskar
Courth Josef
Mehl Konrad
Fuchs Fritz
Braun Heiurich F
Dr. Linden ann Arzt
Gebhardt Rittmstr. 5. Chev.⸗Regt
Freiherr v. Gebsattel Oberstleutn.
von Heffels Rittmstr. *
—A Leutnant 7. Drag.-Regt.
Hessert deutnant 5. Ch v.-Regt.
Wasserfall Hauptm. 70. Inf.Regt.
Latowski Kagl. Bauinspektor
Jebens Rittmstr 7. Drag.Regt.
Weil Christian Walzenmacher
Müller Julius Kaufmann u. Fabrikant
Steyer Nikolaus Jegdhüter u. Privatförst
28. „J Petry Georg II. Lehrer
Saarbrücken, den 5. Dezember 1901.
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21.,
23.,
22.,
25.,
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74
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Oeffentliche Bekanntmachung.
Steuer⸗Veranlagung für das Steuerjahr 1902.
Auf Grund des 8 24 des Einkommensteuergesetzes vom
24. Juni 1891 (Gesetzsamml. S. 175) wird hiermit jeder
bereitsmit einem Einkommen von mehrals3000
MkveranlagteSteuerpflichtige im Kreise Saarbrücken
aufgefordert, die Steuererklärung über sein Jahreseinkommen
nach dem vorgeschriebenen Formular in der Zeit vom 4.
Januar bis einschließlich 20. Januar 1902 dem Unter—
zeichneten schriftlich oder zu Protokoll unter der Versicherung
abzugeben, daß die Angaben nach bestem Wissen und Ge—
wissen gemacht sind.
Die Versäumung der obigen Frist hat gemäß 8 30
Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes den Verlust der
gesetzlichen Rechtsmittel gegen die Einschätzung
zur Einkommensteuer für das Steuerjahr zur Folge.
Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben oder
—DD
erklärung sind im 8 66 des Einkommensteuergesetzes mit
Strafe bedroht.
Die oben bezeichneten Steuerpflichtigen sind zur Abgabe
der Steuererklärung verpflichtet, auch wenn ihnen
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Sulzbach
Saarbrücken
St. Johann
Fschbergerhof
Saarbrücken
Sulzbach
St. Johann
Schloß Halberg
Kleinblittersd.
St. Arnual
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St. Johann
Malst.Burbach
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Saarbrücken
Saargemünd
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Saargemünd
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Zweibrücken
Saarbrücken
Saarbrücken
Zweibrücken
Saarbrücken
Friedrichstha!
Saarbrücken
Kreuzwald
Püttlingen
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Forbach — —1-Saarbrücken
5 2212
Der Königliche Landrath,
von Fidler.
eine besondere Aufforderung oder ein Formular nicht zuge—
gangen ist.
Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post
ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Absenders und
deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebriefes. Mündliche
Erklärungen werden an den Werktagen des Vormittags in
dem Geschäftszimmer des Unterzeichneten, Roonstraße 7
hierselbst, zu Protokoll entgegengenommen.
Im eigenen Irteresse der Steuerpflichtigen wird dringend
angerathen, mit der protokollarischen Abgabe nicht bis auf
die letzten Tage zu warten. Erfahrungsgemäß wird dann
der Andrang sehr groß, womit für den Einzelnen ein längeres
Warten oft nicht zu vermeiden ist. Die erforderlichen Zahlen
unterlagen und Berechnungen sind ferner schon vorher zu Hause
auf besonderen Bogen zusammenzustellen und aufzurechnen.
Diese Zusammenstellung und die Beläge dazu sind mitzubringen.
Im Falle einer selbstgefertigten Deklaration wird gleich—
falls zur Vermeidung von Ruckfragen und Beanstandungen
empfohlen, die den Angaben der Steuererklärung zu Grunde
liegenden Berechnungen an der dafür im Formular be—
stiiumten Stelle (Seite 3 und 4) einzutragen. Bei erheblichen
Verschiedenheiten gegen das Vorjahr oder umfangreicheren
Erlaͤuterungen ist es jedoch besser, diese Angaben auf einer
besonderen Anlage zu machen.