Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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den Kreis Saarbrücken. —

Nr. 48
Bekanntmachungen der Zentral-Behörden.
Die Zinsscheine Reihe II Nr. 1 bis 20 zu den
Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidirten 30/0igen
Staatsanleihe von 1891 über die Zinsen für die Zeit vom
1. Oktober 1901 bis 30. September 1911 nebst Er—
neuerungsscheinen (Anweisungen auf die folgende Reihe)
werden vom 2. September 1901 ab von der Kontrolle der
Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92/94, geöffnet Vor⸗
mittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und
Festtage und der letzten drei Geschäftstage jedes Monats.
ausgereicht werden.
Die Zinsscheine sind entweder bei der Kontrolle der
Staatspapiere am Schalter in Empfang zu nehmen oder
durch die Regierungs-Hauptkassen sowie in Frankfurt
a / M durch die Kreiskasse zu beziehen. Wer die Empfang—
nahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich
oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen
Reihe berechtigenden Erneuerungsscheine (Zinsscheinanwei—
sungen) mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem
Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen
Postamte Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem
Einreicher eine nummerirte Marke als Empfangsbescheinigung,
so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche
Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Die Marke oder
Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen
Zinsscheine zurückzugeben.
Durch die Post sind die Erneuerungsscheine an die
Kontrolle nicht einzusenden.
Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten
Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Erneuerungs—
—
Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen,
sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zins—
scheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen
sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den
Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden
sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es
zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die
Erneuerungsscheine abhanden gekommen sind; in diesem
Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der
Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzialkassen
mittelst besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 12. August 1901.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Zwicker.

Montag, den 2. Dezember

—RX
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.

Der Herr Ober-Präsident hat dem Kirchenvorstande
der katholischen Pfarrgemeinde Springiersbach im Kreise
Wittlich durch Erlaß vom 3. Oktober d. Is. die Erlaubniß
ertheilt, behufs Aufbringung der Mittel für den Neubau
einer katholischen Kirche in Bengel eine Haussammlung bei
den katholischen Bewohnern der Regierungsbezirke Trier
und Koblenz in dem Zeitraum bis zum 1. Oklober 1902
durch Deputirte der genannten Gemeinde abhalten zu lassen:
Mit der Abhaltung dieser Haussammlung sind beauf—
tragt:

1. Zimmermann, Pfarrer zu Springiersbach,
2 Röhl, Gemeindevorsteher zu Bengel,
3 Raskopf Johann, Ackerer,
4 Sausen Mathias J, Ackerer zu Bengel,
5. Simon Peter, Bäcker zu Bengel,
3. Moseler Johann II, Ackerer zu Bengel,
7. Grandjean Johann, F F
8. Schäfer Peter II,
9. Sausen Johann,
10. Sausen Joseph — Pü
11. Bottel Johann,
12. Sausen Mathias J.
13. Wagner Peter,
14. Wendel Nikolaus,
15. Jakobs Mathias, F—
Trier, den 9. November 1901.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: von Hagen.

Nachweisung der an den Marktorten bezw. innerhalb der einzelnen
Lieferungsverbände des Regierungsbezirkes Trier für die Vergütung
der Lieferung von Hafer, Heu und Stroh maßgebenden Darchschnitte
der höchsten Tagespreise, einschließlich eines Aufschlages von füni
vom Hundert, für den Monat Ottober 1901.

Es find zu zahlen
für 100 Kilogr.
u Siroh
— —3
St. Johann Saarbrüden 1788 — 9 os 7 35
2Saarlouis iô 68381 8377 683
Trier, den 5. November 1901.
Der Regierungs-⸗-Präsident.
J. V.: Spring.
            
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