Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Amtliches Anzeigeblatt für

Nr. 47. Montag, den 25. November
Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden.

— —
IPOI.
i / Pr. die Erlaubniß ertheilt, bei Gelegenheit der im Früh—
jahr 1902 dort stattfindenden Pferdeausstellung eine öffent—
lichen Verloosung von Wagen, Pferden ꝛc. zu veranstalten
und die Loose — 160000 Stück zu je 1 Mark — in der
ganzen Monarchie zu vertreiben. Die Anzahl der Gewinne
beträgt 2500 im Gesammtwerthe von 70 000 Mark.
Trier, den 25. Oktober 1901.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Spring.
Nachweisung
der Varkt- und Laden-Preise im Regierungsbezirk Trier
für den Monat Oktober 1901.
Saarbrücken. St. Johann.
43
Weizen, guter Sorte.. 20 —
mittlerer 19 —
geringer 128 —
guter 17 63
mittlerer 17 —
geringer 16 —
gute 18 75
mittlerer 17 75
geringe 16 75
guter 27 —
mittlerer 16 —
geringer 15 —
Erbsen (gelbe) zum Kochen 26 25
Speises Bohnen (weiße) 26 25
Linsen.. 5 33 —
Eß⸗Kartoffeln... 5 35
Richt-Stroh.. 7 —
Krumm⸗,„ 5 88
Heu... .. 950
Rindfleisch im Großhandel 120 —
von der Keule 145
vom Bauch 121
Schweinefleisch . 160
Kalbfleisch . 140
Hammelfleisch .. 130
Speck ger. (hiefiger) 180
Eßbutter..5 240
Fier,.. 450 4.9
Weizenmehl Nr. 1, — 85
Roggenmehl, — 27
Gerstengraupen. — 70
Gerstengrütze.. — 45
Buchweizen⸗Grutze — 65
Hafergruͤtze . — 55
Hirse..... 24 — 40
Reis, Java mittlere3 50 — 50
Kaffee, Java mittlerer rohh... 310 310
gelber geb rannter..36390 3 90
Speise⸗Salz .. 536 2218 — 18
Schweine⸗Schmalz...35160 180
Trier, den 6. November 1901.
Der Regierungs-Präsident
J. V.: Spring.

Polizei⸗Verordnung,
betreffend Abänderung der Polizeiverordnung über die Einrichtung
und den Betrieb von Aufzügen (Fahrstühlen) vom 18. November 1899.
Auf Grund der 88 137 und 139 des Landesverwaltungsgefetzes
 vom 80. Juli 1883 und gemäß der 88 6,
12 und 15 des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom
11. März 1850 wird unter Zustimmung des Provinzial⸗
raths für den Umfang der Rheinprovinz Folgendes verordnet:
Der Absatz III des Paragraphen 27 der Polizeiver⸗
ordnung vom 18. November 1899 erhält folgende Fassung:
„Das Schmieren der Führungen und der Führungs⸗
theile muß vom Innern des Fahrkorbs aus, welcher
mit entsprechenden Einrichtungen zu versehen ist,
erfolgen; das Schmieren der Triebwerkstheile in
gleicher Weise in allen Fällen, wo sich unterhalb
dieser Triebwerke keine sichere Abdeckung (811
Satz 2) befindet.“
Diese Polizeiverordnung tritt am 1. Januar 1902
in Kraft.
Koblenz, den 26. Oktober 1901.
Der Ober-Präsident der Rheinprovinz.
gez.: Nasse.

Auf Grund des 8 8 der Körordnung fur die Privat—
beschäler der Rheinprovinz hat der Provinzialausschuß be—
schlossen für die Zeit vom J. Oktober 1901 bis 30. September
1904 für jeden in den ordentlichen Körterminen angekörten
Hengst eine Gebühr von 15 Mk. zu erheben; bei Nach—
körungen wird außer den Kosten des Termins — Reise—
kosten ꝛc. der Mitglieder der Körkommission — fuür jeden
angekörten Hengst eine Gebühr von 7 Mk. 50 Pf,
falls indessen bei Nachkörungen die ermäßigte Körgebuühr
zusammen mit den von dem Hengstbesitzer zu zahlenden
anderen Kosten (Reisekosten ꝛc.) den Betrag von 15 Mit.
nicht erreicht, so ist mindestens der Betrag von 15 Mk. zu
zahlen. Im Falle eines schuldhaften Versäumens des ordent—
lichen Körtermins wird dagegen die erhöhte Gebühr von
—15 Mk. erhoben.
Düfseldorf, den 31. Oktober 1901.
Der Landeshauptmann der Rheinprovinz.
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.

Der Herr Minister des Innern hat durch Erlaß vom
12. d. Mts. — IIa 8022 — dem Vereine fur Fferde—
rennen und Pferdeausstellungen in Preußen zu Köniasbera
            
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