Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Ar. 46. Montag, den 18. November
Bekanntmachungen des Königlichen Regierungs—
Präsidenten.

18601.

nicht geboten erschien, auf den Aufsichtswege einzuschreiten,
so hat derselbe dennoch in einer an mich gerichteten Ver—
fügung vom 3. dss. Mts. J. A. 15927 betont, daß er in
Zukunft in solchen Fällen, in denen eine Erwerbs- und
Wirthschafts-Genossenschaft Ueberschüsse zu einem nicht im
8 1 des Gesetzes vom J. Mai 1889 vorgesehenen gewerblichen
Zwecke verwendet, mit den ihm auf Grund des 8 79 des
Gesetzes vom Mai 1887 (8 81 in der Fassung vom Mai
1898) zustehenden Maßregeln vorgehen werde.
Ich ersuche die Herren Bürgermeister daher, über jede
ungesetzliche Verwerthung der Ueberschüsse seitens einer Ge—
nossenschaft, von welcher sie Kenntniß erlangen, thunlichst
mir unverzüglich Bericht zu erstatten.
Den Vorständen der Erwerbs- und Wirthschafts—
Genossenschaften wollen die Herren Bürgermeister von dieser
Verfügung Kenntniß geben.
Saarbrücken, den 13. November 1901.
Der Königliche Landrath,
von Fidler.

Der Beginn des nächsten Lehrganges zur Ausbildung
von Lehrschmiedemeistern an der Lehrschmiede zu Charlottenburg
 ist auf Montag, den 3. Februar 1902 festgesetzt. An—
meldungen sind zu richten an den Direktor des Instituts,
Oberroßarzt a. D. Brand zu Charlottenburg, Spreestr. 42.
Trier, den 3. November 1901.
Der Regierungs-Präsident.
zur Nedden.

Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.

Das Königliche Generalkommando 16. Armeekorps zu
Metz beschwert sich darüber, daß die von den Polizeibehörden
an die Militärbehörden zu erstattenden Anzeigen der vor—
gekommenen Typhuserkrankungen vielfach sehr verspätet er—
folgen würden.
Unter Bezugnahme auf meine Verfügung vom 18. Oktober
d. Is. Nr. 8854 ersuche ich die Herren Bürgermeister, die
an die Militärbehörden zu erstattenden Typhusanzeigen stets
sofort abzusenden.
Saarbrücken, den 12. November 1901.
Der Königliche Landrath.
von Fidler.

Der in Aquidanana (Matto Grosso) in Brasilien als
Auswanderungsagent thätige Carlos Rottenberger hat sich
unter verlockenden Vorspiegelungen an auswanderungslustige
Personen in Deutschland gewandt, um sie zur Auswanderung
aach Brasilien zu bestimmen. Nach einer aus zuverlässiger
Quelle stammenden Mittheilung muß dem Rottenberger milt
dem grötzten Mißtrauen begegnet werden, es erscheint daher
angebracht, vor einer derartigen Auswanderung zu warnen.
Saarbrücken, den 14. November 1901.
Der Königliche Landrath,
von Fidler

Der Herr Minister für Handel und Gewerbe hat durch
Erlaß vom 22. Oktober d. Is, III. a 7508 bestimmt, daß
die für die Ausstellung von Wandergewerbescheinen, Legi—
timationskarten, Gewerbelegitimationskarten und Erlaubnißscheinen
 (45 42 b der Gewerbeordnung) zuständigen Behörden
diese Scheine fortan bei ihrer Ausfertigung neben der hand—
schriftlich zu vollziehenden Unterschrift mit ihrem Dienststempel
zu versehen haben. Die Herren Bürgermeister ersuche ich
in Zukunft hiernach zu verfahren.
Saarbrücken, den 12. November 1901.
Der Königliche Landrath,
J. A.:
von Uklanski, Regierungs-Assessor.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Der am 28. März 1885 zu Altenseelbach geborene
Zwangszögling Alfred Krämer aus Dermbach ist am 9. d.
Mts. aus der Königlichen Erziehungsanstalt St. Martin
entwichen.
Größe 1,45 m. Kennzeichen: Tätowiert l. Unterarm:
Anker und A. K. l. Hand: Turnerzeichen r. Unterarm:
A. K. l. Mittelsinger: Ring.
Es wird erlucht, auf den Zögling zu fahnden, denselben
im Betretungsfalle zu verhaften und an die hiesige Anstalt
abzuliefern.
Boppard, den 9. November 1901.
Der Direktor der Königl. Erziehungsanstalt St. Martin.
Philler.

Es ist verschiedentlich darüuber Klage geführt worden,
daß Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften ihre Ueber—
schüsse zu Zwecken verwenden, die nicht den stalutarischen
und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Wenngleich es
bei den bisherigen zur Kenntniß des Herrn Regierungs—
Präfsidenten zu Trier gekommenen derartigen Verwendungen
            
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