Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

9J

84.
Zuwiderhandlungen werden, sofern nicht nach anderen
gesetzuchen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist,
gemaͤß 8 66 und 8 67 des Reichsviehseuchengesetzes mit
Geldftrafe bis zu 160 Mark oder Haft bestraft.
85.
Diese Anordnung tritt sofort in Kraft. Gleichzeitig
tritt die Anordnung vom 6. Dezember 1896 — Amtsblatt
S. 485 — außer Kraft.
Die Bestimmungen meiner landespolizeilichen Anordnung
vom 19. März d. Is. — Amtsblatt S. 133 ff. — werden
durch diese Anordnung nicht berührt.
86.
Die Aufhebung dieser Anordnung wird erfolgen, sobald
die im Eingange bezeichnete Seuchengefahr beseitigt ist.
Trier, den 23. Oktober 1901.
Der Regierungs-Präsident.
zur Nedden.

Bekanntmachung.
Nachdem unter dem Schweinebestande des Hüttenarbeiters
Karl Hartmann zu Schaafbrücke verschiedene Symptome der
Schweineseuche kanstantirt worden sind, wird über das
Gehöft des p. Hartmann hiermit die Stallsperre verhängt.
Brebach, den 6. November 1901.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister.
Fritffch.
Unter dem Rindviehbestande des Johann Stein und
Wittwe Franz Mathis zu Püttlingen ist die Maul⸗ und
Klauenseuche sestgestellt, infolge dessen über das Gehöft des⸗
selben die Sperre verhängt worden ist.
Püttlingen, den 5. November 1901.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Vickard.

Saarbrücken, den 11. November 1901
Der Königliche Landrath, von Fidler.

Die Herren Bürgermeister wollen dafür Sorge tragen,
daß diese zur Abwehr der Maul. und Klauenseuche wichtige
Vorschrift überall zur Keuntniß der Betheiligten kommt,
namentlich auch den Viehhändlern bekannt wird.
Saarbrücken, den 7. November 1901.
Der Königliche Landrath,
von Fidler.

7 7 7
Deffentlicher Anzeiger.
Bekanntmachung.
Die Gemeinde Völt lingen beabsichtigt auf den Parzellen
478 / 134 2c., Flur 9, Bann Völklingen
die Ofenanlage ihrer Gasanstalt
zu vergrößern.
Dieses Unternehmen wird hiermit in Gemäßheit des 8 17 der
Gewerbeordnung und der 88 34 ff. der Ministerial-Anweisung vom
9. August 1899 mit der Aufforderung zur allgemeinen Kenntniß gebracht,
etwaige Einwendungen binnen 14 Tagen schriftlich in zweifacher Aus⸗
fertigung oder zu Protokoll bei dem Unterzeichneten anzubringen.
Zeichnungen und Beschreibungen liegen in meiner Amtsstube
während der Dienststunden offen.
Die Widerspruchsfrist nimmt ihren Anfang mit dem Tage, an
welchem die diese Bekanntmachung enthaltende Nummer des „Saarbrücker
Kreisblattes“ ausgegeben wird.
zach Ablauf. dieser Frist können Einwendungen nicht mehr erhoben
werden.
Zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen
habe ich Termin auf
Dienstag, den 26. November 1901, Vormittags 10 Uhr,
in meiner Amtsstube anberaumt. Ich bemerke noch ausdrücklich, daß im
Falle des Ausbleibens der Unternehmerin oder der Widersprechenden gleich;
wohl mit der Erörterung der Einwendungen vorgegangen werden wird
Vöolklingen a. d. Saar, den 4. November 1901.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Stinr m or.

Die österreichisch- ungarische Botschaft zu Berlin hat
zur Sprache gebracht, daß von in Preußen wohnhaften
OHesterreichern, die hier um ihre Naturalisation nachsuchen,
Seitens einiger Polizeibehörden Dispositionsfähigkeits-Zeugnisse
 ihrer Heimathsbehörden verlangt worden seien, die von
den letzteren nach den in Oesterreich geltenden gesetzlichen
pp. Vorschriften nicht ertheilt werden köͤnnten. Die Botschaft
stellt gleichzeitig zur Erwägung, ob von der Beibringung
derartiger Zeugnisse nicht etwa Abstand genommen werden
könnte.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, mir bis zum
20. d. Mis. anzuzeigen, ob derartige Dispofsitionsfähigkeits—
zeugnisse dort verlangt worden sind.
Fehlanzeige ist nicht erforderlich.
Saarbrücken, den 7, November 1901.
Der Königliche Landrath,
J. A.:
von Uklanski, Regierungs-⸗Assessor.

60
Wie aus den Berichten (s. Broschüre) ersichtlich, empfehlen viele Professoren und
Derzte selt Jahrzehnten bel Verdauungsstörungen, Verstopfung und deren Folgezuständen,
Kopfschmerzen, Biutandrang, Appetitlosigkeit, sowie bei Hämorrhotdallelden die
w
Anothelker — h Pp s
* 5 —2
Richd. Brandt's —XV— en. 2
Erhältlich à Schachtel Mk. 1.— in den Apotheken. Bestaudtheile find: Ertract von Silge
1,8 gr. Moschusgarbe, Absynth, Aloe je Igr. Bitterklee, Gentiau je o, gr., dazu Wentlan⸗
und Bitterkleepulver in gleichen Theilen und im Quantum um daraus so Pillen im Gewicht
 von 0,12 gr. herzustellen.

Bekanntmachnungen anderer Behörden.
In Gemäßheit einer Verfügung des Herrn Regierungs—
Präsidenten vom 25. d. Mts. ( A. 15676) machen wir
auf „Schureys-Dorfkalender“ (Verlag von Trowitzch und
Sohn in Berlin) zur Anschaffung für Schülerbibliotheken
aufmerksam.
Saarbrücken, den 29. Oktober 1901.
Königliche Kreisschulinspektion J und II.
Ewald. Mylius.
Redaktion des nicht-amtlichen Thbeils. Druck und Verlaa von Gebrüder Sofer in Saarbrücken.

Wein⸗ u. Speisekarten
ts vorrätig bei
Gobr. HAofor
Saarbrücken.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.