Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Der zum italienischen Konsul für die Regierungsbezirke
Koblenz und Trier mit dem Amtssitze in Saarbrücken er⸗
nannte Kaufmann Paul Röchling in Saagrbrücken ist zufolge
Erlasses des Herrn Ministers der auswärtigen Ungelegenheiten
vom 25. v. Mts. es in dieser Amtseigenschaft aner⸗
kannt und zugelassen worden.
Trier, den 9. Oktober 1901.
Der Regierungs-Präsident.
zur Nedden.

Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Die Vertheilung von Belohnungen aus der Friedrich-Wilhelm-Prämienstiftung
 für Volksschullehrer betreffend.
Auf Grund der Satzungen der Friedrich-Wilhelm-Prä⸗
mienstiftung für Volksschullehrer des Regierungsbezirks Trier
vom 10. Juni 1857 (Amtsblatt Nr. 46) sind den nach—
stehend benannten Lehrern und Lehrerinnen für langiährige
und erfolgreiche treue Antsführung Belohnungen von je
60 Mark für das Jahr 1901 gewährt und an dem heutigen
Tage, dem Geburtstage Sr. Majestaͤt des hochseligen Königs
Friedrich Wilhelm des IY., zur Erinnerung an die Veran—
lassung der Stiftung die Zuerkennungs⸗Urkunden ausge⸗
fertigt worden.
Kreis Saarbrücken:
Schwarz Wilh, Lehrer in Völklingen,
Müller Peter, F „ F
Fiseni Magdalena, Lehrerin in Dudweiler,
Stkwarz Wilh., Lehrer in St. Arnual,
Werth Klara, Lehrerin in Dudweiler.
Trier, den 15. Oktober 1901.

Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.
Der Herr Minister für Handel und Gewerbe hat durch
Erlaß vom 16. September 1901 — J., 63311 — den Preis
für die den vormals Nassau-Saarbrückenschen und Leyenschen
Landgemeinden seitens der staatlichen Steinkohlenbergwerke
des Bergweirks-Direktions-Bezirkes Saarbrücken jährlich zu
verabfolgenden Gemeindebedarfskohlen — 1650 k8 für
jeden Haushalt und 25 k8 für je volle 25 a Land —
für alle Absatzstellen gleichmäßig auf (8,40 Mt.) acht Mark
40 Pfennig fuͤr die Tonne für die Zeit vom 1. April 1902
bis 31. März 1908 festgesetzt.
Die Farben der Ausweißscheine sind:
für das Etatsjahr 1902 — grau,
w 1903 — roth,
1904 — weiß,
1905 — blau,
1906 — grün und
19807 gelb.
Mit Beginn des Etatsjahres 1902 müssen die für das
jeweilige Etatsjahr fälligen Gemeindebedarfskohlen nicht
mehr wie bisher bis einschließlich 15. März, sondern bis
einschließlich 14. März bei Verlust des Anrechtes auf die
Kohlen entnommen werden. Die Herren Bürgermeister
mache ich auf diese Bestimmung besonders aufmerksam und
ersuche ich dieselben, für möglichste Verbreitung Sorge tragen
zu wollen.
Saarbrücken,

den 22. Oktober 1901.
Der Königliche Landrath,
von Fidler.

Zufolge Ministerial-Erlafses vom 5. Oktober d. Is.
sollen künflig die auf Grund des Reichsgesetzes vom 23.
Mai 1895 (K.⸗G.-Bl. S. 237) bewilligten Veteranenbeihülfen
den im Voraus zahlbaren Unterstützungen beigezählt werden,
flͤr welche die Zahlung im Postanweisungsverkehr an die
Empfänger auf deren schriftlichen Antrag versuchsweise durch
den Erlaß vom 30. August 1900 (M.⸗Bl. S. 246) zugelassen
worden ist. Die diesbezüglichen Anträge der Empfangs⸗
berechtigten haben nach untenstehendem Muster zu erfolgen.
Hierbei mache ich darauf aufmerksam, daß nach dem
Minisiterial-Erlasse vom 17. April 1897 (M.Bl. S. 89)
die Veteranenbeihülfen durch die Reichspost unter Anwendung
des Vermerks „Militaria“ portofrei befördert werden. Die
Portofreiheit erstreckt sich indessen nicht auf die Sendungen
an Empfänger im Oris- und Landbestellbezirke des Aufgabe—
Postorts.
Die Gemeindekassen weise ich an, bei Auszahlung der
Veteranenbeihülfen im Postanweisungsverkehr von dieser
Einrichtung Gebrauch zu machen.
Saarbrücken, den 29. Oktober 1901.
Der Königliche Landrath,
J. A.:
von Uklanski, Regierungs-Assessor.

Muster.
Ich beantrage, die mir aus Reichsfonds bewilligte
Veteranenbeihülfe von monatlich 10 Mark an mich im Post⸗
anweisungsverkehr zum 1. jedes Monats zu zahlen.
Die Zusendung und Aushändigung des Geldes soll
auf meine Gefahr und sofern dies nicht unter Anwendung
des Vermerks „Militaria“ portofrei erfolgt, auch auf
meine Kosten geschehen. Auf eine besondere Benach⸗
richtigung von der Absendung des Geldes verzichte ich.
Dagegen verpflichte ich mich:
der zahlenden Kasse von jedem Wechsel meinez Wohn⸗
fitzes rechtzeitig Anzeige zu erstatten, widrigenfalls jene
Kasse berechtigt ist, die Zusendung mittelst Post⸗
anweisung einzustellen;
die mittelst Postanweisung erhaltenen Beträge entweder
selbst im Quittungsbuch in die Spalte „Geldbetrag“
der Zahlungsordnung einzutragen oder deren Ein—
tragung von dem die vorgedruckte Verhandlung mil
mir aufnehmenden Beamten nach Maßgabe der An—
gaben auf dem Umschlage des Quittungsbuches be—
wirken zu lassen;
das Quittungsbuch der Zahlstelle bei einem Wechsel
des Wohnsitzes und halbjährlich im September und
März jedes Jahres nach Aufuahme und Vollziehung
der dorgedruckten Verhandlung einzureichen. Mir ist
bekannt, daß die Absendung der nächsten Monatsrate
vorläufig unterbleibt oder die Zusendung mittelst Post—
anweisung nicht weiter erfolgt, wenn ich die Bedingung
nicht erfülle.

Rufs und Familienname: 4
Militärischer Dienstgrad: —
Bezeichnung des Truppentheils, dem
der Veteran zuletzt angehört hat: —
Genane Adresse: αααααα
Ort. Straße, Haus⸗Nr., Stock, Logiswirth.)

—190
            
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