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Stand
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15. 9.
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fiz.
15.,
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Pott
Meißner
von Piddol
Puhl
Schmidt Peter
Bacus M.
Brossart Ludwig
Dr. Lièvin W.
Huppert Jakob, Sohr
von Johann
Ruer Wilhelm
Dr. Henßen
Förster
Eisenbahn-Stationsvorst.
Händler und Pferdeknecht
Kgl Hegemeister a. D.
Mechaniker
Arzt
172
173
14. 9. 1901.
ib. 9. 1001.
20. 9.
Ackerer
Landgerichtsdirektor
Arzt
174
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180
181
182
188
184
185
186
D
21.,
Pasel Curt Kgl. Bergreferendar
Metz Oskar Apotheker
Schell Walther Student
„„Neifeind VRdolf Landmessereleve
22., Krüger August Amtsgerichtssekretär
„„Moahyer Karl Reg.⸗Supernumerar
24., Otten August Bahnmeister
25. „ Schröder Paul Gastwirth
„„Mengelkoch Kgl. Förster
—A Oberleutnant 70. Inf. R.
Riß Karl Kgl. Fahrsteiger
30. 9. Rechkemmer Bergmann
Volz Kgl. Obersteiger
Saarbrücken, den 4. Oktober 1901.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung.
Die gemäß 8 8 der Polizei-Verordnung vom 22. April
1876 für den Betrieb der Dampfschiffahrt auf der kanalisierten
Saar erforderliche Erlaubnis des Herr Regierungs⸗-Präsidenten
in Trier wird der Firma Gebruͤder Weber in Köln für das
Dampfschiff „Köln“ unter den nächfolgenden Bedingungen
und unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs eriheilt:
1. Die Fahrgeschwindigkeit darf 12 kmä in der Stunde
nicht überschreiten.
Beim Vorbeifahren an anderen Schiffen, an Bade—
anstalten, an in der Ausführung begriffenen Brücken,
im Flusse oder an den Ufern, Engstellen des Flusses
oder sonstigen durch eine rote Flagge kenntlich gemachten
Plätzen muß die Geschwindigkeit des Schiffes bereits in
solcher Entfernung vor und bis zu solcher Entfernung
hinter den begegnenden Schiffen ꝛc. soweit ermäßigt
seden daß Gefahren durch Wellenschlag ausgeschlossen
ind.
Das Dampfschiff hat andern Schiffen stets nach der
vom Leinpfad abgelegenen Seite auszuweichen.
Vor dem Begegnen von andern Schiffen ꝛc. hat das
Dampfschiff laut mit der Glocke anzuschlagen.
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Geislautern
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Malst.⸗Burbach
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Sonnenberg
Hilschbach
Saarbrücken
Heilstätte
Sonnenberg
Göttelborn
Püttlingen
St. Johann
Göttelborn
Saarbrücken
Malst.Burback
St. Johann
Heusweiler
Holz
Saarbrücken
Göttelborn
Bildstock
von der Heydt
1— 2—-21—-Der
Königliche Landrath,
von Fidler
— 1—
Bei Nachtzeit hat das Dumpflschiff nicht nur die nach
8 5 der Polizei-Verordnung vom 22. April 1876
erforderliche weiße Laterne am Bugspriet, sondern noch
zwei Positionslaternen und zwar eine grüne am Steuer,
eine rote am Back⸗Bord zu führen.
Für regelmäßige Personen⸗Fahrten etwa einzurichtende
Fahrpläne, sowie die Personen⸗Tarife sind vor In—⸗
krafttretung dem Herrn Regierungspräsidenten in Trier
zur Genehmigung vorzulegen.
St. Johann, a/Saar, den 25. September 1901.
Die Königliche Wasserbauinspektion.
Die Seminarlehrerin a. D. Pauline Herber in Boppard
beabsichtigt, einen zweiten Hauswirthschaftlichen Lehrgang
für Volksschullehrerinnen vom 15. Januar bis 15. März
k. Is. in Boppard abzuhalten. Die Kosten für Wohnung,
Verpflegung und Unterricht stellen sich für die einzelne Theil⸗
nehmerin auf 180 Mk. Wenn erforderlich, kann eine Unter⸗
stützung gewährt werden.
Etwaige Bewerberinnen wollen sich bis zum J. November
d. Is. hierselbst melden.
Saäarbrücken, den 5. Oktober 1901.
Königliche Kreisschulinspektion J und II.
Ewald. Mylius.