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Deffentlicher Anzeiger.
Bekanntmachung.
Die FlaschenfabrikWagner & Korn in Louisenthal beabsichtigt
auf ihrem Grundstücke in Louisenthal, Flur 26, die Vergrößerung eines
Wannenofens Nr. 2
vorzunehmen.
Dieses Unternehmen wird hiermit in Gemäßheit des 8 17 der
Gewerbeordnung und der 88 34 ff. der Ministerial-Anweisung vom
9. August 1899 mit der Aufforderung zur allgemeinen Kenntniß ge—
bracht, etwaige Einwendungen binnen 14 Tagen schriftlich in zweifacher
Ausfertigung oder zu Protokoll bei dem Unterzeichneten anzubringen.
Zeichnungen und Beschreibungen liegen in meiner Amtsstube
während der Dienststunden offen.
Die Widerspruchsfrist nimmt ihren Anfang mit dem Tage, an
welchem die diese Bekanntmachung enthaltende Nummer des „Saar—
brücker Kreisblattes“ ausgegeben wird.
Nach Ablauf dieser Frist können Einwendungen nicht mehr erhoben
werden.
Zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen
habe ich Termin auf
Dienstag, den 1. Okltober 1901, Vormittags 10 Uhr.
in meiner Amtsstube anberaumt. Ich bemerke noch ausdrücklich, daß
im Falle des Ausbleibens der Unternehmer oder der Widersprechenden gleich—
wohl mit der Erörterung der Einwendungen vorgegangen werden wird.
Völklingen a. d. Saar, den 9. September 1901.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
Stiu rimer.
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Bekanntmachung.
Die Firma J. Th. Köhl Söhne zu Quierschied beabsichtigt
innerhalb des Hüttenterrains Gemeindebann Quierschied den
Wannenofen
umzubauen. Dieses Unternehmen wird hiermit in Gemäßheit des 817
der Gewerbe-Ordnung und der 88 34 ff. der Ministerial-Anweisung
vom 19. Juli 1884 mit der Aufforderung zur allgemeinen Kenntniß
zebracht, etwaige Einwendungen binnen 14 Tagen schriftlich in zwei—
facher Ausfertigung oder zu Protokoll bei dem Unterzeichneten an—
zubringen. Zeichnungen und Beschreibungen liegen in meiner Amtsstube
während der Dienststunden zur Einsicht offen. Die Widerspruchsfrift
nimmt ihren Anfang mit dem Tage, an welchem die diese Bekanntmachung
enthaltende Nummer des „Saarbrücker Kreisblattes“ ausgegeben wirt
und ist für alle Einwendungen, welche nicht auf privatrechtlichen Titeln
beruhen, präklusivisch; es können daher nach Ablauf dieser Frist Ein—
wendungen nicht mehr angebracht werden. Zur mündlichen Erörterung
der rechtzeitig erhobenen Einwendungen habe ich Termin auf
Donnerstag, den 3. Oltober 1801, Vormittags 11 Uhr,
in meiner Amtsstube anberaumt. Ich bemerke noch ausdrücklich, daß
im Falle des Ausbleibens des Unternehmers oder der Widersprechenden
gleichwohl mit der Erörterung der Einwendungen vorgegangen
werden wird.
Heusweiler, den 9. September 1901.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
01GOsS.
Bekanntmachung.
Der Kanzlist August Johaun Heck zu Malstatt⸗Burbach
beabsichtigt auf seinem Grundstücke in Elarenthal, Flur 8, Parzelle
Nr. 2365180 eine
Ziegelei mit Brennofsen
zu erhauen. Dieses Unternehmen wird hiermit in Gemäßheit des 8 17
der Gewer“ nung und der zur Ausführung derselben ergangenen
ministeriellen Anweisung vom 9. August 1899 mit der Aufforderung zur
zffentlichen Kenntniß gebracht, etwaige Einwendungen binnen 14 Tagen
schriftlich in zweifacher Ausfertigung oder zu Vrotokoll bei dem
Unterzeichneten anzubringen.
Zeichnungen und Beschreibungen liegen auf dem Bürgermeisteramt
während der Dienststunden zur Einsicht offen.
Die Einspruchsfrist nimmt ihren Anfang mit Ablauf des Tages
an welchem die diese Bekanntmachung enthaltende Nummer des „Saar—
brücker Kreisblattes“ ausgegegeben wird und ist für alle Einwendungen,
welche nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen, präklusivisch, sodaß
Ablauf dieser Frist Einwendungen nicht mehr erhoben werden
können.
Zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen
habe ich Termin auf m
Freitag, den 4. Oktober 1901, Vormittags 10 Uhr,
in meiner Amtsstube anberaumt. Ich bemerke noch ausdrücklich, daß
im Falle des Ausbleibens des Unternehmers oder der Widersprechenden
gleichwohl mit der Erörterung der Einwendungen vorgegangen
werden wird.
Gersweiler, den 11. September 1901.
—*
Der Bürgermeister,
J. V.: Der Beigeordnete Seuauss.
In dem Verfahren zur Feststellung der Entschädigungen
für die zur Erweiterung des Bahnhofes Schleifmühle in
Gemäßheit des Planfeststellungsbeschlusses des Bezirksausschusses zu
Trier vom 20. Dezember 1900 B. A. 2686 auf dem Gemeindebanne
von Malstatt-Burbach zu enteignenden Grundstücke habe ich als
Kommissar des Herrn Regierungs-Präsidenten zu Crier zur Ver—
handlung mit den Betheiligten
Termin an Ort und Stelle
auf Miitwoch, den 2. Oktober d. Is. 9 Uhr Vormittags,
anberaumt, wozu alle Personen, welche ihre Betheiligung an der vor—
bezeichneten Angelegenheit darzuthun vermögen, behufs Wahrnehmung
ihrer Rechte hiermit vorgeladen werden unter der Verwarnung, daß
bei ihrem Ausbleiben ohne ihr Zuthun die Entschädigung festgestellt und
wegen Auszahlung oder Hinterlegung derselben verfügt werden wird
Die Begehung beginnt vom Bahnhof Schleifmühle aus.
Saarbrücken, den 14. September 1901.
Der Regierungs-Kommissar,
FIAMIC.
Hanffellen⸗ Hersteae⸗ Ag zu Jüttlingen.
Am Freitao November 1901, Vor—⸗
mittags NRAUne, bvbee Wohnung des Gast—
wirthes Jalcoh Baldes (Münchener Kindl) zu
Püttlingen
läßt die Zivilgemeinde Püttlingen durch den unterzeichneten
Notar 15 der im Ismert, an der Pickardstraße neu—
gebildeten 36 Baustellen öffentlich meistbietend auf
Eigenthum versteigern.
Die Baustellen liegen mitten im Orte Püttlingen in der
Nähe des Bürgermeisterei-Gebäudes an der dort neu aus—⸗
gelegten Straße. 46
Völklingen, den 12. September 1901.
Der õnigliche Notar:
Henrich, Justizrath.
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Redaktion des nicht⸗amtlichen Theils. Druck und Verlag von Gebrü der Hofer in Saarbrücken.