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b) der Kopf zwischen dem Hinterhauptbeine und dem
ersten Halswirbel (im Genick) senkrecht zur Wirbelsäule;
) die Fuße im ersten (unteren) Gelenke der Fußwurzeln
über dem sogenannten Schienbeine;
die Organe der Brust⸗, Bauch- und Backenhöhle mit
den anhaftenden Fettpolstern (Herz⸗ und Mittelfett)
jedoch mit Ausnahme der Fleisch- und Talgnieren,
welche mitzuwiegen sind;
die an der Wirbelsäule und in dem vorderen Theile
der Brusthöhle gelegenen Blutgefäße mit den an—
haftenden Geweben, sowie der Luftröhre und des sehnigen
Theiles des Zwerchfelles;
das Rückenmark;
der Penis (Ziemer) und die Hoden, jedoch ohne das
sogenannte Sackfett bei den männlichen Rindern; das
Füter und Voreuter bei Kühen und über die Hälfte
—XX
2. bei den Kälbern.
a) das Fell nebst den Füßen im unteren Gelenke der Fuß—
wurzel;
der Kopf zwischen dem Hinterhauptbeine und ersten Hals⸗
wirbel (im Genick);
die Eingeweide der Brust⸗, Bauch- und Backenhöhle mit
Ausnahme der Nieren;
I) der Nabel und bei männlichen Kälbern die äußeren
Geschlechtsorgane.
3. bei dem Schafvieh.
a) das Fell nebst den Füßen im unteren Gelenke der Fuß
wurzel;
der Kopf zwischen dem Hinterhauptbeine und dem ersten
Halswirbel;
d) die Eingeweide der Brust-, Bauch⸗ und Backenhöhle
mit Ausnahme der Nieren;
I) bei Widdern und Hammeln die äußeren Geschlechtstheile,
bei Mutterschafen die Euter.
4. bei den Schweinen.
a) die Eingeweide der Brust-, Bauch- und Backenhöhle nebst
Zunge Luftröhre und Schlund, jedoch mit Ausnahme
der Rieren und des Schmeeres-Flohmen, Liesen;
M bei männlichen Schweinen die äußeren Geschlechtstheile.
Die Gewichtsermittelung hat bei den Rindern in ganzen,
halben oder viertel, bei Kälbern und dem Schaspviehe in ganzen
ind bei Schweinen in ganzen oder halben Thieren zu erfolgen.
Erfolgt die Feststellung des Schlachtgewichts bei den
Rindern innerhalb 12 und bei den andern Schlachtthieren
innerhalb 3 Stunden nach dem Schlachten, so ist von jedem
angefangenen Centner — 50 kKg — 1Pfund — Kg als sogen.
Warmgewicht in Abzug zu bringen.
Fur jede Schlachtgewichtswägung ist auf Verlangen ein
Waageschein auszustellen, auf welchem die Bezeichnung
„Schlachtgewicht“ angegeben sein muß.
d
Bekanntmachung.
Durch Beschluß des Gemeinderathes von Fischbach vom
30. August dieses Jahres ist die Straßen⸗ und Bauflucht⸗
dinie eines Theiles der Straße von Fischbach nach Rußhütte
ind zwar zwischen den Parzellennummern 91 bis einschließlich
242113 und Nummer 7 bis einschließlich Nummer 52 der
Flur 1 in Gemäßheit des Gesetzes vom 3. Juli 1876, festgesetzt
worden.
Die diesbezüglichen Pläne sind auf Grund des 87 des
ritirten Gesetzes während 4 Wochen und zwar vom 10. Sep⸗
tember bis einschließlich den 8. Oktober 1901 zur Einsicht
der Betheiligten bei dem Gemeindevorsteher Herrn Peter
Jung zu Fischbach offen gelegt.
Einwendungen gegen den Plan sind innerhalb obiger
Auslegungsfrist bei dem unterzeichneten Bürgermeister anzu—
bringen.
Dudweiler, den 2. September 1901.
Der Bürgermeister,
Petermann.
Auszug aus der Vakanzenliste für
Militär⸗Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) Laufende Nummer. 2) Die Vacanz tritt ein: wann? wo?
bei welcher Behörde? 83) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be—
eichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden.
5) Dauer der etwa der Anstellung vorangehenden Probezeit.
6) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kündignng erfolgt.
7) Betrag der zu bestellenden Kaution und ob dieselbe durch Ge—
haͤltsabzüge gedeckt werden kaun. 8) Einkommen der Stelle.
599 Ob Aussicht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen.
3. 2) 1. Januar 1902, Brebach (Saar), Bürgermeister⸗
imt, 39)2 Amissekretäre, 4) praktische Vorbildung im
Bureaudienste, schöne und gewandte Handschrift, Sicherheit
in der Rechtschreibung, sowie des Expedition⸗ und Registratur—
dienstes und Gewandtheit in polizeilichen Vernehmungen,
5) 6 Monate, 6) auf Kundigung nach bestandener Prüfung,
79 — 8) 1206 Mek. Anfangsgehalt, von 8 zu 8 Jahren
Alterszuͤlagen von je 100 Mk., sowie 120 Mk. Mieths—
entschädigung, 9) —, 10) die Stelle ist pensionsberechtigt,
die Militärdiensizeit kommt nicht in Anrechnung; Gesuche
nebst Lebenslauf, beglaubigte Zeugnißabschriften, Gesundheits⸗
attest und Zivilversorgungsschein sind bis zum 1. Oktober
1901 einzusenden.
4. 3) 1. Oktober 1901, Cöln, Coln⸗Bonner Kreisbahnen,
3) StationsAssistent, 4) körperliche und geistige Gesundheit
und die Befähigung, sich die erforderlichen Kenntnisse im
Tisenbahnstations⸗ ünd Abfertigungsdienst in Kürze anzu—
eignen, 5) —, 6) auf 1monatige Kündigung, 7) 1000 Mk.,
event. durch Gehaltsabzuüge zu decken, 8) 90 Mk. monatlich
ind 10 Mt. Kleidergeld monatlich, 9) ja, bis 1200 Mk. in
2 Jahren, 10) die Stelle ist pensionsberechtigt, die Militaͤr⸗
dienstzeit kommt nicht in Anrechnung.
5. 2) sofort bezw. 1. November 1901, Rheydt Gezirk
Düsseldorf), Burgermeisteramt, 3) 2 Bureaugehilfen, 4) Ge⸗
sundheit, gute Handschrift und Befähigung, die erforderlichen
Kenntnisse im Verwaltungsbureaudienst sich in Kürze anzu⸗
eignen, 8) 3 Monate bezw. bis zur nächsten Etatsberathung,
5) auf gegenseitige 8 monatige Kündigung, ), — 8) je
300 Mt. jahrlich, steigend alljaͤhrlich um 100 Mk., bis zum
dʒöchstgehalt von 1400 Mk., 9 in späteren Jahren ist das
sufrücken in eine Assistentenstelle nicht ausgeschlossen, 10) die
Slelle ist pensionsberechtigt mit Hinterbliebenenversorgung;
bei der Pensionierung erfolgt event. Anrechnung der Militär⸗
dienstzeit nach Vereinbarung.
Saarbrücken, den 9. September 1901.
Der Königliche Landrath, von Fidler.
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Jodaksion des en Fhbeils Druck und Verlaa von Gebrüder 8 Sfer in Saarbrücken