Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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südlichen Chile abgeschlossen. Seinem Unternehmen muß
zuverlässigen Nachrichten zufolge mit dem größten Mißtrauen
zZegegnel werden. Gleiche Vorsicht ist gegenüber einem in
Paris gedruckten Flugblatt geboten, durch das in Deutschland
wohnende Landwirthschaft treibende Personen zur Aus—
wanderung nach Chiele veranlaßt werden sollen.
Ich warne hiermit öffentlich vor einer unüberlegten
Auswanderung nach Chile.
Saarbrücken, den 22. August 1901.
Der Königliche Landrath,
von Fidler

Auszug aus der Vakanzenliste für
Militär⸗Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) Laufende Nummer. 2) Die Vacanz tritt ein: wann? wot
bei welcher Behörde? 3) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Be⸗
zeichnung der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden.
5) Dauer der etwa der, Anstellung vorangehenden Probezeit.
6) Ob die Anstellung auf Lebenszeit oder auf Kündignng erfolgt.
7)j Betrag der zu bestellenden Kaution und ob dieselbe durch Ge—
haältsabzüge gedeckt werden kann. 8) Einkommen der Stelle.
b) Ob Aussicht auf Verbesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen.
1. Msofort, Andernach, Königl. Amtsgericht, 3) Kanzlei⸗
zehülfe, 4) schöne, flotte Handschrift, 5) —, 6) auf jeder—⸗
Jeitigen Widerruf, 7) —, 8) etwa 80 Mk. monatlich, 9) ja.
2. 2) sofort, Trier, Bürgermeisteramt, 3) Polizeisergeant,
M Energie, Nüchternheit, gute Führung, genügende Schul⸗
enntnisse, welche zur Erstattung eines vollständigen schrift—
lichen Berichts befähigen, sowie körperliche Rüstigleit; Alter
aicht unter 25 Jahren, 5) 6 Monate, 6) nach bestandener
Probezeit auf 3monatige Kündigung, 7) —, 8) 1200 Mtk.
AÄnfangsgehalt jährlich und 100 Mk. für Beschaffung der
Dienstkleidung, 9) ja, das Gehalt steigt alle 3 Jahre um
30 Mk. bis zum Höchstbetrage von 2000 Mk., 10) die
Stelle ist penfionsberechtigt, die Militärdienstzeit kommt bei
der Penfionierung in Anrechnung
3. 2) 1. November 1901, wird bei der Einberufung
bestimmt, Kaiserl. Ober-Postdirektion Koblenz, 8) Land—
briefträger, 4) Elementarschulkenntnisse und körperliche Rüstig—
keit, 53) 6 Monate, 6) auf 3 monatige Kündigung, 7) —, 8)
700 Mk. Gehalt jährlich und der gesetzliche Wohnungsgeld⸗
zuschuß, und unter Umftänden Theuerungszulage, 9) ja.
Saarbrücken, den 26. August 1901.
Der Königliche Landrath, von Fidler.
— —— — — ——— —
Deffentlicher Anzeiger.
Bekanntmachung.
Der Metzgermeister Karl Spielmann zu Ludweiler beabsichtigt
ruf seinem hierselbst belegenen Grundstücke Flur 15 Parzelle Nr. 246
247 und 248 ein
Schlachtbhaus

Im Auftrage der Landwirthschaftskammer in Königs—
berg begiebt fich der bei derselben beschäftige Gutsbesitzer
Grinda von dort Anfang nächster Woche in die Rheinprovinz,
am solche Arbeiterfamilien, welche früher von Ostpreußen
nach dem Westen gezogen und jetzt in ihre Heimath zurück—
zukehren gewillt sind, anzuwerben und zurückzuführen.
Der Herr Oberpräsident der Provinz Ostpreußen wünscht,
daß dem Grinda bei der Ausführung seines Auftrags keine
Schwierigkeiten bereitet werden.
Saarbrücken, den 24. August 1901.
Der Königliche Landrath,
von Fidler.

Ich mache auf den in Nr. 11/,12 der „Korrespondenz
der Landwirthschaftskammer für die Rheinprovinz und des
landwirthschaftlichen Vereins für Rheinpreußen“ vom 83. d.
Mis. veroffentlichten Aufsatz „Ueber Futternoth und Vieh—
haltung“, welcher auch in Nr. 33 des Trierischen Landboten
bom 16. d. Mis. abgedruckt ist, aufmerksam. Besonders
angezeigt erscheint gegenwärtig die thunlichste Ergänzung der
Fultervorräthe. Etwaige Anträge auf Nutzung von Futter⸗
ub aus den Gemeindewaldungen würden umgehend zu
tellen sein.
Saarbrücken, den 24. August 1901.
Der Königliche Landrath,
von Fidler.

Bekanntmachungen anderer Behörden.

Bekanntmachung.
Die Geflügelcholera in der Gemeinde Carlsbrunn ist
vieder erloschen.
Die angeordnet gewesenen Schutzmaßregeln werden hier⸗
aufgehoben.
dudweiler, den 16. August 1901.
Der Bürgermeister,
W. Poller.

zu errichten.
Dieses Unternehmen wird hiermit in Gemäßheit des 8 17 der Ge—
werbeordnung und der zur Ausführung derselben'ergangenen ministeriellen
Anweisung vom 9. August 1899 mit der Aufforderung zur allgemeinen
denntuiß gebracht, etwaige Einwendungen binnen 14 Tagen schriftlich
n zweijacher Ausfertigung oder zu Protokoll bei dem Unterzeichneten
anzubringen.
Zeichnungen und Beschreibungen liegen in meiner Amtsstube
wvährend der dienststunden offen.
Die Einspruchsfrist nimmt ihren Anfang mit dem Tage, an
velchem die diese Bekanntmachung enthaltende Nummer des „Saar—
zrücker Kreisblaties“ ausgegeben wird. Nach Ablauf dieser Frist können
kinsprüche nicht mehr angebracht werden.
Zur mündlichen Erörterung der fristgerecht erhobenen Einwendungen
habe ich Termin auf
Mittwoch, den 11. September 1901, Vormittags 11 Uhr
in meiner Amtsstube anberaumt. Ich bemerke noch ausdrücklich, daß
im Falle des Ausbleibens einer der Parteien gleichwohl mit de—
Erörlerung der Einwendungen vorgegangen werden wird.
Ludweiler, den 16. August 1901.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister,
WV. MIAV.
Kedattion des nichtamtlichen Theils Druck und Verlaa von Gehrüder Soier in Saarbrücken

Bekanntmachung.
Nachdem unter dem Pferdebestande des Fuhrunternehmers
Georg Martin zu Quierschied die Rotzkrankheit erloschen ist,
werden die angeordneten Schutzmaßregeln hiermit aufgehoben.
Heusweiler, den 20. August 1901.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister.
J. V.: Altpeter.
            
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