Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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als werthvoller Beitrag zur politischen und Kulturgeschichte
der mittleren Saargegend und als schätzbare Hülfe und
Fundgrube beim Unterricht in der Heimathskunde gelten
darf. Wir empfehlen daher die Anschaffung des Buches
für die Bürgermeisterei-Bibliotheken und für die Schulen —
venigstens die größeren des Kreises.
Das Buch ist im Selbstverlag des Verfassers erschienen
und kostet gebunden in Halbleinen 5,560 und in Ganzleinen
A
Trier, den 9 Jali 1901.
Königliche Regierung,
Abtheilung für Kirchen⸗ und Schulwesen.
von Hagen.

Bekanntmachungen des Kgl. Landrathsamtes.

Der Herr Regierungs-Präsident hat die Verfügungen
vom 24. November 1879 J. A. 12053 aufgehoben. Der
yon den Herren Bürgermeistern infolge meiner Rundver—⸗
fügung vom 11. Dezember 1879 Nr. 6083 zu erstattenden
iährlichen Anzeige über Zwangserziehungsfälle auf Grund
des 8 2 des Gesetzes vom 13. März 1878 bedarf es deshalb
erner nicht mehr.
Saarbrücken, den 23. Juli 1901.
Der Königliche Landrath,
von Fidler.

Das Proviant⸗Amt Meztz wird den Ankauf von Hülsen—
früchten aus J. und II. Hand (Erbsen, Bohnen und Linsen)
am 1. Oktober aufnehmen und bis Mitte Februar fortsetzen.
Proben können direkt an das Proviant⸗Amt Metz gesandt
oder auch durch das Proviantamt Saarbrücken vorgelegt
verden. Auch können die Lieferungsbedingungen bei letzterem
eingesehen werden.
Saarbrücken, den 28. Juli 1901.
Der Königliche Landrath,
von Fidler.

Die Herren Bürgermeister ersuche ich, die im heutigen
dreisblatt veröffentlichte Bekanntmachung des Herrn
RegierungsPräsidenten vom 9. Juli 1901 (Amtsblatt Seite
318) betreffend die anderweite Festsetzung des durchschnittlichen
Jahresarbeitsverdienstes der land⸗ und sorstwirihschaftlichen
Arbeiter für die Unfall- und Invalidenversicherung, in ge—
eigneter Weise zur allgemeinen Kenntniß zu briugen.
Wegen der etwa eintretenden Verschiebungen in der
Zugehörigkeit zu den nach dem Invalidenversicherungsgesetze
bestehenden Lohnklafsen mache ich besonders auf den üetzten
Absatz der Bekanntmachung aufmerksam.
Saarbrücken, den 25. Juli 1901.
Der Königliche Landrath,
J. A.: von Uklanski.
Regierungs-Assessor.

Terminkalender für den Monat August 1901.

*
*33
27
—A— 2
A—
— 4
7 8
—
—E

Beamte,
welche

Die Erledigung
anordnende
Verfügung.

zu berichten haben.

Sämmiliche Herren
Bürgermeister.
desgl.
Herren Bürgermeister
der Landgemeinden.
herren Bürgermeister
der Städte.

16. Febr. 1891, Nr. 999
15. Dez. 1894, Nr. 14547.
20. Marz 18907, K. A. 1200.
27. Mai 1898,
Nr. 2020 KL. A.

1.
1.

15

Sept. 1899, Nr. 9666,

20.

Sämmtliche Herren
Bürgermeister.
desgl.

20.

7. Okt. 1891, J.-Nr. 999 M.,
18. Aug. 1897, J.Nr. 53397M.
19. Juli 1897, J.Nr. 7739,
I. Juni 1898, J.Nr. 6433,
I1. Juni 1898,
J.Nr. 6433.

desgl.

3

20.

Herr Gemeindeober—
förster hier.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Diejenigen am Königlichen Lehrerseminar zu Prüm aus—
zebildeten Lehrer, welche dessen 50 jähriges Jubiläum am
16. und 17. September d. Is. mitzufeiern wünschen, können
auf ihren Antrag beurlaubt werden.
Saarbrücken, den 26. Juli 1901.
Königl. Kreisschulinspektion J.
Fwald

Gegenstand.

Zahl der Geburten und Sterbefälle des verflossenen Monats.

Revisionen der Gasleitungen.
Vorlage der Kassenübersicht für Juli.
Nachweisung über im abgelaufenen Monat ertheilte Wirth—
schafkserlaubnisse bezw. Eröffnung derartiger Betriebs—
stätten. (Fehlanzeige nicht erforderlich

Veränderungen in der Lage der landwirthschaftlichen Arbeiter.
(Fehlanzeige nicht erforderlch.)
Anzeige bezüglich der ausgehobenen Ersatzpflichtigen, welche
die ihnen zuerkannten Strafen noch nicht verbüßt haben.
Anträge auf Bewilligung von Staatsbeihülfen zu Aufforstungen.
(Fehlanzeige nicht erforderlich.)
Vorlage der Zugangsnachweisung über die mit Staatsbei⸗
hülfen aufgeforsteten Grundstücke.

Bekanntmachung.

Auf Grund des 8 2 des Gesetzes über die Schon⸗
eiten des Wildes vom 26. Februar 1870 wird hiermit
estgesetzt, daß im Jahre 1901 der Schluß der Schonzeit
ür Hasen im ganzen Regierungsbezirk Trier am 13. Sep—
ember eintreten soll, so daß der 14. September 1901 der
rste Jagdtag ist; ferner der Schluß der Schonzeit für
Rebhühner, Fasanen. Wachteln und Haselwild
            
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