Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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burg, Schleswig, Hannover, Lüneburg, Stade und Osna—
hrück mit dem Ersuchen mitgetheilt worden, die Wiederein⸗
ziehung etwa unbefugt benutzter Wandergewerbescheine zu
beranlassen.
Im Laufe der Untersuchung ist zur Sprache gekommen,
daß der Handel mit Wandergewerbescheinen außer in Nord⸗
deutschland auch in anderen Bezirken betrieben werden solle.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich unter Hinweis
auf die im Regierungsamtsblatt Seite 304 und 305 ver—
öffentlichte Bekanntmachung des Herrn Regierungs-Präsi
denten vom 29. v. Mts. Anordnung zu treffen, daß die
Nachweisung der im Jahre 1900 an den Gemeindewegen im Kreise Saarbrücken gepflanzten Bäume.

untern Polizeiorgane bei Beaufsichtigung des Gewerbebetriebs
im Umherziehen der Feststellung der Identität der Wander—
gewerbeschein-Inhaber fortgesetzt besondere Aufmerksamkeit
zuwenden.

Saarbrücken, den 18. Juli 1901.
Der Königliche Landrath
J. A.: von Uklanski,
Regierungs⸗Assessor.

Es wurden im Jahre '9o0 an den Gemeindewegen gevflanzt:
»rer Gattung und zwar:—

—
—*
*

Bürger⸗
meisterei

2
545
515
A
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27 X
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i⸗ 12
Summa— — ————— ltuliæsss - ꝛ
A Der Königliche Landrath,
von Fidler.

4
2

St. Johann
Malstatt⸗
Burbach
Püttlingen

3

Aus den auf unsere Verfügung vom 28. Februar d. Is.
—*83 eingegangenen Berichten haben wir ersehen,
daß die Beträge der Schulversäumnißstrafen erfreulicherweise
in der überwiegenden Mehrzahl von Gemeinden derartig
gering sind, daß eine Anordnung auf Verwendung dieser
Gelder zur Anschaffung von Büchern für die Volksschul⸗
bibliotheken zumeist nicht hinreichen würde, die Gründung
und Unterhaltung der Schülerbibliotheken irgendwie erheblich
zu unterstützen. Wenn wir deshalb davon absehen, von
dem uns auf Grund der Allerhöchsten Kabinetsordre vom
24. September 1828 zustehenden Rechte der Bestimmung
——
Sinne Gebrauch zu machen, so wollen wir doch den Kreis⸗
behörden anheimgeben, in Fällen, in denen eine derartige
Maßregel geeignet erscheint, darauf. hinzuwirken, daß die
Schulstrafgelder zu Gunsten der Gründung und Unterhaltung
von Schülerbibliotheken verwendet werden.
Zugleich nehmen wir aber Veranlassung, erneut über⸗
haupt auf die Wichtigkeit der Schülerbibliotheken hinzuweisen
und die Herren Landräthe und Kreisschulinspektoören zu
ersuchen, bei den einzelnen Gemeinden, in denen Schüler—
bibliotheken noch nicht bestehen, die Gründung solcher sich
besonders angelegen sein zu lassen. Es wird sich dies leicht
dadurch erreichen lassen, daß in die Schuletats, fei es unter
einer besonderen Position, sei es durch Erhöhung der An—
sätze für Lehr- und Lernmittel in jedem Jahre ein Betrag
für Beschaffung ꝛc. von Büchern ausgewoörfen wird. Be—
züglich der Einrichtung von Bibliotheken wird es zweckmäßig
jein, die Bestimmungen zu beobachten, wie solche für den

Regierungsbezirk Arnsberg erlassen und in Flügel, Nach—
trag Seite 411, abgedruckt sind. Für mehrere kleine, ein—
lassige Schulen, sowie um auch bei größeren Verhältnissen
den Stoff der Lektüre reichhaltiger gestalten zu können,
vird die Frage der Errichtung einer gemeinsamen Wander—
zibliothek für einen größeren Bezirk besonderer Erwägung
verth sein.
Trier, den 1. Juli 1901.
Koönigliche Regierung,
Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen.
von Hagen.
Unter Bezugnahme auf meine Verfügung vom 15. März
d. Is. Nr. 1079 ersuche ich die Herren Bürgermeister, die
Sründung von Schülerbiliotheken im Sinne der vorstehenden
Verfügung möglichst zu fördern und mir über die Erfolge
hrer Bemühungen bis zum 20. Juni k. Is. Bericht zu
X
Saarbrücken, den 18. Juli 1901.
Der Königliche Landrath,
von Fidler.

— ————⏑⏑—⏑———

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung des Bezirkskommandos.
Der Kriegsgeschichtlichen Abtheilung des Großen General⸗
stabes ist es von hohem Werth, möglichst zahlreiche Privat—
mittheilungen von Theilnehmern aler Grade an der ost—
            
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