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der Empfänger, sondern ausschließlich im Staatsinteresse
erfolgten Sendungen der Oberwachtmeister und Gendarmen
erwachsen sind, ersuche ich die Herren Bürgermeister, ent—
sprechende, die letzten drei Rechnungsjahre (1898,
1899, 1900) umfassende Ermittelungen vorzunehmen und
mir das Ergebniß getrennt nach den einzelnen Rechnungs⸗
jahren bis zum 28. Juli d. Is. mitzutheilen. Dabei sind
die Beträge der einzelnen Jahre noch besonders anzugeben
für unfrankirt eingegangenen Sendungen:
1. bei den Bürgermeistern,
2. „„ städtischen Polizeiverwaltungen,
3. ..Gemeindevorstehern und sonstigen Gemeinde—
zeamten.
Saarbrücken, den 5. Juli 1901.
Der Königliche Landrath,
von Fidler.
Durch Erlaß des Herrn Ober-Präsidenten vom 15. April
d. Is. ist dem Herrn Regierungs-Präsidenten zu Trier, die
Ermächtigung ertheilt worden, anzuordnen, inwieweit die
Abschnitte Jund IIl der neuen Ministerial-Anweisung vom
26. März 1901 über die Unterbringung in Privatanstalten
für Geisteskranke, Epileptische und Idioten auf die für die
Aufnahme derartiger Kranken eingerichteten kleinen Abtheilungen
von öffentlichen Kranken-(Siechen-Pflege-) Anstalten anzu—
wenden sind.
Demgemäß hat der Herr Regierungs-Präsident bestimmt,
daß daß die Aufnahme jedes Geisteskranken, Epileptischen
und Idioten in derartigen Anstalten innerhalb 24 Stunden
dem für die Anstalt zuständigen Kreisarzte oder dessen Ver⸗
reter anzumelden ist.
Binnen derselben Frist ist die Aufnahme jedes Geistes—
kranken u. s. w. der für die Anstalt zuständigen Ortpolizei—
behörden, und, wenn die Aufnahme ohne Mitwirkung der
Polizeibehörden des Wohnorts des Geisteskranken u. s. w
erfolgte, auch dirser Behörde anzuzeigen
Diese sämmtlichen Meldungen und Anzeigen sollen ent—
jalten: den Vor⸗- und Zunamen, den Geburtstag, den
Familienstand, den Beruf, den letzten Wohnsitz, den Auf—
nahmetag, den Namen des etwaigen gesetzlichen Vertreters
des Geisteskranken u. s. w. und die Angabe, auf wessen
Veranlassung die Aufnahme erfolgt ist.
Auch ist den sämmtlichen vorher genannten Behörden
von der Entlassung, dem Tode und einer etwaigen Ent—
weichung und von der Wiederaufnahme eines Entwichenen
sofort Anzeige zu machen. Hierbei ist der Tag der Ent—
sassung u. sw, sowie der Ort, nach welchem der Kranke
entlassen wurde, anzugeben.
Gleichzeitig ist bestimmt worden, daß die Kreisärzte
ein genaues fortlaufendes Verzeichniß der in den öffentlchen
Kranken⸗(SiechenePflege) Anstalten ihres Dienstbezirks unter—
zebrachten Geisteskranken, Epileptischen und Idioten zu führen
jaben, in welchem die, vorher erwähnten Angabe enthalten
sein müssen.
Die Kreisärzte sollen diese Anstalten so oft besichtigen,
als sich eine dienstliche Gelegenheit dazu bietet und sich
gierbei insbesondere davon überzeugen, ob die einzelnen
Kranken nach Lage sämmtlicher in Betracht kommender
Verhältnisse in der Anstalt belassen werden können, und ob
der betreffenden Anstalt die Unterbringung von Geistes—
kranken u. s. w. noch weiter gestattet werden kann.
Saarbrücken, den 5. Juli 1901.
Der Königliche Landrath,
von Fidler.
Im Kreise Saarbrücken empfingen im Monat Juni 1901 Jagdscheine:
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Nr.
Name
Stand
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Kaufmann
Staatsanwaltschafts⸗
Sekretär
44 116., — Schneider Theodor Metzgermeister
1518. „ Dill Adolf Kaufmann
46 126.,Rimmark Michel Maschinist
Saarbrücken, den 2. Juli 1901.
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43
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115.,
Weber Johann
Knörr Hans
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bekanntmachung.
Die regelmäßig im Herbst jeden Jahres wiederkehrende
Steigerung des Versandes an Kohlen, Koks, Stein⸗ und
Braunkohlen⸗Brikets, sowie der landwirthschaftlichen Erzeug⸗
nisse, Düngemittel und sonstiger Materialien wird zur Be⸗
wältigung auch in diesem Jahre in den Monaten August
bis Dezember größere Anforderungen an den Eisenbahn⸗
hetrieb und die Zuführung offener und bedeckter Wagen stellen.
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Saarbrücken
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Der Königliche Landrath.
von Fidler.
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St. Johann
Neudorf
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Mit Rücksicht auf die beengten Bahnhofs- und Geleis—
verhältnisse in den einzelnen Kohlen⸗ und Industrie-Bezirken,
besonders im Ruhrkohlenrevier, ist es deshalb erwuͤnscht,
daß die Bestrebungen der Eisenbahn-Verwaltungen, den
Verkehr in dieser Zeit anstandslos zu bewältigen, allerseits
Unterftützung finden, und daß jetzt schon Vorsorge getroffen
wird und geeignete Vorkehrnngen eingeleitet werden. Vor
allem ist es hierzu erforderlich daß der Kohlenbedarf für
den Winter, namentlich an Hausbrandkohle, möglichst früh⸗
zeitig gedeckt wird, und, um allen Zufälligkeiten im Winter